Der Fall Schlaganfall

Der Fall Schlaganfall

Charakterstudien

Johannes Schmidtke


EUR 15,90
EUR 9,99

Format: 13,5 x 21,5 cm
Seitenanzahl: 76
ISBN: 978-3-99107-436-6
Erscheinungsdatum: 26.07.2021
Wird im Patient noch der Mensch gesehen, oder dient er als Objekt für Subjekte, die sich an ihm Frustrationen und Charakterschwächen abreagieren? Schonungslos zeigt er Missstände auf und zeichnet ein Sittenbild, das unter die Haut geht.
Es sind unbequeme Worte. Doch nach all meinen Erfahrungen mit Menschen im Bereich der Medizin und im Rechtswesen provoziert mich deren Verhaltensweise dazu. Manch einem werden sie als böse erscheinen; sie sind es aber nicht, sondern schildern einen wahren Sachverhalt. Sie müssen endlich geschrieben werden nach meinem ersten Buch „Der Fall Schlaganfall – Studie eines Verbrechens“. Das Verhalten der Ärzte und Personen, deren Aufgabe Gesundheit, Recht und Gesetz sind, zeigen aber in Wirklichkeit übernommene Verhaltensweisen früherer Zeiten. Es bleibt mir deshalb nichts Anderes übrig, als diese Schrift zu erstellen, denn das zügellose Verhalten dieser Personen lässt mir keine andere Möglichkeit.
Wo findet man heute noch Gerechtigkeit? Es war ein Rechtsanwalt, den ich kontaktiert hatte und der mir den Rat gab, darüber zu schreiben, wie es mir ergangen ist, und auf diese Weise die Öffentlichkeit zu informieren. Denn kampflos finde ich mich nicht mit diesem verbrecherischen Verhalten ab und kämpfe weiterhin um die Entschädigung, die mir zusteht, weil man mutwillig meinen Körper und mein Leben zerstört hat.
Ein gut gemeinter Rat



Juristisch könne er mir nicht helfen, sagte mir ein Rechtsanwalt, aber das, was mir angetan wurde, sollte der Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Dies riet er mir und ich nahm seinen Rat an. Diese Erfahrungen nun schildere ich in meinem Buch.

Johannes Schmidtke


Privatärztliche Praxis Dr. Wetz
Rohrkamp 37
48308 Senden

Sehr geehrter Herr Wetz!

Ihr Verhalten reizt dazu, diesen Brief in unflätigen Worten zu verfassen, doch ich bin bestrebt, den guten Ton zu wahren, obwohl die Wortwahl, die ich versuche zu vermeiden, Ihrem Verhalten angemessen und durchaus angebracht ist.

Sie laden eine schwere Schuld auf sich und diese soll Sie auf allen Ihren Wegen begleiten. Wer sich als Arzt zu solch einem Verhalten verleiten lässt, der lädt große Schuld auf sich und für den ist die größtmögliche Strafe Sühne seiner Handlungen. Mimen Sie den Unwissenden weiter und weisen eine Schuld von sich. Ihr Verhalten zeigt Ihren Charakter und lässt nur die eine Beurteilung zu:

Sie sind ein durch und durch schäbiges und korruptes Subjekt!


Folgendes gebe ich Ihnen zu lesen:

Wenn der Schöpfer den Menschen,
Ein immerwährendes Dasein beschieden hätte,
Wie ließen sich die zugefügten Grausamkeiten der Mitmenschen ertragen?
Da aber jedes Leben erdgebunden ist, gelten für alle Lebewesen die gleichen ehernen und unausweichlichen Gesetze unserer Mutter Erde – die des Werdens und Vergehens!
Somit sühnen sich auch als letzte Gerechtigkeit die törichten Handlungsweisen all derer, die Leid verursacht haben.

Johannes Schmidtke

***

Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, dass Menschen leben auf Erden.

Immanuel Kant
Karrieremensch und Egozentriker

Karrieremenschen sind ebenso auch Egozentriker und verfolgen nur ihre eigenen Ziele. Sie setzen sich daher nicht für andere Menschen ein. Es sei denn, diese anderen Menschen lassen sich von ihnen in ihrem egoistischen Streben dazu benutzen, mit deren Hilfe, weitere Sprossen auf der Karriereleiter zu erklimmen.
Anderes werden sie nicht tun, denn dies wäre ein Hindernis auf dem Weg zu mehr Prestige.

