Cover: Das Dossier

Das Dossier
Das System Pilnacek


EUR 19,90

Format: 13,5 x 21,5 cm
Seitenanzahl: 194
ISBN: 978-3-7116-1803-0
Erscheinungsdatum: 16.06.2026
Ein Blick hinter die verschlossenen Türen der Republik: „Das Dossier“ zeigt, wie Macht, Loyalität und Korruption Justiz und Politik verstrickten – bis das System zu zerbrechen begann. Ein politischer Thriller, erschütternd, weil er auf Fakten beruht.
Kapitel 1
Ausgangspunkt einer Affäre – Die Ermittlungen gegen Pilnacek beginnen


Im Frühjahr 2021 erschütterte ein Skandal die österreichische Justiz. Im Zentrum stand Mag. Christian Pilnacek, jahrzehntelang einer der mächtigsten Beamten im Justizministerium. Als Leiter der Sektion für Strafrecht („Supersektion“) hatte Pilnacek bis 2020 maßgeblichen Einfluss auf Strafverfahren und die Kommunikation zwischen Ministerium und Staatsanwaltschaften. Doch nun geriet ausgerechnet er selbst ins Visier von Korruptionsermittlungen. Ein initialer Verdacht keimte auf, dass Pilnacek vertrauliche Informationen aus heiklen Strafverfahren weitergegeben – und sogar unter Wahrheitspflicht falsch ausgesagt – haben könnte. Was folgte, war eine Kette von Ermittlungsmaßnahmen und Enthüllungen, die ein Schlaglicht auf das „System Pilnacek“ warfen:

Ein Geflecht aus informellen Kanälen, politischer Einflussnahme und möglichem Geheimnisverrat im Herzen der österreichischen Justiz. Dieses erste Kapitel zeichnet die Ausgangslage der Affäre nach – von der Sicherstellung von Pilnaceks Handy über die brisanten Funde darauf bis hin zu den ersten disziplinarischen Konsequenzen – und bereitet den Boden für die weitere Aufdeckung in Kapitel 2.


Ausgangslage der Ermittlungen gegen Christian Pilnacek

Die Ausgangslage war geprägt von zwei großen Komplexen, die bereits seit 2019 die Justiz und Politik in Atem hielten: die Ibiza-Affäre und die CASAG-Affäre. In beiden Komplexen wurden hochrangige Politiker der regierenden ÖVP sowie deren Umfeld beschuldigt oder zumindest als Zeugen befragt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelte mit Nachdruck, was zu zunehmender Spannung zwischen der WKStA und Teilen der politischen Führung führte. Christian Pilnacek – als Sektionschef im Justizministerium de facto oberster Strafrechtsbeamter – stand in dieser Zeit im Zentrum des Geschehens. Einerseits war er Bindeglied zwischen Justizministerium und den Strafverfolgern; andererseits traten Zweifel an seiner Unparteilichkeit auf. So hatten Oppositionsparteien und Medien bereits 2020 kritisiert, Pilnacek betreibe eine „Message Control“ zugunsten der ÖVP und versuche, unbequeme Verfahren zu bremsen. Tatsächlich war Pilnacek im parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss 2020/21 als Zeuge geladen. Dessen Vorsitzender, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP), wurde offen Parteilichkeit vorgeworfen – er soll allzu kritische Fragen an Pilnacek und andere ÖVP-nahe Auskunftspersonen rigoros abgewürgt haben. Dieses Klima gegenseitigen Misstrauens zwischen WKStA und Teilen der Justizführung bildete den Hintergrund, vor dem die Causa Pilnacek ins Rollen kam.

Bereits Ende 2020 tauchten erste konkrete Verdachtsmomente gegen Pilnacek und einen Verbündeten auf. Ein Mitarbeiter aus dem Justizministerium, der im Kabinett von Ex-Justizminister Josef Moser gedient hatte, übergab der WKStA interne E-Mails und Korrespondenzen. Er hatte Pilnaceks Aussagen im Ibiza-Untersuchungsausschuss gelesen und stieß dabei auf Widersprüche zwischen Pilnaceks Darstellung und den ihm vorliegenden Dokumenten. Dieser Whistleblower-Hinweis begründete einen Anfangsverdacht, dass Pilnacek und auch Johann Fuchs – der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien (LOStA) – im U-Ausschuss die Unwahrheit gesagt haben könnten. Die Staatsanwaltschaft Wien leitete daraufhin Vorermittlungen ein. Im Raum standen Falschaussage vor dem Parlament sowie der Verdacht, Pilnacek könne Dienstgeheimnisse verraten haben.

