Nein! - Ein Dorf wehrt sich

Nein! - Ein Dorf wehrt sich

Bernd Kochan


EUR 13,90
EUR 8,99

Format: 13,5 x 21,5 cm
Seitenanzahl: 50
ISBN: 978-3-99064-831-5
Erscheinungsdatum: 27.01.2020

Leseprobe:

Vorwort

Klimawandel, Energiewende, Verkehrswende, Migrationspakt, „Parteienerneuerung“ – Schlagwörter, die täglich auf die Bürger unseres Landes einprasseln. Trotz Mahnung vieler Wissenschaftler wiederholen Politiker und Medienmainstream gebetsmühlenartig ihre dunklen Vorhersagen und Prophezeiungen und produzieren dabei so viel Unsinn und Unheil, dass sich die Fachleute mit Grausen abwenden und das Volk ob solcher Szenerien letztlich irgendwann resigniert oder Wahlen zu anonymem Protest nutzt.

Doch nicht alle lassen sich unterkriegen!

Dieses Buch ist deshalb den Menschen meines Heimatortes Mixdorf gewidmet. Es soll ein Dank sein an die fleißigen, kompetenten Mitglieder der Bürgerinitiative „Keine Windkraft im Schlaubetal“ und an die Dorfgemeinschaft insgesamt. An fast allen Hoftoren und Haustüren sind Plakate gegen den Windkraftwahn im Schlaubetal (einem der schönsten Bachtäler Deutschlands) angebracht. Grundstückseigentümer, auch solche, denen die aus Steuergeldern rekrutierten Pachten der Investoren das Leben deutlich erleichtern würden, werden ihr Land nicht zur Verfügung stellen. Der Gemeinderat hat mit seinen Beschlüssen dazu beigetragen, dass in dem von der Regionalen Planungsgemeinschaft bereits festgelegten Gebiet zumindest vorläufig keine Windräder errichtet werden können. Und nicht zuletzt engagiert sich das zuständige Amt Schlaubetal, allen voran der Amtsdirektor, für den Schutz der Bürger und der so erhaltenswerten Umwelt.

Dieses Buch soll am Beispiel einer kleinen Gemeinde und deren Einwohnern aufzeigen, dass sich trotz schier übermächtiger, stets Ja sagender Politiker und unverschämt mit Steuergeldern um sich werfender Investoren sachlicher, kompetent vorgetragener Widerstand einer Bürgerinitiative lohnt. Es soll all denjenigen Mut machen, die wie wir kämpfen oder auch dazu bereit sind, aber an der Sinnhaftigkeit zweifeln. Es geht!

Gegenwärtig gibt es ca. 900 Bürgerinitiativen gegen den Windkraftwahn bundesweit. Die Unterstützer tragen (noch) keine gelben Westen wie in Frankreich, aber sie werden sich mehr und mehr Gehör verschaffen. Insbesondere vor anstehenden Wahlen sind deshalb selbst politische Hardliner plötzlich bereit, beispielsweise über die Modalitäten des Kohleausstiegs oder die Abschaffung der Privilegierung von Windkraftvorhaben in den Außenbereichen der Kommunen nachzudenken. Ja, sie scheuen sich nicht einmal davor, ihren scheinbaren Sinneswandel durch Teilnahme an Kundgebungen der Kohlekumpel in der Lausitz nach außen zu dokumentieren, oder lassen sich höchst öffentlichkeitswirksam das letzte in Deutschland geförderte Stück Steinkohle in die Hand drücken und singen sogar das „Steigerlied“ mit …

Im Folgenden stelle ich in chronologischer Abfolge die Ereignisse in Mixdorf dar, versuche einige Hintergründe zu beleuchten, ohne die unser Bestreben und meine Auffassung zur „Energiewende“ nicht eingeordnet werden können, und prognostiziere am Schluss, wie es weitergeht. Denn auch wir sind noch lange nicht am Ziel!


Jetzt noch ein redaktioneller Hinweis:

In den Dokumenten und Unterlagen der Ministerien und Planungsgemeinschaften ist häufig von sogenannten „Windeignungsgebieten“ die Rede. Dies ist nach meiner Auffassung ein unzutreffender Terminus. Für Wind eignen sich alle überirdisch gelegenen Landesteile, ob Ostsee, Alpen, Saarland oder die Lausitz. Ich verwende deshalb in meinem Buch den Begriff „Windkrafteignungsgebiet“, weil ich ihn für zutreffender halte.

Doch nun der Reihe nach …



1 Wie alles begann

Der kleine Ort Mixdorf liegt in Ostbrandenburg in unmittelbarer Nähe des Schlaubetals. In den 90er Jahren gab es einen regelrechten Bauboom. Viele Menschen, insbesondere aus den benachbarten Städten Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt, verwirklichten hier ihren Traum vom eigenen Heim, sodass wir heute annähernd 1.000 Einwohner zählen. Von Wasser und Wald umgeben und mit intakter Infrastruktur (Sport- und Freizeitzentrum, Kindergarten, gastronomische Einrichtungen, günstige Anbindung an Bus und Bahn) ausgestattet, ging man seiner Arbeit nach und so mancher freute sich darauf, hier auch seinen Lebensabend zu verbringen.

