Vom Generationenvertrag zum Generationenbetrug
Hintergründe, Folgen, Auswege
EUR 24,90
Format: 13,5 x 21,5 cm
Seitenanzahl: 104
ISBN: 978-3-99130-862-1
Erscheinungsdatum: 18.12.2025
Der Begriff „Generationenvertrag“ täuscht eine Solidarität zwischen aufeinanderfolgenden Generationen vor. Tatsächlich wird damit aber eine Enteignung der Eltern und damit auch der nachfolgenden Generation verschleiert, die hier offengelegt werden soll.
1. Feststellungen zum deutschen Sozialsystem
Unser Sozialsystem ist nicht leistungsgerecht, weil die Investition in Kinder ganz überwiegend von den Eltern getragen wird, aber den Eltern im Alter weniger zugutekommt als anderen, die wegen fehlender Kinder durchgehend erwerbstätig sein konnten.
Unsere gesetzliche Rentenversicherung (in geringerem Umfang auch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung) dient nicht nur dem Risikoausgleich, sondern ist auch ein gewaltiger Umverteilungsmechanismus zum Nachteil von Familien und zum Vorteil des kinderlosen Bevölkerungsteils.
Unser Sozialsystem kann keinen Bestand haben. Es ist nicht nachhaltig, weil es von der geschrumpften 2/3-Generation so viel Leistungen für die Rentner fordert, wie nur einer 3/3-Generation zumutbar ist.
2. Thesen für ein leistungsgerechtes und nachhaltiges Sozialsystem
In einem leistungsgerechten und nachhaltigen System der Jugend- und Alterssicherung dürfen Bürgerinnen und Bürger bei durchschnittlichen persönlichen Bedingungen von der nachfolgenden Generation nicht mehr Leistungen erwarten, als sie selbst für diese Generation aufgebracht haben.
Versicherungen haben die Aufgabe, die unterschiedlichen schicksalsbedingten Risiken des Einzelnen auszugleichen. Eine davon unabhängige Umverteilung zum Nachteil von Familien ist nicht zu rechtfertigen.
Ein leistungsgerechtes System ist zugleich nachhaltig, da es eine Benachteiligung und Überforderung der nachfolgenden Generation vermeidet.
Daraus folgt
Eine Vergesellschaftung der Alterssicherung im Rahmen des Umlageverfahrens darf nur in dem Umfang erfolgen, wie auch die Kinderkosten vergesellschaftet sind.
3. Der familiäre Generationenvertrag
(nach Christoph von Schmid – 1768–1854 wiedergegeben von Sophie Behr)
Ein junger Tischler, fleißig und fröhlich vom frühen Morgen bis in die späte Nacht und wegen seiner gediegenen Arbeit allgemein hochgeschätzt, wurde einmal gefragt, was er denn mit dem vielen Geld mache, das er doch zweifellos verdienen müsse. An dem zwar ordentlichen, aber doch bescheidenen Lebensstil von ihm und seiner Familie sei jedenfalls nicht viel davon zu sehen. Der Tischler erwiderte,
… er gebe ein Drittel seines Einkommens für Essen, Trinken und Wohnen aus,
… ein weiteres Drittel verwende er zur Abzahlung alter Schulden und
… das letzte Drittel schließlich lege er auf Zinsen an.
Es sei aber doch nicht bekannt, dass er jemals ein Darlehen aufgenommen hätte, und ebenso wenig lägen bei der Bank Wertpapiere auf seinen Namen, war die erstaunte Gegenfrage. Ja, so sei das auch nicht gemeint gewesen, antwortete mit verschmitztem Lächeln der Tischler:
… Die Abtragung alter Schulden sei die Versorgung seiner Eltern, denen er nächst Gott alles verdanke, was er sei.
… Und das Anlegen auf Zinsen bedeute die Mittel, die er in die Erziehung seiner Kinder stecke. Er hoffe, dass diese ihn und sein Weib versorgen würden, wenn sie einmal nicht mehr arbeiten könnten.
Zustand vor der Sozialgesetzgebung
(auf der linken Seite wie von Chr. v. Schmid beschrieben,
siehe oben)
Abb. 1
Bevor der Gesetzgeber einschneidend in das Sozialgefüge eingriff (in Deutschland vor der Sozialgesetzgebung Bismarcks), bestand in der Regel ein Gleichgewicht von Geben und Nehmen zwischen Eltern und Kindern (Abb. 1): Eltern versorgten ihre Kinder; die erwachsen gewordenen Kinder versorgten ihre alten Eltern. Wer keine Kinder hatte, sorgte ebenso für seine alten Eltern. Die nicht anfallenden Kinderkosten konnten für die eigene Alterssicherung angespart werden. So führte Verzicht sowohl bei Eltern wie bei Kinderlosen in der Regel zu sozialer Sicherheit im Alter (vgl. auch die Erzählung von Christoph von Schmid).
