Cover: Gibt es "echte" moralische Dilemmata?

Gibt es "echte" moralische Dilemmata?
Ein Dialog zwischen einem Optimisten und einem Skeptiker zum umstrittenen Trolley-Problem


EUR 17,90

Format: 13,5 x 21,5 cm
Seitenanzahl: 154
ISBN: 978-3-7116-0588-7
Erscheinungsdatum: 14.04.2025
Darf man eine Person töten, um fünf Menschen das Leben zu retten? Und wie wäre die Antwort ethisch zu begründen? Wo darf die Quantität eine Rolle spielen, und wo nicht? Alfred Elsigan analysiert Philippa Foots berühmtes Trolley-Problem.
Einleitung


Subjektive und echte (objektive) Dilemmata; Problem Pflichtenkatalog; Hegels Verweis auf bestehende „Sitte“

Bevor wir in die Diskussion einsteigen, ist neben der Erörterung unterschiedlicher Ethikmodelle zuallererst die Frage zu stellen, was man unter dem Begriff eines echten „moralischen Dilemmas“ verstehen kann. Der Begriff „Dilemma“ (griechisch di-lemma in der Bedeutung von „Zwiegriff“) im engeren Sinn wird verwendet, um anzudeuten, dass man in der Bewertung alternativer Handlungsmöglichkeiten in einer Art von Zwickmühle steckt, bei der mit bestem Willen ein Ausweg nicht erkennbar ist. Dieser zwingende Eindruck von Ausweglosigkeit unterscheidet diese Idee des moralischen Dilemmas streng genommen auch von jenen moralischen Entscheidungsproblemen, wo sich vielleicht im ersten Moment, d. i. bei Zeitknappheit und Informationsmangel, keine schlüssige Lösung anbietet, aber noch die Hoffnung besteht, dass sie durch gründliche Prüfung aller Alternativen erreichbar sein müsste. Solche Entscheidungskonflikte wären als vorläufige oder als subjektive Dilemmata zu bezeichnen.
Dem gegenüber stünde man bei echten Dilemmata vor einer Situation, die man als nicht auflösbare „Pflichtenkollisionen“ zu bezeichnen hätte. Anlass für solche moralische Dilemmata wären demnach Kollisionen, bei denen das Moralsubjekt mit seiner Suche nach einer gerechtfertigten Entscheidung definitiv in einer Sackgasse landet. Eine gebräuchliche Charakterisierung lautet demnach: Echte moralische Dilemmata ergeben sich unter bestimmten Umständen in Situationen, wo gegenläufige Pflichten und Handlungsanleitungen zur gleichen Zeit fällig sind: Man sollte A und zugleich B tun, oder man sollte A tun und zugleich A nicht tun. Beides zu tun ist unmöglich, man hat aber keine vernünftigen Gründe, sich für die eine Möglichkeit zulasten der anderen zu entscheiden. Steht aber zum Beispiel ein Bergsteiger vor der Frage, ob er ein gegebenes Versprechen zu einer gemeinsamen Bergtour brechen darf, um mithilfe fremden Eigentums einem Schwerverletzten Beistand zu leisten zu können, fällt die moralische Abwägung, in Übereinstimmung mit der Rechtsordnung, ohne Bedenken zugunsten des Hilfsbedürftigen aus. In dieser Pflichtenkollision hat man nach unseren moralischen Überzeugungen ausreichend gute Gründe, um den Entscheidungsnotstand vermeiden zu können. Auch in derartigen Fällen liegt eine belastende Situation vor (der Bergkamerad konnte nicht vorinformiert werden, muss dies aber moralisch dulden, ebenso wie der Eigentümer die Besitzstörung), wird aber dort, wo sich in der Alltagsmoral die nötige Gewichtung gewissermaßen „von selbst“ versteht, zumindest nicht mehr als Beurteilungskonflikt wahrgenommen.
Es lassen sich daher bei Entscheidungsproblemen, die man gewöhnlich als moralische Dilemmata bezeichnet, weil es in Folge oft unschuldige Opfer gibt, qualitative Abstufungen unterscheiden. Aufgrund dieses weiten Sprachgebrauches erscheint daher die Frage „Gibt es denn wirklich moralische Dilemmata?“ beinahe realitätsfremd. Wieso sollte man an der Gegebenheit von moralischen Dilemmata zweifeln, wo wir ihnen doch auf Schritt und Tritt begegnen? Immer wieder stehen wir vor offenen moralischen Fragen und lösungsbedürftigen Entscheidungskonflikten. Die nötige Gewichtung Pro und Kontra ist oft strittig oder liegt nicht immer so offen auf der Hand wie beim obigen Beispiel. Auf einen pragmatischen Ausweg oder auf einen rettenden Konsens zu hoffen, ist nicht immer möglich. Problematisch vor allem dann, wenn Betroffene meiner Entscheidung unweigerlich, wenn auch ungewollt, nachhaltig zu Schaden kommen. Die alltäglichen Dilemmata haben daher zwei Gesichter. Einerseits die Unsicherheiten und Mühen der Entscheidungsfindung bei kollidierenden Verpflichtungsgründen. Andererseits die Belastung, einem der Handlungsadressaten unter Umständen zumuten zu müssen, schwerwiegende Nachteile auf sich zu nehmen.
Alltagsmoral und normative Ethik sind außerdem häufig konfrontiert mit dem interkulturellen Faktum divergierender moralischer Grundhaltungen. Aber auch bei gemeinsam vertretenen moralischen Grundsätzen ist oft genug, trotz bestem Wissen und Gewissen, ein tragfähiger Konsens in der Abwägung schwer herstellbar. Dazu kommen noch mögliche Unklarheiten hinsichtlich der Situationseinschätzung, sowie der Umsetzbarkeit einer Verpflichtung in die Tatwirklichkeit. Alle diese Uneinigkeiten, diese mit der Fehleranfälligkeit menschlichen Erkennens und Könnens zusammenhängenden Mängel in Urteilsbildung und Handlung, definieren noch nicht das, was man als ein echtes moralisches Dilemma zu kennzeichnen hat.