Da hatten die Einwohner aber ihre Rechnung ohne die Regionalplanung gemacht!

Anfang des Jahres 2017 erlangten das Amt Schlaubetal und die hiesige Gemeindevertretung davon Kenntnis, dass nur knapp 1.000 m von den neu errichteten Eigenheimen (und dem Kindergarten!) entfernt im 3. Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree das sogenannte Eignungsgebiet Windenergienutzung 61 ausgewiesen wurde.

Warum kam diese Nachricht überraschend?

Bis dato galt die Satzung über den sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“ vom 13. 10. 2003, die nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg am 22.04.2004 Rechtskraft erlangte. Weder Mixdorf noch die Nachbargemeinden Grunow und Schneeberg waren betroffen.
Unsere Gemeinde ging darüber hinaus davon aus, dass sie über ein gewichtiges Argument verfügte, um die Aufstellung von Windenergieanlagen zu vermeiden.

Im August 2011 wurde auf dem ehemaligen Militärgelände direkt neben dem Bahnhof auf einer 81 Hektar großen Fläche ein riesiger Solarpark mit über 100.000 Modulen übergeben. Dieser Solarpark mit einer Gesamtleistung von 24,1 Megawatt ist in der Lage, 5.350 Haushalte und damit das gesamte Schlaubetal mit „sauberem“ Strom zu versorgen. Im Zusammenhang mit der Einweihung wurde dem damaligen Bürgermeister vom Regionalen Planungsbüro zugesichert, dass daher keine Notwendigkeit bestünde, Windkraftanlagen oder Ähnliches zu installieren. Natürlich gibt es von dieser Abrede kein belastbares Dokument. Das auch nur am Rande.

Welchem Umstand haben wir es nun zu verdanken, dass Mixdorf trotz allem als Windkrafteignungsgebiet im Regionalplan aufgeführt ist?



2 Gewaltenteilung einmal anders

Nun hatten wir ja, wie bereits erwähnt, eine rechtskräftige Satzung „Windenergienutzung“. War eine Novellierung notwendig? Und wie sollte das funktionieren?

Sie alle verfolgen mehr oder weniger intensiv die Diskussionen um Klimawandel und Energiewende. Während zum Beispiel die Weltklimakonferenz im polnischen Katowice 2018 nur unverbindliche, allgemeine Ergebnisse konstatieren musste, gibt es durch die EU sehr konkrete und zwingende Richtlinien, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgewandelt werden müssen. Beispielhaft seien hier die Richtlinie EU-RL 2009/28/EG genannt, die für alle Mitgliedsstaaten verbindliche Vorgaben zum Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 und eine entsprechende Berichtspflicht festlegt, sowie die Richtlinie 2003/87/EG – Emissionshandels-RL). In deren Umsetzung gilt seit 2004 in Deutschland das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Und natürlich gab es die Pariser Klimakonferenz …

Auf der Grundlage ihrer international eingegangenen Verpflichtungen hat die Bundesregierung den Ländern Ziele vorgegeben, die z. B. den Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 bzw. 2030 betreffen.

Folgerichtig hat unsere Landesregierung reagiert und die energiepolitischen Ziele in ihrer Energiestrategie 2012 für Brandenburg bis 2030 verabschiedet. Sie beinhaltet zum Beispiel, dass der Endenergieverbrauch (Haushalte, Industrie, Verkehr …) bis 2030 um 23 % (!) sinken soll. Der Anteil erneuerbarer Energien soll gleichzeitig dann 60 % betragen. In einem Maßnahmenkatalog wurde festgelegt, dass dazu der Netzausbau und bessere Speichertechnologien erforderlich sind. Eine wahrhaft fundamentale Erkenntnis!

Aber was bringen die Vorgabe illusorischer Ziele und die endlose Wiederholung von zumindest in diesem Zeitraum nicht zu erreichenden technischen und technologischen Voraussetzungen für die sogenannte Energiewende? Selbst die Bundesregierung tappt bezüglich der Anpassungserfordernisse ihrer Energiepolitik derzeit im Dunklen. Fingerzeig dafür ist doch wohl, dass sie ihre Ministerien aus der Verantwortung entlässt und eine „Kohlekommisssion“ eingesetzt hat. Die bemitleidenswerten Mitglieder dieser Kommission, Vertreter sowohl der ganz harten „Umweltschützer“, Gewerkschafter und Vertreter diverser Verbände, sollen es nun richten. Braunkohleausstieg, Versorgungssicherheit und Zukunft der betroffenen Regionen können in dieser Konstellation wohl nicht verlässlich festgezurrt werden. Folgerichtig wurde das Ergebnis der Kommissionsarbeit auch vom Dezember in das neue Jahr verschoben. Deshalb wurden die vier Vorsitzenden dieses Ensembles und die Ministerpräsidenten der betroffenen Länder ins Kanzleramt bestellt und von der Bundeskanzlerin und den eigentlich zuständigen Ministern „eingenordet“. Was für eine Farce! Die Ministerpräsidenten sollen mit Milliardenbeträgen und der Zusicherung, Tausende Arbeitsplätze nach dem Kohleausstieg zu schaffen sowie die marode Infrastruktur zu revolutionieren, ruhiggestellt werden. War da nicht schon einmal was mit „blühenden Landschaften“? Eine Regierungssprecherin relativierte dann auch die Ergebnisse des Gesprächs und wies darauf hin, dass zum damaligen Zeitpunkt noch keine Entscheidungen gefallen seien.