Dieses individuelle Sicherungssystem war gerecht, aber mit Risiken behaftet. Kinder oder Eltern konnten vorzeitig sterben, chronisch erkranken oder anderweitig ausfallen. Aber auch Erspartes konnte geraubt oder zerstört werden oder auf andere Weise verloren gehen. So war eine gemeinsame Altersvorsorge im Rahmen einer Versicherung zur Minderung der individuellen Risiken grundsätzlich sinnvoll.
Jetzt machen wir einen großen Zeitsprung von Chr. v. Schmid ins Heute.
4. Geschichte zur heutigen Situation der Familie in Deutschland
Christa und Monika haben sich schon im Kindergarten angefreundet. Sie besuchen zusammen die Schule, wählen den gleichen Beruf, machen gemeinsam ihre Ausbildung, treten mit 20 Jahren in die gleiche Firma ein und verdienen gleich viel Geld. Da sie beide sparsam erzogen sind, beschließen sie, 10 % ihres Verdienstes mittelfristig anzulegen für alle Fälle. Nach zwei Jahren lernen beide zwei Arbeitskollegen kennen, die wie sie selbst durchschnittlich verdienen. Nach einem weiteren Jahr wird Doppelhochzeit gefeiert.
Christa bekommt mit 25 Jahren ein Kind und unterbricht ihre Erwerbstätigkeit. Mit 30 Jahren kommt das zweite und mit 35 Jahren das dritte Kind.
Mit jedem Kind muss sich die Familie weiter einschränken. Viele Wünsche bleiben unerfüllt. Da der Kinderwagentransport bei Fahrten zu den Großeltern Schwierigkeiten bereitet, wird bereits beim ersten Kind vom Sparguthaben aus der Vor-Kinder-Zeit ein etwas größeres Auto gekauft. Da der Ehemann „nur“ durchschnittlich verdient, übernimmt die Mutter zwischendurch Aushilfsarbeiten, um mit ihrer Familie einigermaßen über die Runden zu kommen.
Monika hat im Vergleich zu ihrer Freundin einen eher luxuriösen Lebensstil und kann sich nahezu alle Wünsche erfüllen. Bei gelegentlichen Besuchen werden die Filme aus Hawaii und den Malediven vorgeführt, die sie, schon immer ein „Inselfan“, als Ferienziele bevorzugt. Nebenbei berichtet sie, dass ihr Mann eine sehr günstige Möglichkeit zum Erwerb von Immobilien entdeckt habe, wodurch viel Steuern zu sparen seien. Ihre eigenen Guthaben behält sie bei und legt auch die Zinsen wieder langfristig an.
Allerdings gewinnt die Inselfahrerin zunehmend den Eindruck, ihre Freundin werde „neidisch“. So sinkt mit jedem Kind der einen die Zahl der Besuche bei der anderen. Wegen der unterschiedlichen Lebensverhältnisse kommt es zur Entfremdung der beiden Frauen.
Mit 40 Jahren möchte die Mutter wieder erwerbstätig werden. Sie hat Glück. Sie kann in ihrer alten Firma wieder anfangen und lebt sich rasch wieder ein.
Vergleich der an zwei Frauen gezahlten gesamten Renten, die sich nur aufgrund der Kinderzahl (drei bzw. null Kinder) und der davon abhängigen Erwerbsarbeit unterscheiden
Für die übrigen Bedingungen werden Durchschnittsverdienst bei Erwerbsarbeit und demografische Durchschnittsverhältnisse (z.B. für die Lebenserwartung) zugrunde gelegt.
Um einen Vergleich über die gesamte Rentenbezugszeit zu ermöglichen, werden die jeweiligen monatlichen Entgeltpunkte (EP) auf ein ganzes Jahr bezogen und als JEP bezeichnet (JEP= EP x 12). Dieser Wert wird mit der jeweiligen Anzahl der Bezugsjahre multipliziert. Dabei wird für die Lebenserwartung von den aktuellen demografischen Durchschnittswerten (2024) ausgegangen. Das ist eine Lebenserwarung von 83 Jahren für Frauen und von 78 Jahren für Männer.
