Die größten Sponsoren des Deutschen Staates sind die Erwerbstätigen und Rentner

Die größten Sponsoren des Deutschen Staates sind die Erwerbstätigen und Rentner

Helmut Harter


EUR 26,90

Format: 13,5 x 21,5 cm
Seitenanzahl: 340
ISBN: 978-3-99130-374-9
Erscheinungsdatum: 04.04.2024
Die Rente ist mit das wichtigste Thema überhaupt in unserem Berufsleben. Leider reicht sie immer weniger zum Leben. Und daran ist die Politik und deren Berater maßgeblich schuldig, wie uns Helmut Harter zeigt …
Kapitel 1

Historie


1889: So fing es an.
Mit dem Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung von 1889 fiel in Deutschland der Startschuss für die gesetzliche Rentenversicherung. Schon sechs Jahre vorher wurde die gesetzliche Krankenversicherung gegründet und fünf Jahre zuvor die Unfallversicherung.
Es war ein bescheidenes soziales Netz, das Reichskanzler Otto von Bismarck geknüpft hatte – aber es war vorbildlich in Europa.
Und es war mehr als überfällig, denn die Industrialisierung stürzte im 19 Jahrhundert die arbeitende Bevölkerung ins Elend.
Bismarck erkannte die Gefahr. Mit diesen ersten drei Sozialgesetzen versuchte er, die Arbeiterschaft wieder mehr an den Staat zu binden und ihre Radikalisierung zu verhindern.

Die deutsche Rentenversicherung ist aus der deutschen Arbeiterbewegung entstanden.
Die sozialen und politischen Konflikte, die mit der ersten großen Welle der Industrialisierung in den letzten beiden Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts entstanden waren.
Der Versuch des kaiserlichen Obrigkeitsstaats unter Reichskanzler Bismarck,
die sozialistische Arbeiterbewegung mit einer Kombination aus politischer Repression (Unterdrückung, Willkür) und sozialpolitischen Zugeständnissen zu bekämpfen, führte zu einer spezifischen institutionellen Lösung, deren Folgen bis in die Gegenwart fortwirken.
Das Besondere war, dass die neue Alterssicherung nicht für eine Generation ausgelegt war, sondern nur eine spezielle Arbeiterversicherung darstellte.
Die Arbeiterversicherung diente nicht der Armutsbekämpfung, sondern der politischen Ruhigstellung der organisierten Arbeiterschaft.
Deshalb behielten die Beamten ihre eigene Altersversorgung bis heute.

Rente mit 70
Alle Arbeiterinnen und Arbeiter ab 16 Jahren waren rentenversichert, dazu „kleine Angestellte“ mit einem Jahresgehalt bis 2.000 Mark. Der Beitragssatz zur neuen Rentenversicherung betrug rund zwei Prozent, die Beiträge zahlten wie heute Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. Einen staatlichen Zuschuss gab es auch damals schon. Er betrug 50 Mark im Jahr.

Eine Altersrente konnten Versicherte ab 70 mit mindestens 30 Beitragsjahren bekommen. Ein Arbeiter mit einem Jahresgehalt zwischen 550 und 850 Mark erhielt jährlich 162 Mark aus der neuen Rentenkasse. Wurde er erwerbsunfähig, so kam ein Jahresbetrag von 60 Mark hinzu. Wer von Invalidität bedroht war, konnte ein Heilverfahren bekommen. Denn die Rehabilitation zählte von Anfang an zu den Leistungen der Rentenversicherung.

Landesversicherungsanstalten entstanden
Im Laufe des Jahres 1890 wurden in den deutschen Bundesstaaten 31 Versicherungsanstalten gegründet, die sich später Landesversicherungsanstalten (LVAen) nannten. Allein 13 entstanden im Königreich Preußen, dem größten und bedeutendsten Bundesstaat im Deutschen Reich.
Sie erhoben die Beiträge, zahlten die Renten und gewährten die Heilbehandlungen in ihrem Zuständigkeitsgebiet.