Parallel dazu eskalierte Anfang 2021 die CASAG-Affäre. Im Kern ging es dabei um mögliche Bestechung rund um Personalbesetzungen bei den Casinos Austria (CASAG) und mutmaßliche verdeckte Parteienfinanzierung durch den Glücksspielkonzern Novomatic. Zu den Beschuldigten zählten u. a. Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache, Novomatic-Manager Harald Neumann, CASAG-Aufsichtsratspräsident Johann Graf sowie – als politisch brisanteste Figur – Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Schon im Dezember 2020 hatte die WKStA eine Hausdurchsuchung bei Blümel beantragt und vom Gericht bewilligt bekommen. Doch die Durchsuchung verzögerte sich aufgrund des Covid-Lockdowns zunächst bis ins neue Jahr. Als dann im Februar 2021 Medien berichteten, Blümel stehe als Beschuldigter im Raum, sah sich die WKStA zum Handeln gezwungen. Am 11. Februar 2021 schließlich fand die Hausdurchsuchung bei Gernot Blümel statt. Diese Durchsuchung markierte einen Höhepunkt der CASAG-Ermittlungen – und zugleich einen Wendepunkt für Pilnacek.

Die Razzia bei Blümel führte politisch zu großem Aufruhr innerhalb der ÖVP. Prominente Parteivertreter bezichtigten die WKStA öffentlich der Übergriffigkeit und einer politischen Agenda, während die Grünen als Koalitionspartner die unabhängige Justiz verteidigten. Hinter den Kulissen spielte sich zeitgleich Folgendes ab: Johann Fuchs, als Pilnaceks Vertrauensmann, erfuhr am 9. Februar telefonisch von WKStA-Chefin Ilse Vrabl-Sanda, dass Blümel tatsächlich Beschuldigter sei. In diesem Telefonat wurde laut Aktenvermerk „auch der Hinweis auf … Aktenteile auf dem Sharelaufwerk betreffend die Durchsuchung bei Mag. Blümel“ gegeben. Fuchs wusste also vorab von der geplanten Aktion und hatte Zugang zu den entsprechenden geheimen Aktenteilen. Genau dieser Informationsfluss sollte wenig später zentrale Bedeutung erlangen.


Das sichergestellte Pilnacek-Handy – Fotos von Verschlussakten

Am 25. Februar 2021 schlug die Stunde der Ermittler: In einem anderen Verfahren – der Causa Tojner, die ebenfalls prominente Kreise beschäftigte – bestand der Verdacht, ein geplanter Ermittlungsakt sei vorab verraten worden. Im Raum stand, Pilnacek könnte im Jahr 2019 über den damaligen Justizminister Wolfgang Brandstetter eine bevorstehende Hausdurchsuchung beim Investor Michael Tojner preisgegeben haben. In Zusammenhang mit diesem Verdacht wurde Pilnacek am 25. Februar 2021 vorerst festgenommen, und sein Diensthandy wurde beschlagnahmt. Was die Ermittler dann auf diesem Telefon fanden, übertraf die Erwartungen – allerdings in Bezug auf eine ganz andere Causa.


Die forensische Auswertung von Pilnaceks Mobiltelefon offenbarte brisantes Beweismaterial

Auf dem Gerät befanden sich zahlreiche Fotos von Dokumenten aus dem streng vertraulichen CASAG-Verfahren. Dieser Strafakt wurde als Verschlussakt geführt, war also nicht einmal für alle Verfahrensbeteiligten einsehbar. Umso alarmierender war der Fund solcher Unterlagen auf dem Handy eines Justizbeamten, der formal gar nicht zu den ermittelnden Behörden in dieser Sache gehörte. Besonders hervorgehoben wurde ein Dokument: ein WKStA-Informationsbericht vom 10. Februar 2021 über die bevorstehende Hausdurchsuchung bei Gernot Blümel. Genau dieser Bericht war nur Tage vor der tatsächlichen Durchsuchung von der WKStA an die Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt worden – und galt als äußerst sensibel. Dass Pilnacek dieses Schriftstück auf seinem Handy gespeichert hatte, ließ sofort aufhorchen.