Rentenzahlungen an die kinderlose Monika:
Monika bleibt kinderlos, ob gewollt oder ungewollt, spielt hier keine Rolle. Sie ist daher ab dem 20. Lebensjahr ununterbrochen bis zum 65. Lebensjahr erwerbstätig und erhält ab dem 65. Lebensjahr eine Altersrente auf der Grundlage von 45 EP (Entgeltpunkten), wobei ein Durchschnittsverdienst zugrunde gelegt wird. Diese Rente erhält sie über 18 Jahre bis zu ihrem Tod mit 83 Jahren.
Damit ergibt sich eine Altersrente von 810 JEP (45 JEP x 18 Jahre)
Weiterhin erhält Monika noch eine Witwenrente nach dem Tod des Ehemannes, die nach dessen erworbenen EP berechnet wird, in Höhe von 27 EP (0,6 x 45 Erwerbsjahre des Ehemannes) über 5 Jahre hinweg bis zu ihrem eigenen Tod. Diese Witwenrente wird allerdings wegen des Zusammentreffens mit der eigenen Rente etwas gekürzt (siehe unten).
Das sind zunächst 27 EP x 5 = 135 JEP als Witwenrente.
Über die gesamte Rentenzeit sind das eine Altersente über 18 Jahre von 810 JEP und eine Witwenrente über 5 Jahre von 135 JEP. Das sind zusammen 945 JEP (810 + 135).
Allerdings wird die eigene Rente von Monika teilweise auf ihre Witwenrente angerechnet. Im vorliegenden Fall macht das etwa 4 EP monatlich bzw. 4 JEP jährlich aus. Bei einer Bezugszeit
der Witwenrente von 5 Jahren sind das dann insgesamt 20 JEP (5 x 4). Das mindert den lebenslangen Rentenbezug von Monika nur in geringem Umfang: 945 – 20 = 925 JEP.
Rentenzahlungen an die Mutter Christa:
Die spätere Mutter Christa ist wie Monika ab dem 20. Lebensjahr mit Durchschnittsverdienst erwerbstätig. Bei Ankunft des ersten Kindes im Alter von 25 unterbricht sie ihre Erwerbsarbeit. Im 30. Lebensjahr kommt das zweite und mit 35 Jahren das dritte Kind. Christa ist mit der Betreuung der drei Kinder ausgelastet und wird erst wieder erwerbstätig, wenn das jüngste Kind 15 Jahre geworden ist, also im Alter von 50 Jahren. Sie ist dann wieder über 15 Jahre bis zu ihrer Berentung erwerbstätig. Ihre Altersrente beträgt dann 29 EP (5 EP für Erwerbsjahre vor dem ersten Kind, 15 EP für weitere Erwerbsjahre vor der Berentung und 9 EP für 3 x 3 Erziehungsjahre) über 18 Jahre hinweg. Das sind dann 522 (29 x 18) JEP Altersrente.
Außerdem erhält Christa wie Monika eine Witwenrente von 27 EP über 5 Jahre, also ebenfalls 135 JEP. Über die gesamte Rentenbezugszeit sind das eine Altersrente von 522 JEP (29 x 18) und eine Witwenrente von 135 JEP (29 x 5) also zusammen 657 JEP.
Aufgrund des bestehenden Freibetrages von etwa 27 EP erfolgt allerdings bei Christa kaum eine Kürzung wegen des gleichzeitigen Bezugs von Altersrente und Witwenrente.
Die Mutter Christa erhält damit insgesamt aufgrund ihrer drei Kinder nur wenig mehr als zwei Drittel des Rentenbetrages, den ihre kinderlose Jahrgangs-Kollegin Monika erhält. Wohlgemerkt: Abgesehen von Kinderzahl und davon abhängiger Erwerbsarbeit entsprechen die sonstigen Bedingungen der beiden Frauen etwa den durchschnittlichen demografischen Verhältnissen (durchschnittliches Einkommen bei Erwerbsarbeit, durchschnittliche Lebenserwartung u.a.).
Dabei werden alle Renten, auch die der kinderlosen Rentner von der nachfolgenden Generation bezahlt, wozu im vorliegenden Fall ausschließlich die drei Kinder von Christa beitragen.
Diese Geschichte ist typisch für unser Sozialsystem. Sie vergleicht zwei Frauen, die sich lediglich dadurch unterscheiden, dass die eine Kinder hat, die andere nicht. Die Geschichte zeigt auf, wohin die missbräuchliche Verwendung des Begriffs „Generationenvertrag“ geführt hat. Wie dieses von vornherein zu Übervorteilung der Eltern führende System durch den Begriff „Generationenvertrag“, d. h. einen Vertrag zwischen Eltern und Kindern, gerechtfertigt werden kann, wird wohl immer ein Geheimnis der „Fachleute“ bleiben, die dieses System bis heute verteidigen.