Und siehe da, kurz nach dem oben genannten Gespräch hat die Kommission am 26.01.2019 nach monatelangem Streit ihre Ergebnisse, die letztlich nur Empfehlungen für Entscheidungen der Bundesregierung sein sollen, auf den Tisch gelegt. Der endgültige Ausstieg aus der Kohleverstromung soll nach jetzigem Stand demnach zum Jahr 2038 erfolgen. Die hiervon betroffenen Bundesländer Brandenburg, Sachsen, Sachsenanhalt und Nordrhein-Westfalen sollen in den nächsten 20 Jahren 40 Mrd. Euro für einen Strukturwandel (Schaffung von äquivalenten Arbeitsplätzen, Infrastruktur) erhalten. Die Betreiber von Kohlekraftwerken werden entschädigt und die Verbraucher (Unternehmen und Privathaushalte) sollen wegen der zu erwartenden Strompreiserhöhungen einen Zuschuss bzgl. des Preisbestandteils Netzentgelte erhalten. Man darf gespannt sein, ob und wie diese Empfehlungen von der Bundesregierung umgesetzt werden. Bereits kurz nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Kommission waren in unserer lokalen Presse am 30.01.2019 zwei Zitate zu lesen, denen ich zunächst nichts hinzufügen möchte. Der Wirtschaftsforscher Joachim Ragnitz sagte: „Es besteht die große Gefahr, dass hier mit viel Geld falsche und letzten Endes illusorische Vorstellungen geweckt werden.“ Und der wirtschaftspolitische Sprecher (CDU) Joachim Pfeiffer brachte es folgendermaßen auf den Punkt: „Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier volkswirtschaftlich teuer erkaufte klimapolitische Symbolpolitik gemacht werden soll.“ Auch der Industriepräsident sprach als eines der Kommissionsmitglieder von einem schwierigen Ergebnis mit großen Risiken. Das kann man nachvollziehen, wenn man bedenkt, dass Deutschland die einzige Industrienation ist, die gleichzeitig aus der Kohle- und Atomenergieerzeugung aussteigen will. Es erhebt sich hier die bange Frage, woher wir nach dem Ausstieg die restliche Energie nehmen, wenn aus den erneuerbaren Energien der Bedarf nicht zu 100 % zu decken ist?

Doch kommen wir wieder zurück zum eigentlichen Thema, zu unserer Satzung „Windenergienutzung“. Auf der Grundlage der oben genannten Zielstellungen hat die Landesregierung vorgegeben, dass namentlich für den Ausbau der Windenergie 2 % der infrage kommenden Flächen Brandenburgs als Windkrafteignungsgebiete auszuweisen sind. Da soll noch mal einer sagen, in der Politik gäbe es keine klugen Köpfe! Eine solche Zahl vorzugeben, ohne beispielsweise die ständig steigende Leistung der immer höher werdenden Windräder (oder andere entscheidungserhebliche Faktoren wie veränderbare Tabukriterien etc.) zu berücksichtigen, ist eine mathematische und empirische Meisterleistung!

Nun könnte man meinen, dass Bundes- und Landesregierung ihre wissenschaftlich ermittelten Vorgaben auch umsetzen müssen. Aber weit gefehlt. Ich habe in dieser Sache sowohl das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit angeschrieben. Beide Ministerien verwiesen darauf, dass die Planung und Genehmigung von Windkrafteignungsgebieten in die Kompetenz der Länder fallen. Auf die Frage des Mindestabstandes von Windrädern zur Wohnbebauung angesprochen, teilte mir das Innenministerium mit, dass die Länder bis zum 31.12.2015 gem. § 249 Abs. 3 BauGB die Möglichkeit hatten, per Landesgesetz verbindliche Auflagen festzuschreiben. Von dieser Möglichkeit hat nur der Freistaat Bayern mit seiner 10H-Regelung Gebrauch gemacht. Dort dürfen Windräder nur errichtet werden, wenn der Abstand von dem Zehnfachen der Anlagenhöhe zu Wohngebäuden eingehalten wird. Anlagenhöhe versteht sich hier als Nabenhöhe plus Radius des Rotorenumlaufs.

Auf Mixdorf bezogen würde das bedeuten, dass Windkraftanlagen erst in ca. 3 km Entfernung von unseren Wohngebäuden installiert werden dürften. Das wäre dann mitten im Wald, und da die gleiche Vorgabe natürlich auch für die 5 km entfernte Gemeinde Grunow gelten würde, hätte sich das geplante Eignungsgebiet erledigt.