Daneben fanden die Ermittler weitere abfotografierte Aktenstücke: interne Vermerke, Anordnungen und E-Mails aus dem CASAG-Verfahren, die Pilnacek unmöglich auf legalem Wege erhalten haben konnte. Auffällig war zudem eine elektronische Gerichtsentscheidung des Oberlandesgerichts Wien vom 19. Februar 2021, die als Foto in Pilnaceks Chat-Verlauf auftauchte. Diese Entscheidung betraf ein anderes Verfahren (AZ 62 St 1/19x) und war am 25. Februar offenbar per Signal-Nachricht an Pilnacek übermittelt worden. Auch hier stellte sich die Frage: Wie gelangte ein laufendes OLG-Dokument in Pilnaceks Messenger? Die Spur führte schnell zu Johann Fuchs, der als Leitender OStA Zugriff auf genau solche Beschlüsse hatte.

In Summe deckte das Pilnacek-Handy ein Konvolut an vertraulichen Unterlagen auf, die dort keinesfalls hätten sein dürfen. Viele davon stammten eindeutig aus Ermittlungsakten der WKStA – etwa Durchsuchungsbefehle, interne Lageberichte und Kommunikation, teils mit handschriftlichen Notizen oder Stempeln versehen. Die technischen Details untermauerten den Verdacht: So trugen manche Dokumente einen Eingangsstempel des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung (BAK), was darauf hindeutete, dass die Papiere nach ihrem Eingang beim BAK weiterfotografiert wurden. Andere Dateien enthielten Hash-Werte und Metadaten, die sich bestimmten Kanzleivorgängen bei der WKStA zuordnen ließen. Beispiel: Eine abfotografierte „Note an Dr. Wess“ vom 12. Februar 2021 – mit der die WKStA die Hausdurchsuchungsbefehle an die Beschuldigtenvertreter versandt hatte – ließ sich anhand des digitalen Fingerabdrucks genau dem Versand an Rechtsanwalt Dr. Wess (Vertreter von Harald Neumann) zuordnen. Es war somit erwiesen, dass Pilnacek Zugriff auf Originaldokumente aus dem Ermittlungsakt hatte.

Diese Funde waren strafrechtlich hoch brisant. Sie begründeten den Verdacht, dass Amtsträger gezielt Informationen aus einem laufenden Verfahren weitergegeben hatten – ein Tatbestand der Verletzung des Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB). In diesem Moment verbanden sich die Fäden zwischen der Ibiza- und der CASAG-Affäre: Pilnacek, Fuchs und möglicherweise weitere Verbündete standen im Verdacht, Interna aus genau jenen Verfahren nach außen getragen zu haben, die politisch am heikelsten waren. Der skandalöse Eindruck verfestigte sich, als der Sachverhalt die formalen Wege nahm:

Bereits am 4. März 2021 berichtete die Staatsanwaltschaft Wien der WKStA schriftlich über die Entdeckung der CASAG-Unterlagen auf Pilnaceks Handy. Darin wurde festgehalten, dass „auf dem sichergestellten Diensthandy von Mag. Pilnacek zahlreiche Aktenstücke aus dem als Verschlussakt geführten CASAG-Verfahren … gefunden wurden“ – darunter eben jener Informationsbericht vom 10. Februar 2021 über die Hausdurchsuchung bei Blümel. Ferner teilte der berichtende Staatsanwalt mit, dass laut erster Analyse „zahlreiche abfotografierte Aktenstücke von LOStA Mag. Fuchs … stammen dürften“. Die Indizienlast zielte also unmittelbar auf Johann Fuchs als mögliche Quelle der Weitergabe. Die Ermittlungen gewannen nun rasch an Fahrt und Struktur.