Die zeitgenössische Medizinethik bleibt allerdings vom Verdacht, von echten moralischen Dilemmata betroffen zu sein, nicht verschont. Man kann hier verweisen auf die vielzitierte Konzeption der vier moralischen Prinzipien bei T. Beauchamp und J. Childress, nebeneinander aufgereiht als prima-facie-Verpflichtungen: Nichtschädigen, Wohltun und Fürsorge, Respekt für Selbstbestimmung, Gleichheit und Gerechtigkeit bei der Ressourcenverteilung. Mögen diese Prinzipien, für sich genommen, im guten Sinne handlungsanleitend sein. Doch sind Konfliktfälle nicht auszuschließen. Hier seien sie gegeneinander abzuwägen. Wenn aber dafür kein plausibles Vorrang-Kriterium gesucht und bereitgestellt wird, ist die Gewichtung im Grundsätzlichen oder auch im Einzelfall umstritten und lässt einen breiten Spielraum für Interpretationen und weitergehende Diskussionen. Aufgrund dieses Defizits kann es auch hier zu willkürlichen Entscheidungen und damit für den Entscheidungsträger zu echt erscheinenden Dilemmata kommen. Es wird zu untersuchen sein, inwiefern sich auf der Basis der Kantischen Lehre (personale „Würde“) ein Ausweg anbietet. Überhaupt muss man bedenken, dass die Antwort auf die Frage, ob es echte moralische Dilemmata in bestimmten Situationen geben kann, davon abhängt, ob man von der Kantischen Tradition, oder der utilitaristischen Tradition, oder von bestimmten intuitionistischen Wertetheorien, oder auch von der Lehre von der „Doppelwirkung“ her an das Thema herangeht. Ist beispielsweise der utilitaristische Theorie-Ansatz (Gesamtsumme der guten Folgen zähle!) fragwürdig, dann auch eine davon abhängige Zurückweisung von echten Dilemmata.
Moralische Lebenshaltungen stehen also in verschiedener Hinsicht vor Abwägungsproblemen, die oftmals undifferenziert und vorschnell als Dilemmata bezeichnet werden. Die gewöhnlichen und durchaus alltäglichen Dilemmata, die man besser als Entscheidungsprobleme bezeichnet, sind somit solche, wo man hier und jetzt aus Mangel an Wissen bloß unsicher ist und vorläufig, trotz gewissenhafter Überlegung, nicht beurteilen kann, ob man unrecht tut, ob man falsch oder richtig entscheidet. Demgegenüber steht man vor echten Dilemmata, wenn man auf der Basis von plausiblen Prinzipien wohlüberlegt und mit logischer Sicherheit wissen kann, dass man sich zwischen zwei gleich schlechten Alternativen befindet. Das echte moralische Dilemma existiert in dem drückenden Bewusstsein, in einer bestimmten Situation unausweichlich wählen zu müssen zwischen zwei als falsch zu beurteilenden Handlungsmöglichkeiten. Bei der Frage, ob es sich jeweils um ein subjektives und damit auflösbares Dilemma handelt, oder ob man von einem objektiven Dilemma sprechen muss, brauchen nicht notwendig fundamentalphilosophische Evidenz-Theorien bemüht werden. Es sollte als Beleg für die Objektivität eines echten Dilemmas die Möglichkeit genügen, aufzeigen zu können, dass jeder denkbare Lösungsversuch in einen fatalen Selbstwiderspruch führt.
Deshalb wird zu diskutieren sein, ob man anhand von Fallbeispielen zeigen kann, dass es in diesem Sinne objektiv echte moralische Dilemmata tatsächlich geben kann. Dabei stellt sich u. a. die Frage, ob und inwiefern die üblichen Überzeugungen der Alltagsmoral Gefahr laufen, in solch vorläufige, vermeintlich „echte“ Dilemmata hinein zu geraten und in welcher Weise hier Aufklärung stattfinden kann. Unsere Auseinandersetzung wird sich daher auch mit der Frage zu beschäftigen haben, wie weit es unserer gewohnten moralischen Urteilsweise mit Hilfe der normativen Ethik gelingen kann, in extremen Fallsituationen echte Entscheidungsdilemmata zu vermeiden. Das wäre immer dann der Fall, wenn sich in solchen moralischen Konfliktsituationen die Chance anbietet, konkurrierende Handlungsalternativen durch Verweis auf tragfähige moralische Kriterien und Prämissen als richtig oder falsch, als vorrangig oder nachrangig zu qualifizieren, oder zumindest die Lösungsmöglichkeit offen zu halten. Ein aus Gründen der Logik prinzipiell unlösbarer Konflikt in existentiell wichtigen Belangen würde demnach als echtes und zugleich objektives Dilemma zu bezeichnen sein. So ist die Komplexität und Vielschichtigkeit von Entscheidungssituationen immer wieder Anlass für moralische Konflikte, mitunter auch für echt erscheinende Dilemmata. Die Mannigfaltigkeit und Zufälligkeit der Umstände sowie die Irrtumsanfälligkeit zielgerichteten Handelns können Anlass liefern für Verpflichtungen, die unglücklicherweise miteinander nicht im Einklang stehen. Lässt sich bei näherer Prüfung aufzeigen, dass die Gesamtsituation wider Erwarten günstige Verläufe und Handlungsmöglichkeiten anbietet, dass irrtümlich dilemmatische Randbedingungen als Faktum vorausgesetzt wurden, findet man bereits hier Wege, um dem Konflikt auszuweichen und damit auch dem drohenden Dilemma zu entkommen. Die zunächst als ausweglos erscheinende Situation würde sich hinterher als (subjektives) Scheindilemma herausstellen. Das muss aber nicht immer der Fall sein. Und so könnte es dann tatsächlich zu jener echten moralischen Zwickmühle kommen, die sich im Bewusstsein ausdrückt: Was man auch tut, man handelt gegen eine Pflicht! Damit handelte man in solchen Situationen immer falsch und (zu Recht oder Unrecht?) mit schlechtem Gewissen.
Ist dieser Eindruck der Unausweichlichkeit von Pflicht gegen Pflicht berechtigt? Gibt es nachweislich solche echten moralischen Dilemmata? Sie scheinen zumindest dort subjektiv unvermeidlich zu sein, wo man sich in der Gewissensprüfung unkritisch auf einen festen Katalog von prima facie gleichrangigen Verpflichtungen (analog den „Zehn Geboten“) zurückbezieht. Und sie in ihrer abstrakten Einfachheit beim Wort nimmt, ohne sich zugleich die eingeübten („üblichen“) einschränkenden Bedingungen ihrer Verbindlichkeit bewusst zu machen. Dilemmata dieser Art sind in hohem Maße irritierend, aber zumeist einer entlastenden Aufklärung zugänglich.

