Der Tanklastwagenfahrer
Band 1
EUR 23,90
Format: 13,5 x 21,5 cm
Seitenanzahl: 482
ISBN: 978-3-99146-775-5
Erscheinungsdatum: 22.01.2025
Alles andere als Alltagstrott: ein Tanklastwagenfahrer, ein Anwalt, ein Kleinunternehmer. Gerichtsverfahren, Ehekrisen, Immobilienskandale. Personen jedweder Couleur werden mit Veränderungen und Ereignissen konfrontiert, die ihr Leben nachhaltig beeinflussen.
Kapitel 1
Das Mittagessen in der Richterfamilie
Hans-Peter (Name sowie alle anderen Namen fiktiv) ist Richter beim Landgericht. Er ist Vorsitzender einer Strafkammer. Er hat noch wenige Dienstjahre, dann wird er von diesem Staat als Ruheständler versorgt werden.
Er hat einen sechsundzwanzigjährigen Sohn, Kevin, dieser studiert Theater- und Schauspielwissenschaften.
Einmal im Monat, sonntags, oder auch zweimal im Monat geht der Richtersohn zu seinen Eltern nach Hause zum Mittagessen. Das lässt sich die Frau des Hauses nicht nehmen. Ein- oder zweimal im Monat möchte sie, wie in alten Zeiten, die Familie und den Sohn bekochen.
Die Frau des Hauses und Frau des Richters ist Petra. Sie ist ein Jahr älter als ihr Mann. An solchen Tagen darf sich Kevin auch etwas aussuchen.
Eines Sonntages (es gibt Sauerbraten mit Rotkohl und Klößen) geraten Vater und Sohn wieder einmal in eine Diskussion. Es geht um eine Gerichtsverhandlung, der der Sohn als Zuschauer beigewohnt hat. Der Sohn fragt den Vater, wonach er die Angeklagten beurteilt.
Vater: „Wie schon? Nach der Aktenlage natürlich.“
Sohn: „Sonst nichts?“
Vater: „Natürlich auch nach dem persönlichen Eindruck und nach der Einlassung in der Hauptverhandlung – kurzum nach dem Inbegriff der Hauptverhandlung § 261 StPO inklusive Beweisaufnahme, Zeugen usw. Warum?“
Sohn: „Wie? Ist das alles?“
Vater: „Ja. Was soll denn sonst noch sein?“
Sohn: „Du kannst doch einen Menschen nur beurteilen, wenn du Vergleichsmöglichkeiten hast.“
Vater: „Wie? Verstehe ich nicht. Habe ich doch.“
Sohn: „Hast du nicht!“
Vater: „Wieso nicht?“
Sohn: „Weil du viel zu wenig über den Angeklagten weißt. Ich gebe dir ein Beispiel, lieber Vater. Wenn z. B. der Angeklagte in der X-Straße wohnt und ein Diebstahl zu beurteilen ist und die X-Straße hat 220 Hausnummern, und er wohnt mit 219 anderen in der Straße, er ist der Einzige, der geklaut hat, reicht dir das dann als Vergleichsmöglichkeit? Obwohl du die 219 anderen Bewohner der Straße nicht kennst?“
Vater: „Natürlich.“
Sohn: „Und wenn die X-Straße 450 Hausnummern hat, was ist dann?“
Vater: „Was soll das? Worauf willst du hinaus?“
Sohn: „Ich will darauf hinaus, dass du zu wenig über die Angeklagten weißt. Habe ich doch gerade schon gesagt.“
Der Ton wird schärfer.
„Und wie ist das mit dem Vergleich des Verhaltens deines Angeklagten mit den Einwohnern der ganzen Stadt, die immerhin 600 000 betragen? Machst du dir darüber Gedanken?“
Vater: „Was soll das? Natürlich nicht.“
Die Mutter wird nervös. Sie kennt das schon. Gleich geraten die beiden richtig aneinander.
Kevin kann die Skepsis für den Beruf des Vaters nur noch schwer zurückhalten.
Sohn: „Okay. Anderes Thema.“
Petra ist erleichtert.