Die Geschichte veranschaulicht die Diskriminierung von Eltern und die Subventionierung des kinderlosen Bevölkerungsteils durch das bestehende Sozialsystem. Zu beachten ist, dass das unterschiedliche Lebensniveau der beiden Frauen auch von ihren Ehemännern geteilt wird.
Allerdings ist klarzustellen, dass die Unterscheidung zwischen Eltern und Kinderlosen nicht etwa irgendeine moralische Wertung zum Ausdruck bringen soll. Sie verdeutlicht nur einen sachlichen Aspekt, der seit 1957 in der deutschen Sozialpolitik in grober Weise vernachlässigt wird, und zwar mit verhängnisvollen, immer deutlicher werdenden Folgen nicht nur für das Sozialsystem, sondern für die Zukunft unserer Gesellschaft überhaupt.
Es liegt nicht etwa eine „Schuld“ der Kinderlosen vor. Vielmehr hat die Gesetzgebung versagt. Sowohl von Eltern wie von Kinderlosen muss verlangt werden, sich im Interesse der jungen Generation einer sachlichen Diskussion zu stellen, wenn sie beanspruchen, verantwortungsvoll zu denken und zu handeln.
Allerdings ist die Thematik geeignet, Emotionen bei Eltern wie bei Kinderlosen auszulösen. Das erschwert und belastet erfahrungsgemäß eine sachliche Diskussion. Eine völlig emotionsfreie Behandlung eines Themas scheint aber schwer möglich, wenn soziale Ungerechtigkeiten bestehen. Das darf aber von einer offenen Diskussion nicht abhalten.
Im Folgenden soll den Hintergründen und den Ursachen nachgespürt werden, die zur Abwertung von Erziehungsleistung und Familie geführt haben, wie sie beim Vergleich der beiden Lebensverläufe deutlich wird. Danach wird auf weitere Folgen dieser Entwicklung eingegangen. Schließlich werden Wege vorgeschlagen, wie die unbefriedigende Situation wieder korrigiert werden kann.
5. Hintergründe für die Abwertung der Familie
In Deutschland besteht heute eine durchschnittliche Lebenserwartung von etwa 80 Jahren. Das Arbeitsleben umfasst aber im Schnitt nur 40 Jahre. Das bedeutet, durchschnittlich gesehen, dass jeder/jede in 40 Jahren so viel erarbeiten muss, wie er/sie in 80 Jahren verbraucht. Dabei liegt der Aufwand für Betreuungs- und Sachkosten eines Kindes etwa in der gleichen Größenordnung wie der für eine Person im Rentenalter.
Vor diesem Hintergrund ist leicht nachvollziehbar, dass gewaltige soziale und volkswirtschaftliche Verwerfungen entstehen müssen, wenn bei Eingriffen ins Sozialsystem durch den Gesetzgeber die Grundsätze der Leistungsgerechtigkeit und der Nachhaltigkeit nicht beachtet werden.
Tatsächlich lassen sich die immer größer werdenden sozialen Probleme wie Rentenmisere und Familienarmut, aber auch ein Großteil des heutigen Arbeitskräftemangels darauf zurückführen, dass diese einfachen Grundsätze in der deutschen Sozialpolitik seit Jahrzehnten und bis heute in grober Weise missachtet wurden. Das gilt auch für die bis heute vertretenen „Reformkonzepte“ aller Bundestagsparteien. Besonders die traditionellen politischen Parteien sind bei der Lösung der Problematik offensichtlich überfordert, weil sie sich zunächst mit ihren jahrzehntelangen Fehlern auseinandersetzen und sich dabei von bequemen und lieb gewordenen Denkmustern verabschieden müssten und weil sie überhaupt verlernt haben, sachorientiert statt nahezu ausschließlich wahltaktisch zu denken (siehe 2. Zitat in Kapitel 8).
Die nachfolgenden Ausführungen sollen die Fehler in unserem System der Jugend- und Alterssicherung sowie deren Folgen aufzeigen. Dabei wird auch auf die zeitweise hohe Arbeitslosigkeit eingegangen. Schließlich soll in groben Umrissen als Ausweg ein System der Jugend- und Alterssicherung vorgestellt werden, das die Gebote der Leistungsgerechtigkeit und der Nachhaltigkeit beachtet und somit Grundlage für ein dauerhaft leistungsfähiges und gerechtes soziales Sicherungssystem sein kann.