Tja, hätte! Aber die Landesregierung Brandenburgs hatte eine solche Regelung nicht für notwendig erachtet. Vielmehr wird jetzt auch noch stolz verkündet, dass im Rahmen der Genehmigungen in der Regel ja 1.000 Meter Abstand einzuhalten seien. Viele betroffene Gemeinden können bestätigen, dass selbst dies bei Weitem nicht immer der Fall ist.
Die Antwort der Bundesministerien hat mich natürlich nicht überrascht. Kompetenzverteilung und Zuständigkeiten waren mir bereits vorher bekannt. Doch hatte ich die blauäugige Hoffnung, dass eine Umweltministerin oder ein Heimatminister den Namen zu Recht verdienen und die Möglichkeit besteht, wenigstens Leitlinien vorzugeben oder sich im Einzelfall ein Bild vor Ort zu machen und die Entscheider mal kurz zur Seite zu nehmen. Meiner Einladung zum Besuch des Schlaubetals konnte Frau Umweltministerin Schulze aus terminlichen Gründen leider nicht folgen …

Nun habe ich natürlich Verständnis dafür, dass so ein Bundesminister Wichtigeres zu tun hat, als sich um das kleine Schlaubetal im fernen Osten der Republik zu kümmern. Also habe ich es auf Landesebene versucht. Zuständig schien mir der Minister für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zu sein. Doch auch hier musste ich bald erkennen, dass der Zeitplan dieses Ministers es nicht einmal zuließ, auf eine Einladung zur Bürgerversammlung in Mixdorf zu antworten oder auf meinen offenen Brief in der Zeitung zu reagieren. Da habe ich den Stress, dem diese Damen und Herren täglich ausgesetzt sind, wohl deutlich unterschätzt.

Zum Thema zurück. Da die Ministerien von Bund und Ländern für die Planung von Windkraftanlagen nicht zuständig sind, muss es eine andere Gewalt geben, die hier letztlich die Entscheidung trifft. Und tatsächlich, es gibt sie! Zuständig sind im Land Brandenburg die 5 Regionalen Planungsgemeinschaften. Für Mixdorf ist dies die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree. Dieses Gremium rekrutiert sich aus Kommunalpolitikern, Abgeordneten verschiedener Parlamente und Vertretern des öffentlichen Lebens, die entweder kraft ihres Amtes, z. B. die Landräte von Märkisch Oderland bzw. Oder-Spree oder der Oberbürgermeister von Frankfurt (Oder), ihren Sitz innehaben, oder die gewählt wurden und beschließende oder beratende Stimme haben. Bezüglich der hier behandelten Windkrafteignungsgebiete treffen sie ihre Entscheidungen auf der Grundlage eines Entwurfs, der ihnen vom Leiter der Regionalen Planungsstelle mit Sitz in Beeskow vorgelegt wird.

Nun gibt es ja durchaus Bürger, die mit den Festlegungen von sogenannten Windkrafteignungsgebieten nicht einverstanden sind. Da wir in einer Demokratie leben, sollten diese ihren Unmut auch an einen zuständigen Adressaten bringen können. Das ist in diesem Fall jedoch nicht so ganz einfach.

Wendet man sich an die Bundesregierung, erhält man zur Antwort: „Die Ausführung des Bauplanungsrechts obliegt nach der Aufgabenverteilung des Grundgesetzes grundsätzlich den Ländern und Gemeinden. Ein Aufsichts- oder Weisungsrecht gegenüber den Ländern oder Kommunen steht dem Bund nicht zu.“

Nun gut, es gibt ja noch den Landtag in Brandenburg. Wir haben den Petitionsausschuss angerufen, der unsere „kritischen Fragen und Ausführungen zum Thema Windenergienutzung durchaus nachvollziehen“ konnte.

Gleichwohl erhielten wir die natürlich korrekte Antwort: „Die Ausweisung von Windeignungsgebieten und die Festlegung von Mindestabständen liegen im Land Brandenburg in der Zuständigkeit der fünf Regionalen Planungsgemeinschaften. Diese werden bei der Aufstellung entsprechender Regionalpläne im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Selbstverwaltung tätig.“ Na, aber jetzt haben wir endlich den Schuldigen – so dachten wir zumindest und haben zu unserer ersten Bürgerversammlung gegen die Windkraft im Schlaubetal den Leiter der Regionalen Planungsstelle der Planungsgemeinschaft Oderland-Spree eingeladen. Der musste sich natürlich einiges an Kommentaren und Kritik gefallen lassen. Als er schließlich nicht mehr weiterwusste, ließ er die Katze aus dem Sack: „Sie können mir glauben, dass mir das hier keinen Spaß macht. Aber wir sind nicht im Auftrag der Windenergie-Lobby unterwegs, sondern müssen die Vorgaben der Politik umsetzen. Wenn Sie also damit nicht einverstanden sind, beschimpfen Sie bitte nicht mich, sondern wenden Sie sich an die Bundes- und Landesregierung.“

Mit ein wenig Humor stellt man sich spätestens jetzt vor, wie es dem Hamster im Rad ergeht, der es fleißig dreht, aber nicht von der Stelle kommt. Oder, wenn man ein wenig dramatischer veranlagt ist, wünscht man sich einen antiken Helden wie Alexander den Großen herbei, auf dass er mit seinem Schwert den Gordischen Knoten zerschlage.