Sohn: „Wie viele Fehlurteile hast du in deinem Berufsleben gefällt?“
Vater: „Was soll das?“
Sohn: „Sag es doch einfach.“
Vater: „Natürlich keins.“
Sohn: „Das glaubst du doch selber nicht.“
Hans-Peter, der Richter, stammelt etwas zusammen vom Handeln nach freier Überzeugung, Ergebnis der Beweisaufnahme etc.
Sohn: „Soll ich dir sagen, wie das ist?“
Petra versucht einzugreifen.
Petra: „Junge, red’ nicht so respektlos mit deinem Vater!“
Sohn: „Je mehr Fehlurteile du gesprochen hast – oder willst du etwa sagen, dass du dir immer sicher warst –, desto mehr wirst du auch in Zukunft Fehler machen und diese in Kauf nehmen.“
Vater: „Wieso?“
Sohn: „Weil das deine Art der Gewissensberuhigung ist. Du verurteilst einfach immer mehr Leute, als du eigentlich freisprechen müsstest.“
Vater: „Kannst du dich deutlicher ausdrücken?“
Der Sohn nennt zwei Beispiele aus dem Hauptverhandlungstag, in dem mehrere Termine stattgefunden haben.
Der Richter muss zustimmen, dass die Beweislage wackelig war.
Sohn: „Warum hast du die beiden Angeklagten dann nicht freigesprochen?“
Vater: „Weil mehr für eine Verurteilung sprach als dagegen.“
Sohn: „Blödsinn. Weil der Satz ‚im Zweifel für den Angeklagten‘ von dir, wenn nicht sogar von der ganzen Justiz schlechthin mit Füßen getreten wird und seine Gültigkeit eingebüßt hat.“
Jetzt reicht es dem Richter.
Der Vater beendet die Diskussion. Er faselt etwas herum von „keine Ahnung vom Leben“, „rotzlöffelartige Argumentation“ etc.
Auch die Mutter löst die Tafel auf. In den nächsten Wochen wird es wohl kein Sonntagsmittagessen geben.
Kapitel 2
Der Tanklastwagenfahrer
Marco ist dreiundvierzig Jahre alt. Er ist von Beruf Tanklastwagenfahrer und beliefert Privathaushalte und gewerbliche Haushalte mit Heizöl.
An einem Spätsommertag im Jahre 2016 geht Petra mit dem Hund in der Südstadt spazieren. An einem Wohnhaus, vor dem ein Tankwagen mit Heizöl steht, ist eine Diskussion im Vorbeigehen nicht zu überhören. Die dortige Frau des Hauses hat zwar eine Lieferung bestellt, will den Fahrer aber wieder wegschicken.
Sie kann die Stunden in Anspruch nehmende Lieferung gerade nicht gebrauchen. Das Ordnungsamt ist gekommen zusammen mit einem TÜV-Prüfer. Es soll der technische Zustand der Öl-Heizungsanlage überprüft werden.
Jedenfalls hat heute Marco keinen Einsatz im Privateinfamilienhaus. Es kann hier heute keine Befüllung der Tankanlage stattfinden. Dies führt dazu, dass Marco seine Tour zweieinhalb Stunden früher beendet und nach Hause fährt, um am nächsten Morgen seine Tour von zu Hause aus fortzusetzen, da die Termine schon bestimmt sind und die Abnehmeradressen auch.
Er muss nur wenige Kilometer nach Hause fahren. Er wohnt in der Ruhrgebietsstadt E., wo es unter mühevollen Entbehrungen gelungen ist, ein kleines Einfamilienreihenhaus zu bauen, das er in bescheidenem Wohlstand mit seiner Frau und dem fünfjährigen Sohn bewohnt.
Er freut sich auf seinen Fünfjährigen, mit dem er die unverhoffte Freizeit am Nachmittag verbringen möchte und ruft extra nicht zu Hause an, damit es eine Überraschung ist, dass er früher nach Hause kommt.
Nach kurzer Zeit dann der erste Ärger; er wird angehalten. Lkw-Kontrolle.
Der erste Polizeibeamte kontrolliert den Fahrtenschreiber und findet bereits erste Ungereimtheiten bei den Lenkzeiten.
Der zweite – ungewöhnlich technisch versiert – beißt sich am Lkw fest.