Auf die verschiedenen Schritte von der Sozialgesetzgebung Bismarcks über die Entwicklung im Kaiserreich, in der Weimarer Republik und bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges wird hier nicht näher eingegangen. Auf jeden Fall war nach dem Zweiten Weltkrieg klar, dass die soziale Sicherung neu geregelt werden musste.
Unser Sozialsystem ist nicht leistungsgerecht, weil die Investition in Kinder ganz überwiegend von den Eltern getragen wird, aber den Eltern im Alter weniger zugutekommt als anderen, die wegen fehlender Kinder durchgehend erwerbstätig sein konnten.
Unsere gesetzliche Rentenversicherung (in geringerem Umfang auch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung) dient nicht nur dem Risikoausgleich, sondern ist auch ein gewaltiger Umverteilungsmechanismus zum Nachteil von Familien und zum Vorteil des kinderlosen Bevölkerungsteils.
Unser Sozialsystem kann keinen Bestand haben. Es ist nicht nachhaltig, weil es von der geschrumpften 2/3-Generation so viel Leistungen für die Rentner fordert, wie nur einer 3/3-Generation zumutbar ist.
2. Thesen für ein leistungsgerechtes und nachhaltiges Sozialsystem
In einem leistungsgerechten und nachhaltigen System der Jugend- und Alterssicherung dürfen Bürgerinnen und Bürger bei durchschnittlichen persönlichen Bedingungen von der nachfolgenden Generation nicht mehr Leistungen erwarten, als sie selbst für diese Generation aufgebracht haben.
Versicherungen haben die Aufgabe, die unterschiedlichen schicksalsbedingten Risiken des Einzelnen auszugleichen. Eine davon unabhängige Umverteilung zum Nachteil von Familien ist nicht zu rechtfertigen.
Ein leistungsgerechtes System ist zugleich nachhaltig, da es eine Benachteiligung und Überforderung der nachfolgenden Generation vermeidet.
Daraus folgt
Eine Vergesellschaftung der Alterssicherung im Rahmen des Umlageverfahrens darf nur in dem Umfang erfolgen, wie auch die Kinderkosten vergesellschaftet sind.
3. Der familiäre Generationenvertrag
(nach Christoph von Schmid – 1768–1854 wiedergegeben von Sophie Behr)
Ein junger Tischler, fleißig und fröhlich vom frühen Morgen bis in die späte Nacht und wegen seiner gediegenen Arbeit allgemein hochgeschätzt, wurde einmal gefragt, was er denn mit dem vielen Geld mache, das er doch zweifellos verdienen müsse. An dem zwar ordentlichen, aber doch bescheidenen Lebensstil von ihm und seiner Familie sei jedenfalls nicht viel davon zu sehen. Der Tischler erwiderte,
… er gebe ein Drittel seines Einkommens für Essen, Trinken und Wohnen aus,
… ein weiteres Drittel verwende er zur Abzahlung alter Schulden und
… das letzte Drittel schließlich lege er auf Zinsen an.
Es sei aber doch nicht bekannt, dass er jemals ein Darlehen aufgenommen hätte, und ebenso wenig lägen bei der Bank Wertpapiere auf seinen Namen, war die erstaunte Gegenfrage. Ja, so sei das auch nicht gemeint gewesen, antwortete mit verschmitztem Lächeln der Tischler:
… Die Abtragung alter Schulden sei die Versorgung seiner Eltern, denen er nächst Gott alles verdanke, was er sei.
… Und das Anlegen auf Zinsen bedeute die Mittel, die er in die Erziehung seiner Kinder stecke. Er hoffe, dass diese ihn und sein Weib versorgen würden, wenn sie einmal nicht mehr arbeiten könnten.
Zustand vor der Sozialgesetzgebung
(auf der linken Seite wie von Chr. v. Schmid beschrieben,
siehe oben)
Abb. 1
Bevor der Gesetzgeber einschneidend in das Sozialgefüge eingriff (in Deutschland vor der Sozialgesetzgebung Bismarcks), bestand in der Regel ein Gleichgewicht von Geben und Nehmen zwischen Eltern und Kindern (Abb. 1): Eltern versorgten ihre Kinder; die erwachsen gewordenen Kinder versorgten ihre alten Eltern. Wer keine Kinder hatte, sorgte ebenso für seine alten Eltern. Die nicht anfallenden Kinderkosten konnten für die eigene Alterssicherung angespart werden. So führte Verzicht sowohl bei Eltern wie bei Kinderlosen in der Regel zu sozialer Sicherheit im Alter (vgl. auch die Erzählung von Christoph von Schmid).