Mit rund 60.000 Versicherten war im Jahr 1895 die Versicherungsanstalt Oldenburg die kleinste und mit über einer Million Versicherten die Versicherungsanstalt Schlesien die größte „Klebekiste“.
Die ersten Rentnerinnen und Rentner
Im Jahr 1891 zahlten die Versicherungsanstalten schon rund 126.400 Altersrenten aus.
Für diese ersten Renten hatte aber noch niemand Beiträge einbezahlt. Eine Übergangsbestimmung machte das möglich: Eine Rente durfte beziehen, wer über 70 war und unmittelbar vor dem Start des Rentengesetzes mindestens drei Jahr gearbeitet hatte.

Volle Kassen
So finanzierte sich die Rentenversicherung in ihren ersten Jahrzehnten: Ihre Beiträge waren so berechnet, dass sie für zehn Jahre alle Ausgaben deckten und darüber hinaus noch Geld für Rücklagen übrig war. So kam es, dass die Landessicherversicherungsanstalten vor dem Ersten Weltkrieg über ein erhebliches Vermögen verfügten.

Zum Wohle der Armen
Das Geld steckten die LVA nach dem Willen ihrer Selbstverwaltungen in den sozialen Wohnungsbau und die Gesundheitsvorsorge. Darum entstanden mit Unterstützung der Rentenversicherung überall im Deutschen Reich Arbeitersiedlungen. Sie brachten damit die Arbeiter aus den Elendsvierteln der Vorstädte.
Es lohnt sich, diesen Abschnitt zweimal zu lesen, was fällt Ihnen auf? Das überschüssige Geld wurde in den sozialen Wohnungsbau und in die Gesundheitsfürsorge gesteckt. Mit dieser Maßnahme konnte auch die grassierende Tuberkulose eingedämmt bzw. besiegt werden.
Bereits vor hundert Jahren hatte man erkannt, wie wichtig sozialer Wohnungsbau für die Bürgerinnen und Bürger ist.
Diese Erkenntnis wurde nach dem Zweiten Weltkrieg beim Wiederaufbau der Bundesrepublik beibehalten.

1911: Reichsversicherungsordnung
Im Jahr 1911 verabschiedete der Berliner Reichstag die Reichsversicherungsordnung (RVO), ein Jahr später trat sie in Kraft. Die RVO fasste die Regelungen der Arbeiterkrankenversicherung, des Unfallversicherungsrechts sowie die Invaliditäts- und Arbeiterversicherungs-Rechts zum ersten Mal zusammen. Sie blieb bis 1992 das Kernstück des deutschen Sozialrechts.
Die Reichsversicherungsordnung erweiterte den versicherungspflichtigen Personenkreis: Ab sofort hatten Hinterbliebene Anspruch auf eine Rente von der Arbeiterrentenversicherung.

1913: Rentenversicherung der Angestellten
Das Versicherungsgesetz für Angestellte trat 1913 in Kraft. Für sie war seitdem die neue Reichsversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin (eine deutsche Körperschaft des öffentlichen Rechts) zuständig. Auch dieser zentrale Reichsversicherungsträger regierte in Selbstverwaltung.
Angestellte konnten bereits ab 65 Jahren eine Altersrente beziehen und hatten früher Anspruch auf eine Invalidenrente als Arbeiter. Außerdem waren die Hinterbliebenen besser abgesichert.
Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten war damit getroffen.
Diese Unterscheidung (Ungerechtigkeit), man möchte es nicht glauben, wurde erst mit der Organisationsreform der deutschen Rentenversicherung im Jahr 2005 aufgehoben.
Eine Zweiklassengesellschaft wurde zementiert.

1914: Leere Kassen
Die Zeit der vollen Kassen endete mit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs im Jahr 1914. Die deutsche Wirtschaft wurde auf Kriegsproduktion umgestellt. Entlassungswellen und steigende Arbeitslosigkeit bedeuteten für die Versicherungsträger schwindende Beiträge. Während der Kriegsjahre 1914–1918 stieg die Zahl der Hinterbliebenenrenten sprunghaft an, denn der Krieg hinterließ viele Witwen und Waisen.
Für Arbeiter gab es eine Verbesserung: Sie konnten nun bereits ab 65 Jahren eine Altersrente beziehen.