Er findet in circa 30 Minuten an die dreizehn Mängel am Fahrzeug.
Dies geht über Mängel an der Hydraulik der Bremskraftverstärkung über Beleuchtungsmängel bis hin zum Datum der Runderneuerung der Reifen.
Marco erhält eine Mängelkarte und eine Anzeige. Er ist nicht Halter – dies ist sein Arbeitgeber –, aber als Fahrer haftet er trotzdem und dies ebenso.
Er setzt seine Fahrt fort mit sichtlich gedrückter Stimmung.
Er parkt den Lkw da, wo er immer parkt in der unbebauten Seitenstraße, dort am Straßenrand in der Einfamilienhaussiedlung. Er packt Rucksack, Henkelmann, Thermoskanne (alles leer) und geht die letzten Meter zu seinem Haus in der Einfamilienhaus-Reihensiedlung.
Da fällt ihm ein Mittelklassewagen mit auswärtigem Kennzeichen auf; circa drei Hausnummern von seiner entfernt.
„Merkwürdig“, denkt er. „Wer soll denn das sein? Der Wagen ist doch hier völlig fremd.“
Hier in der Straße kennt doch jeder jeden, und man redet auch über alles. Abends sitzt man ja schließlich auch noch immer, weil man sich gut kennt, beim Grillabend zusammen.
Als er auf sein Haus zugeht, öffnet sich die Tür, und ein Typ kommt zügigen Schrittes heraus.
„Seltsam“, denkt Marco noch, „na ja, vielleicht hat meine Frau ja einen Vertreter bestellt. Versicherung oder so. Der Versicherungsvertreter soll vielleicht das gesamte Paket mal überarbeiten: Hausrat, Haftpflicht und was man alles so braucht. Sie hat einmal davon gesprochen.“
Der Typ drückt sich schnell an ihm vorbei. Ein von Marco seit jeher verhasstes Männerparfüm (Davidoff) steigt ihm im Vorbeigehen in die Nase.
Er betritt sein Haus. Als er über die Haustürschwelle geht, denkt er noch, wie hoch seine Aversion gegen Davidoff ist. „Davidoff ist ein Herrenparfüm für verwöhnte kleine Bubis aus der Südstadt, die mit pastellfarbenen Umhängepullovern vom Tennisplatz herunterkommen“, denkt er.
Im kleinen Vorflur zum Wohnzimmer der gleiche Mief.
Marco ahnt Fürchterliches.
Er geht erst gar nicht ins Wohnzimmer, in die Küche, sondern gleich die Treppe, die vom Flur abgeht, nach oben zum Schlafzimmer. Im Schlafzimmer ist seine Frau gerade mit Ankleideprozeduren beschäftigt. Das Bett zerwühlt, im Schlafzimmer derselbe Parfümgeruch.
Seine Frau erschrickt zu Tode.
In Sekundenbruchteilen wird ihr Gesicht aschfahl, die Augen schreckgeweitet.
Für Marco bricht eine Welt zusammen. Er sieht alles zusammenbrechen, was er lange entbehrungsreich und mühsam aufgebaut hat.
Seine Frau will an ihm vorbei.
Er stellt sich ihr in den Weg.
Der Schlag katapultiert die Frau bis ans andere Ende des sechzehn Quadratmeter großen oder auch kleinen Schlafzimmers. Wimmernd bleibt sie an der Wand in einer seltsam gebückten Haltung, teils hockend, teils liegend, in verkrampfter Haltung, in der sie verharrt.
Marco erkennt, dass die Situation noch weiter eskalieren könnte. Um Schlimmeres zu verhüten, rennt er nach draußen und läuft zwei Stunden um den Häuserblock herum.
„Mein Gott, was habe ich gemacht?“, denkt er ununterbrochen. Er hat den Zerfall seiner kleinen Welt nicht nur nicht gebremst, sondern er hat ihn sogar beschleunigt.
Als er zurückkommt, erfährt er von Nachbarn, dass seine Frau vom RTW, stark blutend am Kopf, insbesondere im Augenbereich, abgeholt worden ist. Auch die Polizei soll da gewesen sein.