Dieses individuelle Sicherungssystem war gerecht, aber mit Risiken behaftet. Kinder oder Eltern konnten vorzeitig sterben, chronisch erkranken oder anderweitig ausfallen. Aber auch Erspartes konnte geraubt oder zerstört werden oder auf andere Weise verloren gehen. So war eine gemeinsame Altersvorsorge im Rahmen einer Versicherung zur Minderung der individuellen Risiken grundsätzlich sinnvoll.
Jetzt machen wir einen großen Zeitsprung von Chr. v. Schmid ins Heute.
4. Geschichte zur heutigen Situation der Familie in Deutschland
Christa und Monika haben sich schon im Kindergarten angefreundet. Sie besuchen zusammen die Schule, wählen den gleichen Beruf, machen gemeinsam ihre Ausbildung, treten mit 20 Jahren in die gleiche Firma ein und verdienen gleich viel Geld. Da sie beide sparsam erzogen sind, beschließen sie, 10 % ihres Verdienstes mittelfristig anzulegen für alle Fälle. Nach zwei Jahren lernen beide zwei Arbeitskollegen kennen, die wie sie selbst durchschnittlich verdienen. Nach einem weiteren Jahr wird Doppelhochzeit gefeiert.
Christa bekommt mit 25 Jahren ein Kind und unterbricht ihre Erwerbstätigkeit. Mit 30 Jahren kommt das zweite und mit 35 Jahren das dritte Kind.
Mit jedem Kind muss sich die Familie weiter einschränken. Viele Wünsche bleiben unerfüllt. Da der Kinderwagentransport bei Fahrten zu den Großeltern Schwierigkeiten bereitet, wird bereits beim ersten Kind vom Sparguthaben aus der Vor-Kinder-Zeit ein etwas größeres Auto gekauft. Da der Ehemann „nur“ durchschnittlich verdient, übernimmt die Mutter zwischendurch Aushilfsarbeiten, um mit ihrer Familie einigermaßen über die Runden zu kommen.
Monika hat im Vergleich zu ihrer Freundin einen eher luxuriösen Lebensstil und kann sich nahezu alle Wünsche erfüllen. Bei gelegentlichen Besuchen werden die Filme aus Hawaii und den Malediven vorgeführt, die sie, schon immer ein „Inselfan“, als Ferienziele bevorzugt. Nebenbei berichtet sie, dass ihr Mann eine sehr günstige Möglichkeit zum Erwerb von Immobilien entdeckt habe, wodurch viel Steuern zu sparen seien. Ihre eigenen Guthaben behält sie bei und legt auch die Zinsen wieder langfristig an.
Allerdings gewinnt die Inselfahrerin zunehmend den Eindruck, ihre Freundin werde „neidisch“. So sinkt mit jedem Kind der einen die Zahl der Besuche bei der anderen. Wegen der unterschiedlichen Lebensverhältnisse kommt es zur Entfremdung der beiden Frauen.
Mit 40 Jahren möchte die Mutter wieder erwerbstätig werden. Sie hat Glück. Sie kann in ihrer alten Firma wieder anfangen und lebt sich rasch wieder ein.
Vergleich der an zwei Frauen gezahlten gesamten Renten, die sich nur aufgrund der Kinderzahl (drei bzw. null Kinder) und der davon abhängigen Erwerbsarbeit unterscheiden
Für die übrigen Bedingungen werden Durchschnittsverdienst bei Erwerbsarbeit und demografische Durchschnittsverhältnisse (z.B. für die Lebenserwartung) zugrunde gelegt.
Um einen Vergleich über die gesamte Rentenbezugszeit zu ermöglichen, werden die jeweiligen monatlichen Entgeltpunkte (EP) auf ein ganzes Jahr bezogen und als JEP bezeichnet (JEP= EP x 12). Dieser Wert wird mit der jeweiligen Anzahl der Bezugsjahre multipliziert. Dabei wird für die Lebenserwartung von den aktuellen demografischen Durchschnittswerten (2024) ausgegangen. Das ist eine Lebenserwarung von 83 Jahren für Frauen und von 78 Jahren für Männer.
Rentenzahlungen an die kinderlose Monika:
Monika bleibt kinderlos, ob gewollt oder ungewollt, spielt hier keine Rolle. Sie ist daher ab dem 20. Lebensjahr ununterbrochen bis zum 65. Lebensjahr erwerbstätig und erhält ab dem 65. Lebensjahr eine Altersrente auf der Grundlage von 45 EP (Entgeltpunkten), wobei ein Durchschnittsverdienst zugrunde gelegt wird. Diese Rente erhält sie über 18 Jahre bis zu ihrem Tod mit 83 Jahren.