Leider ist das Ganze nicht wirklich witzig.

Vorwort

Klimawandel, Energiewende, Verkehrswende, Migrationspakt, „Parteienerneuerung“ – Schlagwörter, die täglich auf die Bürger unseres Landes einprasseln. Trotz Mahnung vieler Wissenschaftler wiederholen Politiker und Medienmainstream gebetsmühlenartig ihre dunklen Vorhersagen und Prophezeiungen und produzieren dabei so viel Unsinn und Unheil, dass sich die Fachleute mit Grausen abwenden und das Volk ob solcher Szenerien letztlich irgendwann resigniert oder Wahlen zu anonymem Protest nutzt.

Doch nicht alle lassen sich unterkriegen!

Dieses Buch ist deshalb den Menschen meines Heimatortes Mixdorf gewidmet. Es soll ein Dank sein an die fleißigen, kompetenten Mitglieder der Bürgerinitiative „Keine Windkraft im Schlaubetal“ und an die Dorfgemeinschaft insgesamt. An fast allen Hoftoren und Haustüren sind Plakate gegen den Windkraftwahn im Schlaubetal (einem der schönsten Bachtäler Deutschlands) angebracht. Grundstückseigentümer, auch solche, denen die aus Steuergeldern rekrutierten Pachten der Investoren das Leben deutlich erleichtern würden, werden ihr Land nicht zur Verfügung stellen. Der Gemeinderat hat mit seinen Beschlüssen dazu beigetragen, dass in dem von der Regionalen Planungsgemeinschaft bereits festgelegten Gebiet zumindest vorläufig keine Windräder errichtet werden können. Und nicht zuletzt engagiert sich das zuständige Amt Schlaubetal, allen voran der Amtsdirektor, für den Schutz der Bürger und der so erhaltenswerten Umwelt.

Dieses Buch soll am Beispiel einer kleinen Gemeinde und deren Einwohnern aufzeigen, dass sich trotz schier übermächtiger, stets Ja sagender Politiker und unverschämt mit Steuergeldern um sich werfender Investoren sachlicher, kompetent vorgetragener Widerstand einer Bürgerinitiative lohnt. Es soll all denjenigen Mut machen, die wie wir kämpfen oder auch dazu bereit sind, aber an der Sinnhaftigkeit zweifeln. Es geht!

Gegenwärtig gibt es ca. 900 Bürgerinitiativen gegen den Windkraftwahn bundesweit. Die Unterstützer tragen (noch) keine gelben Westen wie in Frankreich, aber sie werden sich mehr und mehr Gehör verschaffen. Insbesondere vor anstehenden Wahlen sind deshalb selbst politische Hardliner plötzlich bereit, beispielsweise über die Modalitäten des Kohleausstiegs oder die Abschaffung der Privilegierung von Windkraftvorhaben in den Außenbereichen der Kommunen nachzudenken. Ja, sie scheuen sich nicht einmal davor, ihren scheinbaren Sinneswandel durch Teilnahme an Kundgebungen der Kohlekumpel in der Lausitz nach außen zu dokumentieren, oder lassen sich höchst öffentlichkeitswirksam das letzte in Deutschland geförderte Stück Steinkohle in die Hand drücken und singen sogar das „Steigerlied“ mit …

Im Folgenden stelle ich in chronologischer Abfolge die Ereignisse in Mixdorf dar, versuche einige Hintergründe zu beleuchten, ohne die unser Bestreben und meine Auffassung zur „Energiewende“ nicht eingeordnet werden können, und prognostiziere am Schluss, wie es weitergeht. Denn auch wir sind noch lange nicht am Ziel!


Jetzt noch ein redaktioneller Hinweis:

In den Dokumenten und Unterlagen der Ministerien und Planungsgemeinschaften ist häufig von sogenannten „Windeignungsgebieten“ die Rede. Dies ist nach meiner Auffassung ein unzutreffender Terminus. Für Wind eignen sich alle überirdisch gelegenen Landesteile, ob Ostsee, Alpen, Saarland oder die Lausitz. Ich verwende deshalb in meinem Buch den Begriff „Windkrafteignungsgebiet“, weil ich ihn für zutreffender halte.

Doch nun der Reihe nach …



1 Wie alles begann

Der kleine Ort Mixdorf liegt in Ostbrandenburg in unmittelbarer Nähe des Schlaubetals. In den 90er Jahren gab es einen regelrechten Bauboom. Viele Menschen, insbesondere aus den benachbarten Städten Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt, verwirklichten hier ihren Traum vom eigenen Heim, sodass wir heute annähernd 1.000 Einwohner zählen. Von Wasser und Wald umgeben und mit intakter Infrastruktur (Sport- und Freizeitzentrum, Kindergarten, gastronomische Einrichtungen, günstige Anbindung an Bus und Bahn) ausgestattet, ging man seiner Arbeit nach und so mancher freute sich darauf, hier auch seinen Lebensabend zu verbringen.