Der Kleine soll ohnehin ab mittags bei der Nachbarin, Britta T., zur Aufsicht gewesen sein. Sie ist mit seiner Frau befreundet.
Angesichts der Gesamtumstände, die sich der Polizei vor Ort geboten haben, hat diese den Bereitschaftsdienst des Jugendamtes herbeibeordert. Die haben den Kleinen in Obhut genommen.
Im folgenden Strafverfahren kommt Marco noch einigermaßen glimpflich davon. Ein halbes Jahr auf Bewährung wegen Körperverletzung.
Seine Frau verweigert die Zeugenaussage, § 52 StPO.
Die Verurteilung erfolgt anhand der Polizeiberichte und der ärztlichen Atteste und aufgrund von Marcos allerdings geständiger Einlassung.
Aber dies ist erst der Anfang. Jetzt geht es erst richtig los.
Die Frau kehrt nicht mehr ins Haus zurück und nimmt vorübergehend mit dem kleinen Sohn bei ihrer besten Freundin und Nachbarin Britta Wohnsitz.
Im folgenden Wohnungszuweisungsverfahren nach dem BGB erhält sie für zwölf Monate das im gemeinsamen Eigentum stehende Einfamilienhaus zur alleinigen Nutzung mit dem Sohn zugesprochen.
Die Richterin lässt ihn und seinen Anwalt kaum zu Wort kommen. Der Beschluss ergeht nach ganz kurzer Anhörung, und dies bedeutet für den Tanklastwagenfahrer, er muss die Hauslasten alleine tragen und selbst draußen bleiben.
Hinzu kommt, dass in der Folgezeit die Frau den Besuchskontakt mit dem Fünfjährigen komplett verweigert. Auch dafür muss er vor Gericht kämpfen. Die Kindesmutter boykottiert, wo sie nur kann.
Im anschließenden Prozess und Gerichtstermin betreffend das Besuchsrecht fabuliert sie laut ausschweifend und unzutreffend von nicht hinreichender Vater-Sohn-Beziehung („Der war doch immer nur weg“ usw.).
Schließlich erstreitet Marco einen Beschluss. Vierzehntätiges Besuchsrecht von 10 bis 18 Uhr samstags ohne Übernachtung.
Er mietet sich ein zweiundzwanzig Quadratmeter großes Apartment in der Innenstadt in einem trostlosen 60-Parteien-Mietshausblock in Grau und trifft mit größtenteils alleinstehenden Mietern, Alkoholikern, Drogenabhängigen, Rausgeflogenen, Autisten, Randfiguren dieser Gesellschaft zusammen.
Aber er muss der vom Gericht bestellten Umgangsrechtspflegerin wenigstens glaubhaft machen, dass er für den Besuchskontakt einen eigenen Wohnsitz hat und nicht auch noch im Lkw schläft!!
Der Beschluss wird von der Frau unterwandert, wo es nur geht; „Kind ist krank, Kind will nicht usw. usw.“. Ärztliche Atteste werden sogar vorgelegt.
Es vergehen sieben Monate, ohne dass er seinen Sohn auch nur einmal gesehen hat.
Dann der nächste Hammer: die Unterhaltsklage. Er soll bei seinem Einkommen von 2 350 netto circa 1 200 Euro Unterhalt inklusive Kindesunterhalt zahlen.
Er soll also von den verbleibenden 1 100 bis 1 200 Euro noch die gesamten Hauslasten tragen, die Hypothek, die Grundbesitzabgaben, die Gebäudeversicherung und die Wasserversorgung etc.
385 Euro kostet das Apartment, für ihn bleiben 100 bis 200 Euro, ohne dass er auch nur ein einziges Brötchen gegessen hat. Für die Unterhaltsklage kommt es nun zum Gerichtstermin.
Die Richterin erklärt, Marco habe als ausgebildeter Lkw-Fahrer die tarifliche Möglichkeit, 2 900 Euro netto zu verdienen, und schreibt ihm dieses Einkommen fiktiv zu. „Fiktiv“, wie es bei den Juristen heißt. Damit geht die Unterhaltsklage in der stattgehabten Form durch. Bei diesem fiktiven Einkommen können ja die Hauslasten „bequem“ ebenfalls gezahlt werden.