Im Zusammenhang mit der Verwendung von eingezahlten Beiträgen durch den Gesetzgeber muss noch auf folgenden Sachverhalt hingewiesen werden.
Die pflichtversicherten Arbeitnehmer haben vor beiden Weltkriegen beträchtliche Geld-Mittel im damals existierenden Kapitaldeckungsverfahren angespart. Dieses Vermögen wurde vom Gesetzgeber in Anleihen für den Staat umgewandelt, ausgegeben und niemals zurückerstattet. Die erste Enteignung hatte stattgefunden.

1917 wurde ein historischer Hochstand bei den Rücklagen der Rentenversicherung mit rund 10 Jahresausgaben erreicht, die nahezu ausschließlich in Kriegsanleihen angelegt wurden.
Ein ähnlicher Hochstand wurde 1939 mit rund sieben Jahresausgaben erreicht.
Auch hier handelte es sich um ein beträchtliches Vermögen der Versicherten, deren Verwendung für die Rüstungsindustrie zweckentfremdet verwendet wurde. Eine Rückzahlung an die Versicherten ist nie erfolgt.

1914–1923: Inflation und Hyperinflation
in Deutschland
In den Monaten der Hyperinflation des Jahres 1923 sank der Wert der deutschen Währung so schnell, dass vielerorts die Löhne täglich ausgezahlt wurden. Mit Tüten und Reisetaschen holten die Menschen die Scheine ab und drängten in die Geschäfte, um das fast jeden Tag rapide an Wert verlierende Geld gegen Ware loszuwerden. Die Händler erhöhten täglich ihre Preise.
Viele von ihnen tauschten Waren und Dienstleistungen nur noch gegen Lebensmittel und Kohle oder schlossen ihre Geschäfte ganz.
Es kam zu sozialen Spannungen.
Die Inflationspolitik begann mit dem Kriegsausbruch 1914: Reichsbanknoten wurden nicht mehr in Gold eingelöst, die Banknoten konnten nun statt durch Gold auch durch Staatsschuldpapiere gedeckt werden. Anstatt die Kriegskosten durch höhere Steuern zu finanzieren, verschuldete sich der Staat bei der Bevölkerung und in zunehmendem Maß bei der Reichsbank, die im Gegenzug immer mehr Banknoten in Umlauf brachte.
Bei Kriegsende 1918 stand die deutsche Regierung vor enormen finanziellen Problemen: Zu den Kriegsschulden im Inland in Form der ausgegebenen Kriegsanleihen kamen sehr hohe Sozialausgaben, um das politisch, sozial und wirtschaftlich zerrüttete Deutsche Reich zu stabilisieren. Außerdem forderten die Siegermächte hohe Reparationen. Die Regierung nahm immer mehr Kredit bei der Reichsbank auf, die Reichsbank gab immer mehr Geld in Umlauf, ohne dass das Güterangebot in Deutschland im gleichen Maße gewachsen wäre. Die Folge waren massiv steigende Preise.

Als die galoppierende Inflation 1923 zur Hyperinflation wurde, verlor das Geld seine Funktion als allgemeines Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel. Die Regierung leitete eine Währungsreform ein.
Im November 1923 wurde die Mark von der Rentenmark abgelöst. Die Inflation entwertete praktisch vollständig alle Geldschulden und Geldvermögen, die auf Mark gelautet hatten. Am meisten profitierte der Staat: Die gesamten Kriegsschulden in Höhe von 154 Milliarden Mark beliefen sich am Tag der Einführung der Rentenmark auf gerade einmal 15,4 Pfennige.
Der Erste Weltkrieg kostete die Rentenversicherer ein beträchtliches Vermögen. Die Rentenversicherung überstand auch die auf den Krieg folgende Inflation.
Die Inflation von 1918–1923 vernichtete 90 Prozent des angesammelten Kapitals der Rentenversicherung.
Die Einführung der Rentenmark, die später durch die „Reichsmark“ ergänzt wurde, beendete die Inflation 1923. Mit dem Wiederaufbau ihres Leistungssystems konnte die Rentenversicherung wieder beginnen.
Den Ersten Weltkrieg und die darauffolgende Inflation hätte auch ein Generationenvertrag nicht überstanden. Die Kriegstreiber, der Kaiser und seine Vasallen im Ersten Weltkrieg sowie Hitler und seine braunen NSDAP-Beamten im Zweiten Weltkrieg, hätten jede gesetzliche Rentenversicherung in den Ruin geführt.
1923: Die „Reichsknappschaft“
Im Jahr 1923 verabschiedete der Reichstag das Reichsknappschaftsgesetz. Es fasste die bis dahin zersplitterten Versicherungen der Knappschaftsvereine unter dem Dach der selbstverwalteten Reichsknappschaft zusammen.