Da hatten die Einwohner aber ihre Rechnung ohne die Regionalplanung gemacht!

Anfang des Jahres 2017 erlangten das Amt Schlaubetal und die hiesige Gemeindevertretung davon Kenntnis, dass nur knapp 1.000 m von den neu errichteten Eigenheimen (und dem Kindergarten!) entfernt im 3. Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree das sogenannte Eignungsgebiet Windenergienutzung 61 ausgewiesen wurde.

Warum kam diese Nachricht überraschend?

Bis dato galt die Satzung über den sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“ vom 13. 10. 2003, die nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg am 22.04.2004 Rechtskraft erlangte. Weder Mixdorf noch die Nachbargemeinden Grunow und Schneeberg waren betroffen.
Unsere Gemeinde ging darüber hinaus davon aus, dass sie über ein gewichtiges Argument verfügte, um die Aufstellung von Windenergieanlagen zu vermeiden.

Im August 2011 wurde auf dem ehemaligen Militärgelände direkt neben dem Bahnhof auf einer 81 Hektar großen Fläche ein riesiger Solarpark mit über 100.000 Modulen übergeben. Dieser Solarpark mit einer Gesamtleistung von 24,1 Megawatt ist in der Lage, 5.350 Haushalte und damit das gesamte Schlaubetal mit „sauberem“ Strom zu versorgen. Im Zusammenhang mit der Einweihung wurde dem damaligen Bürgermeister vom Regionalen Planungsbüro zugesichert, dass daher keine Notwendigkeit bestünde, Windkraftanlagen oder Ähnliches zu installieren. Natürlich gibt es von dieser Abrede kein belastbares Dokument. Das auch nur am Rande.

Welchem Umstand haben wir es nun zu verdanken, dass Mixdorf trotz allem als Windkrafteignungsgebiet im Regionalplan aufgeführt ist?



2 Gewaltenteilung einmal anders

Nun hatten wir ja, wie bereits erwähnt, eine rechtskräftige Satzung „Windenergienutzung“. War eine Novellierung notwendig? Und wie sollte das funktionieren?

Sie alle verfolgen mehr oder weniger intensiv die Diskussionen um Klimawandel und Energiewende. Während zum Beispiel die Weltklimakonferenz im polnischen Katowice 2018 nur unverbindliche, allgemeine Ergebnisse konstatieren musste, gibt es durch die EU sehr konkrete und zwingende Richtlinien, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgewandelt werden müssen. Beispielhaft seien hier die Richtlinie EU-RL 2009/28/EG genannt, die für alle Mitgliedsstaaten verbindliche Vorgaben zum Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 und eine entsprechende Berichtspflicht festlegt, sowie die Richtlinie 2003/87/EG – Emissionshandels-RL). In deren Umsetzung gilt seit 2004 in Deutschland das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Und natürlich gab es die Pariser Klimakonferenz …

Auf der Grundlage ihrer international eingegangenen Verpflichtungen hat die Bundesregierung den Ländern Ziele vorgegeben, die z. B. den Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 bzw. 2030 betreffen.

Folgerichtig hat unsere Landesregierung reagiert und die energiepolitischen Ziele in ihrer Energiestrategie 2012 für Brandenburg bis 2030 verabschiedet. Sie beinhaltet zum Beispiel, dass der Endenergieverbrauch (Haushalte, Industrie, Verkehr …) bis 2030 um 23 % (!) sinken soll. Der Anteil erneuerbarer Energien soll gleichzeitig dann 60 % betragen. In einem Maßnahmenkatalog wurde festgelegt, dass dazu der Netzausbau und bessere Speichertechnologien erforderlich sind. Eine wahrhaft fundamentale Erkenntnis!

Aber was bringen die Vorgabe illusorischer Ziele und die endlose Wiederholung von zumindest in diesem Zeitraum nicht zu erreichenden technischen und technologischen Voraussetzungen für die sogenannte Energiewende? Selbst die Bundesregierung tappt bezüglich der Anpassungserfordernisse ihrer Energiepolitik derzeit im Dunklen. Fingerzeig dafür ist doch wohl, dass sie ihre Ministerien aus der Verantwortung entlässt und eine „Kohlekommisssion“ eingesetzt hat. Die bemitleidenswerten Mitglieder dieser Kommission, Vertreter sowohl der ganz harten „Umweltschützer“, Gewerkschafter und Vertreter diverser Verbände, sollen es nun richten. Braunkohleausstieg, Versorgungssicherheit und Zukunft der betroffenen Regionen können in dieser Konstellation wohl nicht verlässlich festgezurrt werden. Folgerichtig wurde das Ergebnis der Kommissionsarbeit auch vom Dezember in das neue Jahr verschoben. Deshalb wurden die vier Vorsitzenden dieses Ensembles und die Ministerpräsidenten der betroffenen Länder ins Kanzleramt bestellt und von der Bundeskanzlerin und den eigentlich zuständigen Ministern „eingenordet“. Was für eine Farce! Die Ministerpräsidenten sollen mit Milliardenbeträgen und der Zusicherung, Tausende Arbeitsplätze nach dem Kohleausstieg zu schaffen sowie die marode Infrastruktur zu revolutionieren, ruhiggestellt werden. War da nicht schon einmal was mit „blühenden Landschaften“? Eine Regierungssprecherin relativierte dann auch die Ergebnisse des Gesprächs und wies darauf hin, dass zum damaligen Zeitpunkt noch keine Entscheidungen gefallen seien.