Johannes Schmidtke

***

Privatärztliche Praxis Dr. Wetz
und
Institut für med. Begutachtung
Rohrkamp 37

48308 Senden

Sehr geehrter Hr. Wetz,

Erneut wende ich mich an Sie und halte Ihnen das von Ihnen falsch erstellte Gutachten mit seiner Aussage vor.

Selbstverständlich sind mir durch das Tragen dieses eindeutig bewusst fehlerhaft gefertigten Gegenstands bleibende Schäden entstanden.

Eine andere Erklärung als bewusst und mutwillig ist dafür nicht zulässig!

Der Orthopädietechniker Weißleder aus dem Sanitätshaus Kienzle hat den Abdruck genommen und war von da an für den Fertigungsprozess verantwortlich. Bis zu seiner Aushändigung! Er ist auch verantwortlich für die Folgeschäden der Verkrüppelung meines linken Fußes. Dies ist seine alleinige Schuld und dafür trägt er die volle Verantwortung. Wie dies vor Gericht in Siegen geahndet wurde, ist ein Skandal.

Wenn Sie schreiben: „Das ich mein Gutachten durchaus in Ihrem Sinne verfasst habe.“

Wie kommen Sie zu solch einer kranken Behauptung? Sie ist völliger Blödsinn!

Dann diese Worte die Sie schrieben Hr. Wetz: „Ich habe mein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen und absolut sachlich und unparteiisch geleistet, was Sie auch wissen. So war es meine Pflicht.
Sie sind ein kriminelles Subjekt – ein Verbrecher!

Die Aussage des vorstehenden Absatzes bezeichnet man im Allgemeinen als Heuchelei. Hier aber, mit Übergang zum absolut kriminellen.

Meine mehrmals vorgetragene Feststellung vom seitlichen Umknicken meines linken Fußes in der Schiene, ob es nun vor dem Landgericht in Siegen oder dem Rechtsanwalt Marc Venten gegenüber war sowie später seiner Nachfolgerin RA Lingnau, welche die Angelegenheit weiter bearbeitete, hat keine Beachtung gefunden und wurde übergangen. Meinen Hinweisen keinerlei Beachtung zu schenken, weist auf die deutliche Absicht hin, eine Haftungspflicht der AHG-Klinik in Hilchenbach, respektive der des Chefarztes Sackmann, nicht erkennbar werden zu lassen. Dies betrifft auch alle anderen Vorkommnisse – sprich Misshandlungen – die mir dort angetan wurden.
Ihr Kollege Sackmann geht sogar hin und erklärt dem Ministerium für „Gesundheit und Familie“ in Düsseldorf, ich habe seine Klinik mit gutem Behandlungserfolg und in hervorragendem Zustand verlassen.
Diese seine Aussage ist kein Kavaliersdelikt.

Wenn der Arzt Sackmann keine unseriöse Person ist, wer ist es dann?

Sind Sie es vielleicht, Herr Wetz?

Ja! Sie sind es, denn Sie eifern ihm nach!

Dieses über Monate hinweg geforderte Tragen der Schiene in der AHG-Klinik in Hilchenbach hat nicht nur den Impuls hervorgerufen, den Fuß linksseitig umknicken zu lassen, sondern verursachte auch im äußeren Bereich knöcherne Schäden, die bei den wenigen Schritten, die mir unter hoher Konzentration noch möglich sind, gefährliche Situationen für mich entstehen lassen. Dies verursachte vor wenigen Wochen, am 11.06.16 und bedingt durch diesen Umstand, einen erneuten schweren Sturz in der Wohnung. Der Fall auf die linke Seite und auf die Hüfte war sehr heftig. Ebenfalls der Fall auf die Rückenmuskulatur bewirkte weitere Schäden und kommt zu den schon vorhandenen hinzu.
Wenn Derartiges in die vorhandenen Lähmungen eines Schlaganfalls hinein geschieht, verursacht dies unweigerlich verschlimmernde Folgen. Dem Umschlagen des Fußes durch seitlich erhöhte Schuheinlagen zu begegnen, war unsinnig und zeigt die Gedankenlosigkeit bzw. Unfähigkeit des Arztes, der sie mir verschrieb. Die Schädigung liegt im Fuß selbst und lässt sich durch derartige Hilfsmittel nicht beheben oder heilen.