1927: Schutz für Arbeitslose
Eine bedeutende Leistung der Weimarer Republik war die Einführung einer Arbeitslosenversicherung im Jahr 1927. Die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung als Träger der Arbeitslosenversicherung wurde gegründet.

1933: Das Dritte Reich
Am 30. Januar 1933 übernahmen Adolf Hitler und die Nationalsozialisten die Macht in Deutschland. Damit begann die Verfolgung der Regimegegner und der jüdischen Bevölkerung. Schnell durchzogen die Nationalsozialisten alle Lebensbereiche mit ihrer Ideologie. Im gesamten öffentlichen Dienst wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen, die aus politischen, weltanschaulichen oder rassischen Gründen nicht ins braune Weltbild passten.
Die neuen Machthaber schafften bereits im Mai 1933 die Selbstverwaltung ab. Die Führung der Rentenversicherungsträger übernahm ein regimetreuer „Leiter“.
Die Rentenversicherer mussten große Teile ihres Vermögens in Reichsanleihen anlegen. Damit finanzierte Hitler unter anderem seine Kriegsvorbereitungen.
Auch diese Reichsanleihen der Erwerbstätigen wurden vom deutschen Staat nie zurückgezahlt.

Die nationalsozialistische Ideologie wurde auch in der Rentenversicherung systematisch umgesetzt. Schritt für Schritt beraubte man die jüdische Bevölkerung und andere verfolgte Personengruppen ihrer Leistungsansprüche und ihres Besitzes. Durch verdeckte Inflation in Deutschland von 1936–48 wurden die Kriegsführung durch die Staatsverschuldung bei der Notenbank und eine damit einhergehende Zahlungs- und Geldmengenausweitung finanziert. Preisstopps, Lohnfestsetzungen, Rationierungen und Bezugsscheine verhinderten, dass die Inflation sichtbar wurde. Trotzdem mündete die massive Geldentwertung 1948 in eine Währungsreform, bei der die D-Mark eingeführt und im Verhältnis 1 zu 10 gegen Reichsmark eingetauscht wurde. Sparer und Besitzer von Geldvermögen sahen sich zu einem Großteil enteignet.
Die Erwerbstätigen und Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung mussten innerhalb von 35 Jahren mit sieben Jahresbeiträgen einen weiteren Weltkrieg mitfinanzieren.
Die beträchtlichen Schulden von 17 Jahresbeiträgen wurden auch von der neuen Bundesrepublik nie thematisiert.

1945: Die Stunde Null
08. Mai 1945 – in Deutschland war der Zweite Weltkrieg vorbei. Das Land lag in Trümmern. Auch bei den Rentenversicherungsträgern herrschten chaotische Zustände, denn der Krieg hatte viele Aktenbestände vernichtet.
Trotz der kritischen Finanzlage gelang es, ab Mitte 1945 Renten über die Postämter auszuzahlen.
Die Alliierten teilten Deutschland unter sich auf. Im Osten, in der sowjetisch besetzten Zone, führten die Russen eine Einheitsversicherung ein und legten 1945 die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte. Ihre Aufgaben übertrugen sie den Landesversicherungsanstalten, die im Westen ihre Arbeit wieder aufgenommen hatten.

1948: Währungsreform
Mit der Währungsreform von 1948 wurde in drei Westzonen die Reichsmark zur Deutschen Mark. Die Reform führte vor allem im Westen zu einer Erholung der Wirtschaft sowie steigenden Löhnen und wachsenden Beitragseinnahmen in der Rentenversicherung.
Die Renten aber blieben hinter den Löhnen zurück, sodass in den ersten Nachkriegsjahren die Altersarmut unter Rentnerinnen und Rentnern verbreitet war. Um die Rentenhöhe zu sichern, wurde der Staatszuschuss nach dem Krieg massiv erhöht.
Und wieder war den Rentenversicherungsträgern das angesparte Geld der Versicherten verloren gegangen.
Kein noch so gutes Renten-System hätte diese beiden Weltkriege und die folgenden Währungsreformen überlebt.