Hegel hat überzeugend beschrieben, dass Personen, die sich in ihrem Handeln unmittelbar an dem orientieren, was „Sitte“ ist, zwar gewohnt sind, für die normalen Lebensverhältnisse tradierte Rangordnungen (innerhalb dessen, „was man tun und lassen soll“) zur Geltung kommen zu lassen, allerdings ohne sie explizit zu reflektieren. Nötigt man sie aber, sich bei der Gewissensprüfung auf die allgemeinen Grundsätze ihres tradierten Pflichtenbewusstseins zu besinnen, stehen sie vor einer Pluralität von vereinzelten und damit ohne wechselseitige Einschränkung als verbindlich anerkannten Normen: Man soll nicht töten, nicht lügen und betrügen, man soll nicht stehlen, man soll nicht gewalttätig werden, man soll gegenüber fremder Not nicht gleichgültig sein usw. Werden dabei die praktizierten Ausnahmeregelungen nicht mitreflektiert, zugleich aber die Handlungen mit diesem abstrakten Pflichtbewusstsein konfrontiert, ist es nicht schwer, jemandem ein „schlechtes Gewissen“ zu machen. Man kann ihm nachweisen, dass er in seiner Lebensweise ununterbrochen Pflichten verletzt. Was dem reflektierenden Pflichtenbewusstsein noch als „absolute“ Wahrheit gilt, wird in der alltäglichen Konkretisierung, im Ordnen und Abwägen, im unmittelbaren Vorziehen und Nachsetzen zu einer „relativen“ Wahrheit. Die Sophisten im alten Griechenland waren deswegen gefürchtet, weil sie sich diese Diskrepanz und Inkonsequenz zunutze machten und die braven Bürger verunsicherten und verwirrten.
Darauf aufmerksam zu machen und das verunsicherte Gewissen zu beruhigen, dürfte auch das Anliegen des treffenden Spruches gewesen sein, den angeblich ein englischer Pastor Ende des 19. Jh. an seiner Kirchentür anbringen ließ: „Wenn zwei Pflichten kollidieren, ist eine davon nicht deine Pflicht!“ Wenn es im Konfliktfall gute Gründe gibt für unterschiedliche Verpflichtungsgrade, dann hört die Normverletzung auf, eine vorwerfbare Pflichtverletzung zu sein.