Diese Schiene verursachte drei Stürze. Nach meinem zweiten Sturz am 19.01.15 habe ich Ihnen einen geharnischten Brief geschrieben, auf den Sie nicht reagierten. Stattdessen habe ich am 19.03.15, ganz ohne Zweifel als Reaktion auf meinen Brief, einen anonymen Anruf erhalten, in dem eine Anruferin eine Entschädigung anboten hat und sich nach dem Erhalt eines Schreibens erkundigte. Da dieser Anruf anonym erfolgte, war mir ein Rückruf nicht möglich. Dieses Ereignis weist deutlich auf die Regung Ihres schlechten Gewissens hin wegen der Erstellung wegen dieses fehlerhaften Gutachtens und ist weitere Verdeutlichung der extrem zwielichtigen Zustände in der AHG-Klinik in Hilchenbach. Der Anruf kann nur von einer Ihrer Mitarbeiterinnen oder anderen Personen die eingeweiht waren, vorgenommen worden sein.

Zu Ihrem postalisch erhaltenen Schreiben am 10.09.2016 – ohne Datierung des Schreibens selbst – teile ich Ihnen hiermit meine Meinung mit.

Zum Inhalt meines Schreibens mit keinem Wort, noch nicht einmal andeutungsweise eine Stellungnahme abzugeben und mir stattdessen zu berichten, Sie seien wegen eines Behandlungsfehlers in einer Klinik gewesen und haben aus diesem Grund meine Schreiben nicht beantworten können, damit muten Sie mir zu viel zu, Ihnen dies zu glauben. Dass Sie sich erdreisten zu schreiben, das Gutachten in meinem Sinne erstellt zu haben, weist auf den Kriminellen in Ihrer Person hin. Nun, senil werden Sie wohl nicht sein, sondern bei Ihnen handelt es sich eher um den charakterlichen Zustand. Vielleicht sind Sie auch dem Herdentrieb Ihres Berufsstands verfallen.

Selbstverständlich ging es nur um dieses Plastikteil, nur darum und um die gesundheitlichen Folgen für mich. Ob Unterschenkelorthese, Peroneusschiene oder mit welchen anderen Namen sich dieses Marter-Instrument bezeichnen lässt. Man wusste es ja ohnehin nicht zu benennen. Was die anderen Dinge betrifft, die Misshandlungen, die mir in dieser Klinik zugefügt wurden und die mich heute zeichnen, das alles wurde ja sorgfältig ausgeklammert und mit keinem Wort – bewusst – nicht zur Sprache gebracht. Sei es von dem mich vertretenden Rechtsanwalt Marc Venten oder von späteren Anwälten. Diese Dinge wurden peinlichst nicht berührt. Die Wahrheit über diese Hilchenbach-Klinik wäre ja ins Blickfeld geraten. Dies belegt auch die Weigerung des Herrn Sackmann, eine Prüfung der Vorfälle in seiner Klinik zu erlauben. Weshalb?

Eine Patientenakte von mir wurde ja noch nicht einmal ordnungsgemäß in der Klinik angelegt, um den Verlauf meines Aufenthalts in der Klinik zu dokumentieren. Alleine dies ist schon Grund, andere Ereignisse dort ebenfalls in den Fokus zu rücken. Dieses aber galt es ja strikt zu vermeiden! Wenn derartige Zustände in der Klinik herrschten, muss dies der Klinikleitung bekannt gewesen sein. Bei einem vorhandenen Verantwortungsbewusstsein des ärztlichen Personals galt es, dies dringendst abzuändern. Dies ist nicht geschehen und es ist dem Pflegepersonal auch klar ersichtlich nicht nahegelegt worden, ein anderes Verhalten den Patienten gegenüber zu pflegen. Eine derartige charakterliche Geisteshaltung einzunehmen, damit waren viele des Personals intellektuell auch überfordert.

Obwohl mir absolut nicht zum Scherzen aufgelegt war, bin ich bei einzelnen Pflegekräften auf humorvolle Gespräche eingegangen. Zu einem Pfleger auf der Station sagte ich einmal: „Marc, ich bewundere dich um den Humor, den du hast.“ Er antwortete mir mit den Worten: „Wenn ich diesen Humor nicht hätte, dann wäre ich hier verloren!“

Es ist mir absolut einsichtig, dass die Leitung einer Klinik sehr schwierig ist. Wenn aber noch nicht einmal Wert darauf gelegt wird, die Grundregeln der Ethik zu respektieren und einzuhalten, wenn dem Pflegepersonal ganz offensichtlich keine seelische Hygiene angeboten wird, um Eindrücke ihrer schweren Arbeit zu verarbeiten zu helfen, sondern diese in Frustrationen, Unmut und aufgestaute Aggressionen am Patienten auslässt.