Und siehe da, kurz nach dem oben genannten Gespräch hat die Kommission am 26.01.2019 nach monatelangem Streit ihre Ergebnisse, die letztlich nur Empfehlungen für Entscheidungen der Bundesregierung sein sollen, auf den Tisch gelegt. Der endgültige Ausstieg aus der Kohleverstromung soll nach jetzigem Stand demnach zum Jahr 2038 erfolgen. Die hiervon betroffenen Bundesländer Brandenburg, Sachsen, Sachsenanhalt und Nordrhein-Westfalen sollen in den nächsten 20 Jahren 40 Mrd. Euro für einen Strukturwandel (Schaffung von äquivalenten Arbeitsplätzen, Infrastruktur) erhalten. Die Betreiber von Kohlekraftwerken werden entschädigt und die Verbraucher (Unternehmen und Privathaushalte) sollen wegen der zu erwartenden Strompreiserhöhungen einen Zuschuss bzgl. des Preisbestandteils Netzentgelte erhalten. Man darf gespannt sein, ob und wie diese Empfehlungen von der Bundesregierung umgesetzt werden. Bereits kurz nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Kommission waren in unserer lokalen Presse am 30.01.2019 zwei Zitate zu lesen, denen ich zunächst nichts hinzufügen möchte. Der Wirtschaftsforscher Joachim Ragnitz sagte: „Es besteht die große Gefahr, dass hier mit viel Geld falsche und letzten Endes illusorische Vorstellungen geweckt werden.“ Und der wirtschaftspolitische Sprecher (CDU) Joachim Pfeiffer brachte es folgendermaßen auf den Punkt: „Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier volkswirtschaftlich teuer erkaufte klimapolitische Symbolpolitik gemacht werden soll.“ Auch der Industriepräsident sprach als eines der Kommissionsmitglieder von einem schwierigen Ergebnis mit großen Risiken. Das kann man nachvollziehen, wenn man bedenkt, dass Deutschland die einzige Industrienation ist, die gleichzeitig aus der Kohle- und Atomenergieerzeugung aussteigen will. Es erhebt sich hier die bange Frage, woher wir nach dem Ausstieg die restliche Energie nehmen, wenn aus den erneuerbaren Energien der Bedarf nicht zu 100 % zu decken ist?

Doch kommen wir wieder zurück zum eigentlichen Thema, zu unserer Satzung „Windenergienutzung“. Auf der Grundlage der oben genannten Zielstellungen hat die Landesregierung vorgegeben, dass namentlich für den Ausbau der Windenergie 2 % der infrage kommenden Flächen Brandenburgs als Windkrafteignungsgebiete auszuweisen sind. Da soll noch mal einer sagen, in der Politik gäbe es keine klugen Köpfe! Eine solche Zahl vorzugeben, ohne beispielsweise die ständig steigende Leistung der immer höher werdenden Windräder (oder andere entscheidungserhebliche Faktoren wie veränderbare Tabukriterien etc.) zu berücksichtigen, ist eine mathematische und empirische Meisterleistung!

Nun könnte man meinen, dass Bundes- und Landesregierung ihre wissenschaftlich ermittelten Vorgaben auch umsetzen müssen. Aber weit gefehlt. Ich habe in dieser Sache sowohl das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit angeschrieben. Beide Ministerien verwiesen darauf, dass die Planung und Genehmigung von Windkrafteignungsgebieten in die Kompetenz der Länder fallen. Auf die Frage des Mindestabstandes von Windrädern zur Wohnbebauung angesprochen, teilte mir das Innenministerium mit, dass die Länder bis zum 31.12.2015 gem. § 249 Abs. 3 BauGB die Möglichkeit hatten, per Landesgesetz verbindliche Auflagen festzuschreiben. Von dieser Möglichkeit hat nur der Freistaat Bayern mit seiner 10H-Regelung Gebrauch gemacht. Dort dürfen Windräder nur errichtet werden, wenn der Abstand von dem Zehnfachen der Anlagenhöhe zu Wohngebäuden eingehalten wird. Anlagenhöhe versteht sich hier als Nabenhöhe plus Radius des Rotorenumlaufs.

Auf Mixdorf bezogen würde das bedeuten, dass Windkraftanlagen erst in ca. 3 km Entfernung von unseren Wohngebäuden installiert werden dürften. Das wäre dann mitten im Wald, und da die gleiche Vorgabe natürlich auch für die 5 km entfernte Gemeinde Grunow gelten würde, hätte sich das geplante Eignungsgebiet erledigt.