Der Beschluss erlegt ihm auch die Kosten für dieses Gerichtsverfahren auf.
Sein Dispositionskredit von 4 000 Euro ist bis auf 3 380 Euro ausgeschöpft.
Was er verdient, darf er abgeben. So steuert er in eine unsichere Zukunft.
...
Das Mittagessen in der Richterfamilie
Hans-Peter (Name sowie alle anderen Namen fiktiv) ist Richter beim Landgericht. Er ist Vorsitzender einer Strafkammer. Er hat noch wenige Dienstjahre, dann wird er von diesem Staat als Ruheständler versorgt werden.
Er hat einen sechsundzwanzigjährigen Sohn, Kevin, dieser studiert Theater- und Schauspielwissenschaften.
Einmal im Monat, sonntags, oder auch zweimal im Monat geht der Richtersohn zu seinen Eltern nach Hause zum Mittagessen. Das lässt sich die Frau des Hauses nicht nehmen. Ein- oder zweimal im Monat möchte sie, wie in alten Zeiten, die Familie und den Sohn bekochen.
Die Frau des Hauses und Frau des Richters ist Petra. Sie ist ein Jahr älter als ihr Mann. An solchen Tagen darf sich Kevin auch etwas aussuchen.
Eines Sonntages (es gibt Sauerbraten mit Rotkohl und Klößen) geraten Vater und Sohn wieder einmal in eine Diskussion. Es geht um eine Gerichtsverhandlung, der der Sohn als Zuschauer beigewohnt hat. Der Sohn fragt den Vater, wonach er die Angeklagten beurteilt.
Vater: „Wie schon? Nach der Aktenlage natürlich.“
Sohn: „Sonst nichts?“
Vater: „Natürlich auch nach dem persönlichen Eindruck und nach der Einlassung in der Hauptverhandlung – kurzum nach dem Inbegriff der Hauptverhandlung § 261 StPO inklusive Beweisaufnahme, Zeugen usw. Warum?“
Sohn: „Wie? Ist das alles?“
Vater: „Ja. Was soll denn sonst noch sein?“
Sohn: „Du kannst doch einen Menschen nur beurteilen, wenn du Vergleichsmöglichkeiten hast.“
Vater: „Wie? Verstehe ich nicht. Habe ich doch.“
Sohn: „Hast du nicht!“
Vater: „Wieso nicht?“
Sohn: „Weil du viel zu wenig über den Angeklagten weißt. Ich gebe dir ein Beispiel, lieber Vater. Wenn z. B. der Angeklagte in der X-Straße wohnt und ein Diebstahl zu beurteilen ist und die X-Straße hat 220 Hausnummern, und er wohnt mit 219 anderen in der Straße, er ist der Einzige, der geklaut hat, reicht dir das dann als Vergleichsmöglichkeit? Obwohl du die 219 anderen Bewohner der Straße nicht kennst?“
Vater: „Natürlich.“
Sohn: „Und wenn die X-Straße 450 Hausnummern hat, was ist dann?“
Vater: „Was soll das? Worauf willst du hinaus?“
Sohn: „Ich will darauf hinaus, dass du zu wenig über die Angeklagten weißt. Habe ich doch gerade schon gesagt.“
Der Ton wird schärfer.
„Und wie ist das mit dem Vergleich des Verhaltens deines Angeklagten mit den Einwohnern der ganzen Stadt, die immerhin 600 000 betragen? Machst du dir darüber Gedanken?“
Vater: „Was soll das? Natürlich nicht.“
Die Mutter wird nervös. Sie kennt das schon. Gleich geraten die beiden richtig aneinander.
Kevin kann die Skepsis für den Beruf des Vaters nur noch schwer zurückhalten.
Sohn: „Okay. Anderes Thema.“
Petra ist erleichtert.
Sohn: „Wie viele Fehlurteile hast du in deinem Berufsleben gefällt?“
Vater: „Was soll das?“
Sohn: „Sag es doch einfach.“
Vater: „Natürlich keins.“
Sohn: „Das glaubst du doch selber nicht.“
Hans-Peter, der Richter, stammelt etwas zusammen vom Handeln nach freier Überzeugung, Ergebnis der Beweisaufnahme etc.