Im Jahr 1949 wurde Deutschland geteilt. Im Westen entstand die Bundesrepublik Deutschland und im Osten die Deutsche Demokratische Republik (DDR).
Auch die Systeme der Sozialversicherung entwickelten sich in den beiden deutschen Staaten auseinander. Während der Westen das traditionell nach Versicherungszweigen gegliederte System der Sozialversicherung beibehielt, führten die Sowjets im Osten eine Einheitsversicherung ein. Seit 1956 hatte der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) die gesamte politische, organisatorische und finanzielle Leitung der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten in der DDR inne. Ausgewählten Personenkreisen standen Zusatzsysteme offen.

1950: Baulicher Beginn des systematischen
Wohnungsbaus
In Westdeutschland nach dem Zweiten Weltkrieg:
Durch die Zerstörung von Infrastruktur und Wohnraum aufgrund der Luftangriffe im Zweiten Weltkrieg wurden neun Millionen Menschen obdachlos und mussten in ländlichen Raum umgesiedelt werden. Dazu kamen 12 Millionen Vertriebene aus den einstigen deutschen Ostgebieten in Polen, der Tschechei und aus der Sowjetunion. Damit suchten 21 Millionen Menschen eine neue Wohnung. Lt. den Besatzern Großbritannien, Frankreich und USA benötigten 13,7 Millionen Haushalte eine Wohnung. Es waren aber nur 8,2 Millionen Wohnungseinheiten vorhanden. Die Differenz waren 5,5 Millionen fehlende Wohnungen.
Die Alliierten beschlossen 1946 ein Wohnungsbauprogramm, dem sich 1949 nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland die Bundesregierung anschloss. Es wurde dann 1950 von der Bundesregierung ein Wohnungsbaugesetz eingeführt. Dieses sah vor, in den nächsten 10 Jahren 3,3 Millionen Wohnungen sozial zu fördern. Dazu kamen nochmals 2,7 Millionen Wohnungen, die von Privatleuten gebaut wurden. In diesem Zusammenhang ist auch die 1949 verabschiedete „Wohnungszwangsbewirtschaftung“ zu sehen. In dieser war geregelt, dass Bestandswohnungen nicht gekündigt werden durften, die Mieten ein staatlich festgelegtes Mietniveau nicht übersteigen konnten und Private, so sie über freien Wohnraum verfügten, diesen an Wohnungssuchende vermieten mussten. Diesen Maßnahmen war es zu verdanken, dass Ende der 1950-Jahre die größte Wohnungsnot behoben war. Weshalb die folgenden Regierungen den Bau von Sozialwohnungen als nicht mehr so wichtig einstuften, bleibt deren Geheimnis.
Offensichtlich gab es Studien und Berater, die der Meinung waren, die bestehenden Bestände an Sozialwohnungen wären in die Jahre gekommen und müssen als Kostenträger verkauft werden. Bestehende Bestände wurden abgebaut und an Immobilienkonzerne weiterverkauft.

In den 1960er-Jahren investierte die Regierung noch in 200.000 Sozialwohnungen pro Jahr, in den 1970er-Jahren noch 100.000 Sozialwohnungen pro Jahr.

Seit der Wiedervereinigung wurden bestehende Sozialwohnungen durch Verkauf reduziert.
In den 1950er und 1960er-Jahren wurden mindestens 30 Prozent soziale und preislich gebundene Wohnungen als Voraussetzung für eine soziale ausgleichende Wohnungspolitik angesehen.
Ende des 20. Jahrhunderts hat sich die Anzahl der Wohnungen im sozialen Wohnungsbau drastisch verringert. Gab es im Jahr 1987 noch 3,9 Millionen Sozialwohnungen in Deutschland, so verzeichnete die Volks- und Gebäudezählung Ende 2001 nur noch 1,8 Millionen Wohnungen.

Die politische Elite und deren Berater haben den sozialen Wohnungsbau auf 3,5 Prozent und ca. 1,3 Millionen sozial geförderte Wohnungen heruntergefahren.

5 Sterne
Empfehlenswertes Buch! - 11.04.2024
Jona Keßler

Beim Lesen kam eine hohe Begeisterung für das Buch auf! Sehr aufschlussreich geschrieben…🤗

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