Geheimnisverrat und politische Einflussnahme – erste Hinweise

Die Entdeckung der Verschlussakt-Dokumente führte zur Ausweitung des Ermittlungsverfahrens. Um eine unbefangene Untersuchung zu gewährleisten, wurde das Verfahren schließlich von Wien nach Innsbruck verlegt. Dort, bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck, waren weder Pilnacek noch Fuchs weisungsbefugt – ein neutralerer Boden für diese delikate Causa. Die StA Innsbruck übernahm das Ruder und stellte am 16. März 2021 ein erstes Amtshilfeersuchen an die WKStA. Darin wurde – unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Tatverdacht gegen Johann Fuchs wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses – um Übermittlung derjenigen Aktenteile gebeten, „die auf den vorgefundenen Bilddateien nur schwer leserlich waren“. Anders gesagt: Die Innsbrucker Behörde wollte alle Dokumente im Klartext haben, welche Pilnacek nur als Foto oder Chat-Auszug auf dem Handy hatte. Schon diese Anfrage machte deutlich, dass nun der Verdacht des Geheimnisverrats offiziell im Raum stand.

Nur eine Woche später, am 23. März 2021, ging Innsbruck noch einen Schritt weiter: Der zuständige Staatsanwalt präzisierte sein Ersuchen und bat zusätzlich um Erläuterungen zu den abfotografierten Aktenstücken, den dazugehörigen Verfahrensschritten und sonstigen relevanten Umständen. Dieser Schritt zielte darauf ab, den gesamten Hintergrund der auf Pilnaceks Handy gefundenen Inhalte zu beleuchten – und gleichzeitig zu vermeiden, dass Innsbruck mühsam den kompletten CASAG-Akt durchforsten musste. Die WKStA sollte also nicht nur die Dokumente liefern, sondern auch erklären, wie diese in den Verfahrensablauf einzuordnen waren und wer regulär Zugriff darauf gehabt hätte. Die Ermittler in Innsbruck hegten offenkundig den Verdacht, dass Pilnacek informell Einblick in Ermittlungen genommen hatte, die ihm offiziell gar nicht unterstanden.

Während diese formaljuristischen Schritte liefen, ergaben die Handy-Daten weitere Indizien politischer Einflussnahme. Insbesondere Pilnaceks Kommunikation rückte ins Zentrum: Die gespeicherten Signal-Chatverläufe offenbarten regen Kontakt Pilnaceks mit verschiedenen Akteuren – von Spitzenbeamten bis zu Journalisten – just in den Tagen um die Blümel-Hausdurchsuchung. Diese Chats lieferten erste konkrete Hinweise darauf, wie Informationen geflossen sein könnten und zu welchem Zweck.

Ein Chat-Verlauf vom 25. Februar 2021 etwa – rund zwei Wochen nach der Blümel-Durchsuchung – zeigte, dass Pilnacek eine Gerichtsentscheidung des Oberlandesgerichts Wien von einem Chat-Partner namens „Hans Fuchs“ erhielt. Hinter diesem Alias verbarg sich niemand anderes als Johann Fuchs selbst. Die fragliche Entscheidung vom 19. Februar 2021 stammte aus einem Verfahren der WKStA (AZ 62 St 1/19x) und betraf möglicherweise eine Beschwerde im Umfeld der Casinos-Causa. Brisant war weniger ihr Inhalt, sondern der Umstand der Übermittlung: Fuchs hatte Pilnacek dieses Dokument offenbar privat zugespielt, außerhalb des offiziellen Aktenlaufs. Damit verdichtete sich der Verdacht, dass der Oberstaatsanwalt Fuchs rechtswidrig Aktenteile an Pilnacek weitergab – ein klassischer Fall von Geheimnisverrat. Die StA Innsbruck bestätigte später implizit diese Sicht, indem sie genau diese OLG-Entscheidung ebenfalls als verdächtiges Leak erwähnte (Punkt 2 des Tatverdachts).