Worüber andere Patienten berichtet haben und was mir in der AHG-Klinik in Hilchenbach selbst widerfahren ist, weist die Morbidität der AHG-Klinik auf – auch wenn sie zwischenzeitlich umbenannt wurde.

Indem Sie schreiben, Herr Wetz, dieses Teil sei von Ihnen klar, sachlich und unparteiisch beurteilt worden, haben Sie den mir entstandenen tatsächlichen gesundheitlichen Schaden durch das Tragen der Schiene, vor dem Gericht bewusst verschwiegen und waren der Hilchenbach-Klinik und dem Gericht parteiisch zugewandt. Dies belegen Ihre bekräftigenden Worte, die Schiene habe keine weitere schädigende Wirkung verursacht.

Lassen Sie mich wiederholen: Es geht hier nur um die Folgen der Nutzung dieser Schiene. Sie konnten nicht hingehen und nur alleine die Art der Herstellung „gutachterlich“ (?) bewerten und die gesundheitlichen Auswirkungen durch das Tragen ausklammern. Dies ging nicht!

Der Richter Bauer fragte mich nach der ersten Gerichtsverhandlung: „Wie hat diese Schiene denn ursprünglich ausgesehen?“
Ich antwortete ihm darauf: „Dies kann nur der berichten, der die erste Reparatur an der Schiene vorgenommen hat.“

Schweigen war die Antwort des Richters Bauer!

Ich erwarte von Ihnen, meinen Brief noch einmal aufmerksam zu lesen Herr Wetz und sich dazu zu äußern.

Ich halte meinen Anspruch auf eine Entschädigung aufrecht.


Johs. Schmidtke

***

Freitag, 14. Oktober 2016


Lieber Hr. Wetz,

Sie hatten genügend Zeit auf mein Schreiben vom 19.08.2016 zu antworten. Da Sie dies für unnötig erachten und mein Schreiben mit der rechtmäßig eingeforderten Entschädigung für die mir zugefügten bleibenden Schäden zu ignorieren, tolerieren sie somit das Veralten der AHG-Klinik in Hilchenbach respektive des Orthopädietechnikers Weißleder der sogar Meister und Werkstattleiter dieses Sanitätshauses ist und seiner verbrecherischen Handlungsweise. Sie machen sich damit mitschuldig an den Vorkommnissen.

Zu den mir zugefügten Misshandlungen, den daraus resultierenden schweren und dauerhaften Schädigungen durch das Tragen des unbrauchbaren Hilfsmittels in der AHG-Klinik in Hilchenbach und das durch Sie nicht wahrheitsgemäß erstellte Gutachten darüber, wiederhole ich meinen Anspruch auf Entschädigung, denn Sie sind sicherlich in einer Haftpflichtversicherung.

Ihr Verhalten Prof. Dr. Wetz ist dafür verantwortlich, das ich mich an dieser Stelle genötigt sehe mich zu wehren und folgende Texte zu veröffentlichen:

Sie halten es nicht für nötig auf mein Schreiben auf sachliche Art und Weise zu reagieren oder zur Kenntnis zu nehmen. Stattdessen ignorieren sie alles. Wer sich derart verhält wie Sie es tun Herr Prof. Dr. Wetz zeigt seinen Charakter und verdient größte Verachtung.

Ärztliche Titel sind dafür kein Freibrief.

Die falsche Beurteilung des von Ihnen erstellten Gutachtens, das mir durch das Tragen der fehlerhaften und ohne jegliche therapeutische Wirkung ausgehändigten Orthese, keine bleibenden gesundheitlichen Schäden entstanden sind, weist auf Ihren schäbigen Charakter hin.
Zumal hat sich ja zwischenzeitlich auch erwiesen, dass in meinem Fall die Verordnung eines solchen Hilfsmittels durch die AHG-Klinik in Hilchenbach, gar nicht notwendig war.

Das Sie selbst es waren unterstelle ich Ihnen nicht, aber dass mir in einem anonymen Anruf und sozusagen „unter der Hand“ eine Entschädigung angeboten wurde, zeigt die kriminellen Tatbestand dieser Angelegenheit. …

***

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