I. Kant verneint Pflichtenkollisionen;
Echte oder objektive Dilemmata; R. Hare:
Intuitives und kritisches Denken


Für Kant, auf den sich der Pastor offensichtlich beruft, gibt es daher bereits analytisch, d. i. aus der begrifflichen Bedeutung von „Pflicht“, als kategorisch-vernünftige Verbindlichkeit eines Sollens, keine echte Kollision von Pflichten:

„Da aber Pflicht und Verbindlichkeit überhaupt Begriffe sind, welche die objektive praktische Notwendigkeit gewisser Handlungen ausdrücken und zwei einander entgegengesetzte Regeln nicht zugleich notwendig sein können, sondern, wenn nach einer derselben zu handeln es Pflicht ist, so ist nach der entgegengesetzten zu handeln nicht allein keine Pflicht, sondern sogar pflichtwidrig: so ist eine Kollision von Pflichten und Verbindlichkeiten gar nicht denkbar. Es können aber gar wohl zwei Gründe der Verbindlichkeit, deren einer aber, oder der andere, zur Verpflichtung nicht zureichend ist, in einem Subjekt und der Regel, die es sich vorschreibt, verbunden sein, da dann der eine nicht Pflicht ist. – Wenn zwei solcher Gründe einander widerstreiten, so sagt die praktische Philosophie nicht: dass die stärkere Verbindlichkeit die Oberhand behalte, sondern der stärkere Verpflichtungsgrund behält den Platz.“