Damit ergibt sich eine Altersrente von 810 JEP (45 JEP x 18 Jahre)
Weiterhin erhält Monika noch eine Witwenrente nach dem Tod des Ehemannes, die nach dessen erworbenen EP berechnet wird, in Höhe von 27 EP (0,6 x 45 Erwerbsjahre des Ehemannes) über 5 Jahre hinweg bis zu ihrem eigenen Tod. Diese Witwenrente wird allerdings wegen des Zusammentreffens mit der eigenen Rente etwas gekürzt (siehe unten).
Das sind zunächst 27 EP x 5 = 135 JEP als Witwenrente.
Über die gesamte Rentenzeit sind das eine Altersente über 18 Jahre von 810 JEP und eine Witwenrente über 5 Jahre von 135 JEP. Das sind zusammen 945 JEP (810 + 135).
Allerdings wird die eigene Rente von Monika teilweise auf ihre Witwenrente angerechnet. Im vorliegenden Fall macht das etwa 4 EP monatlich bzw. 4 JEP jährlich aus. Bei einer Bezugszeit
der Witwenrente von 5 Jahren sind das dann insgesamt 20 JEP (5 x 4). Das mindert den lebenslangen Rentenbezug von Monika nur in geringem Umfang: 945 – 20 = 925 JEP.
Rentenzahlungen an die Mutter Christa:
Die spätere Mutter Christa ist wie Monika ab dem 20. Lebensjahr mit Durchschnittsverdienst erwerbstätig. Bei Ankunft des ersten Kindes im Alter von 25 unterbricht sie ihre Erwerbsarbeit. Im 30. Lebensjahr kommt das zweite und mit 35 Jahren das dritte Kind. Christa ist mit der Betreuung der drei Kinder ausgelastet und wird erst wieder erwerbstätig, wenn das jüngste Kind 15 Jahre geworden ist, also im Alter von 50 Jahren. Sie ist dann wieder über 15 Jahre bis zu ihrer Berentung erwerbstätig. Ihre Altersrente beträgt dann 29 EP (5 EP für Erwerbsjahre vor dem ersten Kind, 15 EP für weitere Erwerbsjahre vor der Berentung und 9 EP für 3 x 3 Erziehungsjahre) über 18 Jahre hinweg. Das sind dann 522 (29 x 18) JEP Altersrente.
Außerdem erhält Christa wie Monika eine Witwenrente von 27 EP über 5 Jahre, also ebenfalls 135 JEP. Über die gesamte Rentenbezugszeit sind das eine Altersrente von 522 JEP (29 x 18) und eine Witwenrente von 135 JEP (29 x 5) also zusammen 657 JEP.
Aufgrund des bestehenden Freibetrages von etwa 27 EP erfolgt allerdings bei Christa kaum eine Kürzung wegen des gleichzeitigen Bezugs von Altersrente und Witwenrente.
Die Mutter Christa erhält damit insgesamt aufgrund ihrer drei Kinder nur wenig mehr als zwei Drittel des Rentenbetrages, den ihre kinderlose Jahrgangs-Kollegin Monika erhält. Wohlgemerkt: Abgesehen von Kinderzahl und davon abhängiger Erwerbsarbeit entsprechen die sonstigen Bedingungen der beiden Frauen etwa den durchschnittlichen demografischen Verhältnissen (durchschnittliches Einkommen bei Erwerbsarbeit, durchschnittliche Lebenserwartung u.a.).
Dabei werden alle Renten, auch die der kinderlosen Rentner von der nachfolgenden Generation bezahlt, wozu im vorliegenden Fall ausschließlich die drei Kinder von Christa beitragen.
Diese Geschichte ist typisch für unser Sozialsystem. Sie vergleicht zwei Frauen, die sich lediglich dadurch unterscheiden, dass die eine Kinder hat, die andere nicht. Die Geschichte zeigt auf, wohin die missbräuchliche Verwendung des Begriffs „Generationenvertrag“ geführt hat. Wie dieses von vornherein zu Übervorteilung der Eltern führende System durch den Begriff „Generationenvertrag“, d. h. einen Vertrag zwischen Eltern und Kindern, gerechtfertigt werden kann, wird wohl immer ein Geheimnis der „Fachleute“ bleiben, die dieses System bis heute verteidigen.
Die Geschichte veranschaulicht die Diskriminierung von Eltern und die Subventionierung des kinderlosen Bevölkerungsteils durch das bestehende Sozialsystem. Zu beachten ist, dass das unterschiedliche Lebensniveau der beiden Frauen auch von ihren Ehemännern geteilt wird.