Parallel dazu trat ein anderer Chat zutage,
der die Einflussnahme auf Medien beleuchtet

Pilnaceks Konversation mit der Journalistin Ida Metzger vom Kurier. Metzger hatte am 25. Februar 2021 – dem Tag, an dem die Sicherstellung von Daten im Finanzministerium öffentlich wurde – Pilnacek per Signal kontaktiert. Ihre Nachrichten zeigten deutlich, dass sie intern informiert war und Pilnaceks Rat suchte, wie man gewisse Vorgänge darstellen solle. Konkret schrieb Metzger etwa: „Im Finanzministerium waren sie übrigens auch“ und fragte sinngemäß, wie man dem Leser eine Anordnung zur Sicherstellung vermitteln könne – „Es ist ja keine HD [Hausdurchsuchung] – aber auch ein Zwangsmittel“. Hier wird sichtbar, dass Pilnacek offenbar als informeller Auskunftsgeber für Journalisten diente, um Abläufe zu erklären und möglicherweise die Darstellung zu beeinflussen. Tatsächlich veröffentlichte Ida Metzger noch am selben Tag (online am 25.2., Print am 26.2.) einen Artikel im Kurier, in dem genau diese Punkte aufgegriffen wurden. Darin berichtete sie, dass im Finanzministerium und im Bundesrechenzentrum Ermittler „aufgetaucht“ seien (worauf sie Pilnacek im Chat angesprochen hatte) und erläuterte, dass eine Sicherstellungsanordnung zwar keine Hausdurchsuchung, aber dennoch eine Zwangsmaßnahme sei. Bemerkenswert ist, dass Metzger in jenem Artikel sogar auf eine Anordnung mit Eingangsdatum 23. Februar 2021 Bezug nahm, „die dem Kurier vor[lag]“. Diese präzise Datumsangabe lässt nur einen Schluss zu: Sie hatte eine Kopie der Sicherstellungsanordnung in Händen, und zwar genau jener Version, die am 23.2. vom BAK gestempelt und weitergegeben worden war. Nach Kenntnis der WKStA konnte diese gestempelte Version nur sehr wenige Stellen erreicht haben – nämlich die BAK-Ermittler, das Finanzministerium (inkl. Kabinett Blümel) und beteiligte Beamte des Wirtschaftsministeriums. Dass ausgerechnet dem Kurier dieses Dokument vorlag, spricht stark für eine Weitergabe aus dem politisch-administrativen Umfeld. Der Chat Metzgers mit Pilnacek unterstreicht, dass Pilnacek hierbei als Vermittler oder Tippgeber fungiert haben könnte.

Auch in anderen Medien jener Tage erschienen auffällige Artikel, in denen anonyme „Justiz-Insider“ zitiert wurden. So berichtete der Kurier bereits am 14. Februar 2021 – nur drei Tage nach der Blümel-Razzia – über angebliche Zweifel innerhalb der Justiz an den WKStA-Ermittlungen gegen Blümel. Es hieß darin sinngemäß, der Tatverdacht richte sich eigentlich gegen jemand anderen (Harald Neumann von Novomatic), „nicht gegen Blümel“, und die WKStA habe wohl „nur deshalb seine Wohnung durchsucht, um weitere Beweise zu finden“. Ein Justiz-Insider wird zitiert: „Blümel kommt wie die Jungfrau zum Kind“, also völlig unverschuldet in das Verfahren. Diese Botschaft – Blümel sei eigentlich unschuldig ins Visier geraten – deckte sich bemerkenswert mit der politischen Verteidigungslinie der ÖVP. Es drängte sich der Eindruck auf, dass interne Informationen und Wertungen gezielt an die Presse gespielt wurden, um Stimmung gegen die WKStA zu machen. Auch Die Presse veröffentlichte am 13. Februar 2021 einen Artikel (Autor: Manfred Seeh), in dem „Insider aus dem OStA-Umfeld“ kritisierten, die WKStA habe es verabsäumt, den OStA-Chef (Johann Fuchs) rechtzeitig über die geplante Blümel-Hausdurchsuchung zu informieren. All diese Indizien – Presseberichte wie aus der Feder Pilnaceks, Chat-Kontakte zu Journalisten – deuteten darauf hin, dass Pilnacek hinter den Kulissen Einfluss auf die Darstellung der Korruptionsermittlungen nahm. Geheimnisverrat und politische Einflussnahme gingen Hand in Hand.