Es wäre aber voreilig, daraus den Schluss zu ziehen, moralische Dilemmata ließen sich auflösen oder widerlegen mit dem Hinweis, dass es schon aus Gründen der Logik und der praktischen Vernunft Pflichtenkollisionen eigentlich gar nicht geben könne. Echte Dilemmata im Sinne von zwei sich widersprechenden und gleichermaßen als „gültig“ anzuerkennenden „Verbindlichkeiten“ kann es in der Tat nicht geben. Das wäre ein Widerspruch in sich. Wohl aber kann es Dilemmata in dem Sinne geben, dass trotz Entscheidungsdruck gar kein gültiges Verpflichtungsurteil zustande kommt. Es wird zu prüfen sein, ob das Trolley-Problem so einen Fall darstellt. Man sieht, unter Berufung auf Kant, die Frage des moralischen Konflikts bleibt und verschiebt sich damit nur, semantisch präzisiert, von der „Pflichtenkollision“ hin zur Kollision von Pro-und-Kontra-Gründen. Tatsächlich ist dann, wenn man sich bei Vorliegen von Gründen vernünftig abwägend für eine Variante (Kants „stärkerer“ Verpflichtungsgrund) entschieden hat, nur mehr diese eine Handlung Pflicht. Wenn bei den folgenden Überlegungen trotzdem der geläufige Begriff der „Pflichtenkollision“ weiterhin verwendet wird, dann ist damit die Kollision der Verpflichtungsgründe gemeint.
Wird aber diese selbstkritische und autonome Suche nach dem gewichtigeren Geltungsgrund von vorneherein unterbunden durch unmittelbare Berufung auf einen heteronom übernommenen Katalog von gleichrangigen Verpflichtungen (analog den „Zehn Geboten“), dann wird der Mensch tatsächlich seine persönlichen moralischen Dilemmata erleben. Und sei es auch nur, wie Hegel meint, auf der Ebene der sophistisch aufgenötigten Selbstrechtfertigung, verbunden mit dem Eingeständnis, dass das Vorziehen nur eine unlautere Anmaßung darstelle („Ich habe gar nicht bedacht, dass ich durch meine Wahl andauernd Pflichten verletze!“). Daraus resultieren jene vermeidbaren moralischen Dilemmata, die von „vermittelten“, d. h. über das Scheitern von fundierten Lösungsversuchen sich ergebenden echten Dilemmata zu unterscheiden wären. Wir werden sehen, dass nach der einflussreichen Moraltheorie von R. Hare unsere moralischen Vorstellungen auf der „intuitiven“ Ebene vor eben diesen Schwierigkeiten stehen.
Setzt man dagegen im Sinne von Kant die Vernunftfähigkeit von moralischen Grundsätzen und den daraus sich ergebenden konkreten Handlungsanweisungen voraus, können nicht zwei entgegengesetzte Normen gleichzeitig verbindliche Pflichten der praktischen Vernunft sein. Außerdem gilt das Prinzip: Tun-sollen („ought“) schließt Tun-können („can“) mit ein, d. h. die persönliche Zurechnung und Vorwerfbarkeit einer Pflichtverletzung ist gebunden an die Möglichkeit der Pflichtbefolgung. Steht man im landläufigen Sinn vor einer „Pflichtenkollision“, dann steht man in Wahrheit zunächst einmal vor einer Kollision von Gründen, wo noch unklar ist und erst entschieden werden muss, welcher Grund schwergewichtiger ist. Man muss allerdings einräumen, dass diese Arbeit jeweils zu leisten ist und sich im Dialog immer wieder bewähren muss. Trotzdem ist die Möglichkeit gleichrangiger und zugleich konträrer Verpflichtungsgründe nicht auszuschließen.
Von moralischen Dilemmata darf also in verschiedener Hinsicht gesprochen werden. Sie können mehr oder weniger umfassend in Erscheinung treten. Manche lassen sich, wie die gerade erwähnten persönlichen Dilemmata, als „subjektiv“ kennzeichnen. Wie aber sind echte und zugleich objektive moralische Dilemmata näherhin zu charakterisieren? Um den obigen Vorschlag zu präzisieren: Sie haben zu tun mit Situationen, wo eine moralische Rechtfertigung bei der Wahl zwischen mehreren Möglichkeiten nicht nur unsicher und mühsam, oft genug auch strittig, sondern prinzipiell und von allen Seiten her betrachtet unmöglich ist. Dies ist der Fall, wenn die Bewertung der Handlungsalternativen eine normative Gleichgewichtigkeit und damit eine Pattsituation zwingend nahelegt: Es gibt gute Gründe für die Alternative A, es gibt ebenso triftige Gründe, A zugunsten von B zu unterlassen. Die solcherart beurteilten Handlungsalternativen sind somit nicht schlechterdings falsch. Auf keinen Fall aber wären sie als gleichermaßen gut zu bezeichnen. Denn immerhin würden sich beide als zugleich richtig und falsch erweisen.
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