Allerdings ist klarzustellen, dass die Unterscheidung zwischen Eltern und Kinderlosen nicht etwa irgendeine moralische Wertung zum Ausdruck bringen soll. Sie verdeutlicht nur einen sachlichen Aspekt, der seit 1957 in der deutschen Sozialpolitik in grober Weise vernachlässigt wird, und zwar mit verhängnisvollen, immer deutlicher werdenden Folgen nicht nur für das Sozialsystem, sondern für die Zukunft unserer Gesellschaft überhaupt.
Es liegt nicht etwa eine „Schuld“ der Kinderlosen vor. Vielmehr hat die Gesetzgebung versagt. Sowohl von Eltern wie von Kinderlosen muss verlangt werden, sich im Interesse der jungen Generation einer sachlichen Diskussion zu stellen, wenn sie beanspruchen, verantwortungsvoll zu denken und zu handeln.
Allerdings ist die Thematik geeignet, Emotionen bei Eltern wie bei Kinderlosen auszulösen. Das erschwert und belastet erfahrungsgemäß eine sachliche Diskussion. Eine völlig emotionsfreie Behandlung eines Themas scheint aber schwer möglich, wenn soziale Ungerechtigkeiten bestehen. Das darf aber von einer offenen Diskussion nicht abhalten.
Im Folgenden soll den Hintergründen und den Ursachen nachgespürt werden, die zur Abwertung von Erziehungsleistung und Familie geführt haben, wie sie beim Vergleich der beiden Lebensverläufe deutlich wird. Danach wird auf weitere Folgen dieser Entwicklung eingegangen. Schließlich werden Wege vorgeschlagen, wie die unbefriedigende Situation wieder korrigiert werden kann.
5. Hintergründe für die Abwertung der Familie
In Deutschland besteht heute eine durchschnittliche Lebenserwartung von etwa 80 Jahren. Das Arbeitsleben umfasst aber im Schnitt nur 40 Jahre. Das bedeutet, durchschnittlich gesehen, dass jeder/jede in 40 Jahren so viel erarbeiten muss, wie er/sie in 80 Jahren verbraucht. Dabei liegt der Aufwand für Betreuungs- und Sachkosten eines Kindes etwa in der gleichen Größenordnung wie der für eine Person im Rentenalter.
Vor diesem Hintergrund ist leicht nachvollziehbar, dass gewaltige soziale und volkswirtschaftliche Verwerfungen entstehen müssen, wenn bei Eingriffen ins Sozialsystem durch den Gesetzgeber die Grundsätze der Leistungsgerechtigkeit und der Nachhaltigkeit nicht beachtet werden.
Tatsächlich lassen sich die immer größer werdenden sozialen Probleme wie Rentenmisere und Familienarmut, aber auch ein Großteil des heutigen Arbeitskräftemangels darauf zurückführen, dass diese einfachen Grundsätze in der deutschen Sozialpolitik seit Jahrzehnten und bis heute in grober Weise missachtet wurden. Das gilt auch für die bis heute vertretenen „Reformkonzepte“ aller Bundestagsparteien. Besonders die traditionellen politischen Parteien sind bei der Lösung der Problematik offensichtlich überfordert, weil sie sich zunächst mit ihren jahrzehntelangen Fehlern auseinandersetzen und sich dabei von bequemen und lieb gewordenen Denkmustern verabschieden müssten und weil sie überhaupt verlernt haben, sachorientiert statt nahezu ausschließlich wahltaktisch zu denken (siehe 2. Zitat in Kapitel 8).
Die nachfolgenden Ausführungen sollen die Fehler in unserem System der Jugend- und Alterssicherung sowie deren Folgen aufzeigen. Dabei wird auch auf die zeitweise hohe Arbeitslosigkeit eingegangen. Schließlich soll in groben Umrissen als Ausweg ein System der Jugend- und Alterssicherung vorgestellt werden, das die Gebote der Leistungsgerechtigkeit und der Nachhaltigkeit beachtet und somit Grundlage für ein dauerhaft leistungsfähiges und gerechtes soziales Sicherungssystem sein kann.
Auf die verschiedenen Schritte von der Sozialgesetzgebung Bismarcks über die Entwicklung im Kaiserreich, in der Weimarer Republik und bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges wird hier nicht näher eingegangen. Auf jeden Fall war nach dem Zweiten Weltkrieg klar, dass die soziale Sicherung neu geregelt werden musste.