Sohn: „Soll ich dir sagen, wie das ist?“
Petra versucht einzugreifen.
Petra: „Junge, red’ nicht so respektlos mit deinem Vater!“
Sohn: „Je mehr Fehlurteile du gesprochen hast – oder willst du etwa sagen, dass du dir immer sicher warst –, desto mehr wirst du auch in Zukunft Fehler machen und diese in Kauf nehmen.“
Vater: „Wieso?“
Sohn: „Weil das deine Art der Gewissensberuhigung ist. Du verurteilst einfach immer mehr Leute, als du eigentlich freisprechen müsstest.“
Vater: „Kannst du dich deutlicher ausdrücken?“
Der Sohn nennt zwei Beispiele aus dem Hauptverhandlungstag, in dem mehrere Termine stattgefunden haben.
Der Richter muss zustimmen, dass die Beweislage wackelig war.
Sohn: „Warum hast du die beiden Angeklagten dann nicht freigesprochen?“
Vater: „Weil mehr für eine Verurteilung sprach als dagegen.“
Sohn: „Blödsinn. Weil der Satz ‚im Zweifel für den Angeklagten‘ von dir, wenn nicht sogar von der ganzen Justiz schlechthin mit Füßen getreten wird und seine Gültigkeit eingebüßt hat.“
Jetzt reicht es dem Richter.
Der Vater beendet die Diskussion. Er faselt etwas herum von „keine Ahnung vom Leben“, „rotzlöffelartige Argumentation“ etc.
Auch die Mutter löst die Tafel auf. In den nächsten Wochen wird es wohl kein Sonntagsmittagessen geben.
Kapitel 2
Der Tanklastwagenfahrer
Marco ist dreiundvierzig Jahre alt. Er ist von Beruf Tanklastwagenfahrer und beliefert Privathaushalte und gewerbliche Haushalte mit Heizöl.
An einem Spätsommertag im Jahre 2016 geht Petra mit dem Hund in der Südstadt spazieren. An einem Wohnhaus, vor dem ein Tankwagen mit Heizöl steht, ist eine Diskussion im Vorbeigehen nicht zu überhören. Die dortige Frau des Hauses hat zwar eine Lieferung bestellt, will den Fahrer aber wieder wegschicken.
Sie kann die Stunden in Anspruch nehmende Lieferung gerade nicht gebrauchen. Das Ordnungsamt ist gekommen zusammen mit einem TÜV-Prüfer. Es soll der technische Zustand der Öl-Heizungsanlage überprüft werden.
Jedenfalls hat heute Marco keinen Einsatz im Privateinfamilienhaus. Es kann hier heute keine Befüllung der Tankanlage stattfinden. Dies führt dazu, dass Marco seine Tour zweieinhalb Stunden früher beendet und nach Hause fährt, um am nächsten Morgen seine Tour von zu Hause aus fortzusetzen, da die Termine schon bestimmt sind und die Abnehmeradressen auch.
Er muss nur wenige Kilometer nach Hause fahren. Er wohnt in der Ruhrgebietsstadt E., wo es unter mühevollen Entbehrungen gelungen ist, ein kleines Einfamilienreihenhaus zu bauen, das er in bescheidenem Wohlstand mit seiner Frau und dem fünfjährigen Sohn bewohnt.
Er freut sich auf seinen Fünfjährigen, mit dem er die unverhoffte Freizeit am Nachmittag verbringen möchte und ruft extra nicht zu Hause an, damit es eine Überraschung ist, dass er früher nach Hause kommt.
Nach kurzer Zeit dann der erste Ärger; er wird angehalten. Lkw-Kontrolle.
Der erste Polizeibeamte kontrolliert den Fahrtenschreiber und findet bereits erste Ungereimtheiten bei den Lenkzeiten.
Der zweite – ungewöhnlich technisch versiert – beißt sich am Lkw fest.
Er findet in circa 30 Minuten an die dreizehn Mängel am Fahrzeug.
Dies geht über Mängel an der Hydraulik der Bremskraftverstärkung über Beleuchtungsmängel bis hin zum Datum der Runderneuerung der Reifen.