Signal-Kommunikation mit politischen Akteuren – Niedrist, Marek und Sobotka

Eine zentrale Rolle in Pilnaceks Netzwerk spielte die verschlüsselte Messenger-App Signal. Die forensische Auswertung seines Handys lieferte einen detaillierten Bericht über mehrere Signal-Chatverläufe, die teils schon oben angeklungen sind. Besonders bedeutsam waren Chats mit folgenden Personen bzw. Kontakten:

Mag. Clemens-Wolfgang Niedrist – im Chat-Protokoll bezeichnet als „KC des BMF“ (Kabinettchef des Bundesministeriums für Finanzen). Niedrist war 2021 der engste Mitarbeiter von Finanzminister Blümel. Er galt zugleich als Vertrauter Pilnaceks, mit dem ihn bereits aus früheren Jahren (etwa seiner Zeit im Justizministerium) ein gutes Verhältnis verband. Der Signal-Chat mit Niedrist drehte sich um die bereits erwähnte Sicherstellungsanordnung im BMF vom 23. Februar 2021. Aus dem Kontext ging hervor, dass Pilnacek offensichtlich eine Fotografie dieses behördlichen Dokuments erhalten hatte. Auffällig war der bereits erwähnte BAK-Eingangsstempel auf dem Dokumentenfoto. Die WKStA hielt fest, dass die offizielle Version in ihrem Akt keinen solchen Stempel trug – dieser stammte einzig von der vom BAK weitergeleiteten Kopie. Somit konnte Pilnacek das Schriftstück nicht über den offiziellen Akt erhalten haben. Vielmehr musste es von jemandem stammen, der die gestempelte Version besaß – also aus dem Umfeld des Finanzministeriums oder des BAK. Tatsächlich wurde die Anordnung am 24. Februar von BAK-Beamten an Blümels Kabinettschef Niedrist weitergegeben. Dass Pilnacek kurz darauf im Besitz dieser Unterlage war, legt den Schluss nahe, Niedrist selbst habe ihm diese zukommen lassen (oder zumindest den Informationsinhalt vermittelt). Die WKStA bemerkte hierzu trocken, dass „die Grundlage für die Übermittlung der Anordnung an Sektionschef Pilnacek … nicht nachvollziehbar“ sei. Mit anderen Worten: Aus Sicht der Korruptionsjäger gab es keinerlei dienstliche Veranlassung, warum Pilnacek – der im Justizministerium saß und nicht in das Verfahren involviert war – dieses Dokument erhalten dürfte. Vielmehr zeigten interne Verweise, dass Pilnacek im gesamten „Ibiza“-Komplex als befangen galt, unter anderem wegen seines engen Vertrauensverhältnisses zu Niedrist. Bereits in einem früheren Bericht an die Justizministerin hatte die WKStA darauf hingewiesen, dass Pilnacek und Niedrist in den Ibiza-Ermittlungen auffällig kooperierten. Ein Beispiel: Am 20. Mai 2019 ersuchte Pilnacek den damaligen Kabinettschef im Justizministerium Niedrist, eine interne Kurzinfo an den Bundespräsidenten über ein Verfahren, das Pilnacek selbst betraf, nach seinen Wünschen zu ergänzen. Dieser Vorfall zeigte frühzeitig, wie Pilnacek vertrauliche Informationen zu seinem Vorteil lenkte – mit Niedrists Hilfe.
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4 Sterne
Kein Krimi - ein Befund - 02.08.2026
Dr. Felix Krautgartner

Ich habe das Buch in zwei Abenden gelesen und dann noch einmal von vorne begonnen — beim zweiten Mal fällt auf, wie früh Winkler Fäden auslegt, die erst viel später zusammenlaufen.Es ist kein Buch über einen Todesfall. Es ist ein Buch über einen Apparat: wer wann zuständig war, wo Akten hängenblieben, welche Loyalitäten stärker waren als Vorschriften. Man merkt in jedem Kapitel, dass hier jemand schreibt, der diese Abläufe aus dem Berufsleben kennt und nicht aus Pressemeldungen.Leicht macht es einem Winkler nicht. Er verzichtet auf die große Geste und erwartet, dass man mitdenkt. Wer das tut, liest am Ende anders über österreichische Justiz, als man vorher gelesen hat.

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