Marco erhält eine Mängelkarte und eine Anzeige. Er ist nicht Halter – dies ist sein Arbeitgeber –, aber als Fahrer haftet er trotzdem und dies ebenso.
Er setzt seine Fahrt fort mit sichtlich gedrückter Stimmung.
Er parkt den Lkw da, wo er immer parkt in der unbebauten Seitenstraße, dort am Straßenrand in der Einfamilienhaussiedlung. Er packt Rucksack, Henkelmann, Thermoskanne (alles leer) und geht die letzten Meter zu seinem Haus in der Einfamilienhaus-Reihensiedlung.
Da fällt ihm ein Mittelklassewagen mit auswärtigem Kennzeichen auf; circa drei Hausnummern von seiner entfernt.
„Merkwürdig“, denkt er. „Wer soll denn das sein? Der Wagen ist doch hier völlig fremd.“
Hier in der Straße kennt doch jeder jeden, und man redet auch über alles. Abends sitzt man ja schließlich auch noch immer, weil man sich gut kennt, beim Grillabend zusammen.
Als er auf sein Haus zugeht, öffnet sich die Tür, und ein Typ kommt zügigen Schrittes heraus.
„Seltsam“, denkt Marco noch, „na ja, vielleicht hat meine Frau ja einen Vertreter bestellt. Versicherung oder so. Der Versicherungsvertreter soll vielleicht das gesamte Paket mal überarbeiten: Hausrat, Haftpflicht und was man alles so braucht. Sie hat einmal davon gesprochen.“
Der Typ drückt sich schnell an ihm vorbei. Ein von Marco seit jeher verhasstes Männerparfüm (Davidoff) steigt ihm im Vorbeigehen in die Nase.
Er betritt sein Haus. Als er über die Haustürschwelle geht, denkt er noch, wie hoch seine Aversion gegen Davidoff ist. „Davidoff ist ein Herrenparfüm für verwöhnte kleine Bubis aus der Südstadt, die mit pastellfarbenen Umhängepullovern vom Tennisplatz herunterkommen“, denkt er.
Im kleinen Vorflur zum Wohnzimmer der gleiche Mief.
Marco ahnt Fürchterliches.
Er geht erst gar nicht ins Wohnzimmer, in die Küche, sondern gleich die Treppe, die vom Flur abgeht, nach oben zum Schlafzimmer. Im Schlafzimmer ist seine Frau gerade mit Ankleideprozeduren beschäftigt. Das Bett zerwühlt, im Schlafzimmer derselbe Parfümgeruch.
Seine Frau erschrickt zu Tode.
In Sekundenbruchteilen wird ihr Gesicht aschfahl, die Augen schreckgeweitet.
Für Marco bricht eine Welt zusammen. Er sieht alles zusammenbrechen, was er lange entbehrungsreich und mühsam aufgebaut hat.
Seine Frau will an ihm vorbei.
Er stellt sich ihr in den Weg.
Der Schlag katapultiert die Frau bis ans andere Ende des sechzehn Quadratmeter großen oder auch kleinen Schlafzimmers. Wimmernd bleibt sie an der Wand in einer seltsam gebückten Haltung, teils hockend, teils liegend, in verkrampfter Haltung, in der sie verharrt.
Marco erkennt, dass die Situation noch weiter eskalieren könnte. Um Schlimmeres zu verhüten, rennt er nach draußen und läuft zwei Stunden um den Häuserblock herum.
„Mein Gott, was habe ich gemacht?“, denkt er ununterbrochen. Er hat den Zerfall seiner kleinen Welt nicht nur nicht gebremst, sondern er hat ihn sogar beschleunigt.
Als er zurückkommt, erfährt er von Nachbarn, dass seine Frau vom RTW, stark blutend am Kopf, insbesondere im Augenbereich, abgeholt worden ist. Auch die Polizei soll da gewesen sein.
Der Kleine soll ohnehin ab mittags bei der Nachbarin, Britta T., zur Aufsicht gewesen sein. Sie ist mit seiner Frau befreundet.
Angesichts der Gesamtumstände, die sich der Polizei vor Ort geboten haben, hat diese den Bereitschaftsdienst des Jugendamtes herbeibeordert. Die haben den Kleinen in Obhut genommen.
Im folgenden Strafverfahren kommt Marco noch einigermaßen glimpflich davon. Ein halbes Jahr auf Bewährung wegen Körperverletzung.
Seine Frau verweigert die Zeugenaussage, § 52 StPO.
Die Verurteilung erfolgt anhand der Polizeiberichte und der ärztlichen Atteste und aufgrund von Marcos allerdings geständiger Einlassung.
Aber dies ist erst der Anfang. Jetzt geht es erst richtig los.
Die Frau kehrt nicht mehr ins Haus zurück und nimmt vorübergehend mit dem kleinen Sohn bei ihrer besten Freundin und Nachbarin Britta Wohnsitz.
Im folgenden Wohnungszuweisungsverfahren nach dem BGB erhält sie für zwölf Monate das im gemeinsamen Eigentum stehende Einfamilienhaus zur alleinigen Nutzung mit dem Sohn zugesprochen.
Die Richterin lässt ihn und seinen Anwalt kaum zu Wort kommen. Der Beschluss ergeht nach ganz kurzer Anhörung, und dies bedeutet für den Tanklastwagenfahrer, er muss die Hauslasten alleine tragen und selbst draußen bleiben.
Hinzu kommt, dass in der Folgezeit die Frau den Besuchskontakt mit dem Fünfjährigen komplett verweigert. Auch dafür muss er vor Gericht kämpfen. Die Kindesmutter boykottiert, wo sie nur kann.
Im anschließenden Prozess und Gerichtstermin betreffend das Besuchsrecht fabuliert sie laut ausschweifend und unzutreffend von nicht hinreichender Vater-Sohn-Beziehung („Der war doch immer nur weg“ usw.).
Schließlich erstreitet Marco einen Beschluss. Vierzehntätiges Besuchsrecht von 10 bis 18 Uhr samstags ohne Übernachtung.
Er mietet sich ein zweiundzwanzig Quadratmeter großes Apartment in der Innenstadt in einem trostlosen 60-Parteien-Mietshausblock in Grau und trifft mit größtenteils alleinstehenden Mietern, Alkoholikern, Drogenabhängigen, Rausgeflogenen, Autisten, Randfiguren dieser Gesellschaft zusammen.
Aber er muss der vom Gericht bestellten Umgangsrechtspflegerin wenigstens glaubhaft machen, dass er für den Besuchskontakt einen eigenen Wohnsitz hat und nicht auch noch im Lkw schläft!!
Der Beschluss wird von der Frau unterwandert, wo es nur geht; „Kind ist krank, Kind will nicht usw. usw.“. Ärztliche Atteste werden sogar vorgelegt.
Es vergehen sieben Monate, ohne dass er seinen Sohn auch nur einmal gesehen hat.
Dann der nächste Hammer: die Unterhaltsklage. Er soll bei seinem Einkommen von 2 350 netto circa 1 200 Euro Unterhalt inklusive Kindesunterhalt zahlen.
Er soll also von den verbleibenden 1 100 bis 1 200 Euro noch die gesamten Hauslasten tragen, die Hypothek, die Grundbesitzabgaben, die Gebäudeversicherung und die Wasserversorgung etc.
385 Euro kostet das Apartment, für ihn bleiben 100 bis 200 Euro, ohne dass er auch nur ein einziges Brötchen gegessen hat. Für die Unterhaltsklage kommt es nun zum Gerichtstermin.
Die Richterin erklärt, Marco habe als ausgebildeter Lkw-Fahrer die tarifliche Möglichkeit, 2 900 Euro netto zu verdienen, und schreibt ihm dieses Einkommen fiktiv zu. „Fiktiv“, wie es bei den Juristen heißt. Damit geht die Unterhaltsklage in der stattgehabten Form durch. Bei diesem fiktiven Einkommen können ja die Hauslasten „bequem“ ebenfalls gezahlt werden.
Der Beschluss erlegt ihm auch die Kosten für dieses Gerichtsverfahren auf.
Sein Dispositionskredit von 4 000 Euro ist bis auf 3 380 Euro ausgeschöpft.
Was er verdient, darf er abgeben. So steuert er in eine unsichere Zukunft.
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