Tja, hätte! Aber die Landesregierung Brandenburgs hatte eine solche Regelung nicht für notwendig erachtet. Vielmehr wird jetzt auch noch stolz verkündet, dass im Rahmen der Genehmigungen in der Regel ja 1.000 Meter Abstand einzuhalten seien. Viele betroffene Gemeinden können bestätigen, dass selbst dies bei Weitem nicht immer der Fall ist.
Die Antwort der Bundesministerien hat mich natürlich nicht überrascht. Kompetenzverteilung und Zuständigkeiten waren mir bereits vorher bekannt. Doch hatte ich die blauäugige Hoffnung, dass eine Umweltministerin oder ein Heimatminister den Namen zu Recht verdienen und die Möglichkeit besteht, wenigstens Leitlinien vorzugeben oder sich im Einzelfall ein Bild vor Ort zu machen und die Entscheider mal kurz zur Seite zu nehmen. Meiner Einladung zum Besuch des Schlaubetals konnte Frau Umweltministerin Schulze aus terminlichen Gründen leider nicht folgen …

Nun habe ich natürlich Verständnis dafür, dass so ein Bundesminister Wichtigeres zu tun hat, als sich um das kleine Schlaubetal im fernen Osten der Republik zu kümmern. Also habe ich es auf Landesebene versucht. Zuständig schien mir der Minister für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zu sein. Doch auch hier musste ich bald erkennen, dass der Zeitplan dieses Ministers es nicht einmal zuließ, auf eine Einladung zur Bürgerversammlung in Mixdorf zu antworten oder auf meinen offenen Brief in der Zeitung zu reagieren. Da habe ich den Stress, dem diese Damen und Herren täglich ausgesetzt sind, wohl deutlich unterschätzt.

Zum Thema zurück. Da die Ministerien von Bund und Ländern für die Planung von Windkraftanlagen nicht zuständig sind, muss es eine andere Gewalt geben, die hier letztlich die Entscheidung trifft. Und tatsächlich, es gibt sie! Zuständig sind im Land Brandenburg die 5 Regionalen Planungsgemeinschaften. Für Mixdorf ist dies die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree. Dieses Gremium rekrutiert sich aus Kommunalpolitikern, Abgeordneten verschiedener Parlamente und Vertretern des öffentlichen Lebens, die entweder kraft ihres Amtes, z. B. die Landräte von Märkisch Oderland bzw. Oder-Spree oder der Oberbürgermeister von Frankfurt (Oder), ihren Sitz innehaben, oder die gewählt wurden und beschließende oder beratende Stimme haben. Bezüglich der hier behandelten Windkrafteignungsgebiete treffen sie ihre Entscheidungen auf der Grundlage eines Entwurfs, der ihnen vom Leiter der Regionalen Planungsstelle mit Sitz in Beeskow vorgelegt wird.

Nun gibt es ja durchaus Bürger, die mit den Festlegungen von sogenannten Windkrafteignungsgebieten nicht einverstanden sind. Da wir in einer Demokratie leben, sollten diese ihren Unmut auch an einen zuständigen Adressaten bringen können. Das ist in diesem Fall jedoch nicht so ganz einfach.

Wendet man sich an die Bundesregierung, erhält man zur Antwort: „Die Ausführung des Bauplanungsrechts obliegt nach der Aufgabenverteilung des Grundgesetzes grundsätzlich den Ländern und Gemeinden. Ein Aufsichts- oder Weisungsrecht gegenüber den Ländern oder Kommunen steht dem Bund nicht zu.“

Nun gut, es gibt ja noch den Landtag in Brandenburg. Wir haben den Petitionsausschuss angerufen, der unsere „kritischen Fragen und Ausführungen zum Thema Windenergienutzung durchaus nachvollziehen“ konnte.

Gleichwohl erhielten wir die natürlich korrekte Antwort: „Die Ausweisung von Windeignungsgebieten und die Festlegung von Mindestabständen liegen im Land Brandenburg in der Zuständigkeit der fünf Regionalen Planungsgemeinschaften. Diese werden bei der Aufstellung entsprechender Regionalpläne im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Selbstverwaltung tätig.“ Na, aber jetzt haben wir endlich den Schuldigen – so dachten wir zumindest und haben zu unserer ersten Bürgerversammlung gegen die Windkraft im Schlaubetal den Leiter der Regionalen Planungsstelle der Planungsgemeinschaft Oderland-Spree eingeladen. Der musste sich natürlich einiges an Kommentaren und Kritik gefallen lassen. Als er schließlich nicht mehr weiterwusste, ließ er die Katze aus dem Sack: „Sie können mir glauben, dass mir das hier keinen Spaß macht. Aber wir sind nicht im Auftrag der Windenergie-Lobby unterwegs, sondern müssen die Vorgaben der Politik umsetzen. Wenn Sie also damit nicht einverstanden sind, beschimpfen Sie bitte nicht mich, sondern wenden Sie sich an die Bundes- und Landesregierung.“

Mit ein wenig Humor stellt man sich spätestens jetzt vor, wie es dem Hamster im Rad ergeht, der es fleißig dreht, aber nicht von der Stelle kommt. Oder, wenn man ein wenig dramatischer veranlagt ist, wünscht man sich einen antiken Helden wie Alexander den Großen herbei, auf dass er mit seinem Schwert den Gordischen Knoten zerschlage.

Leider ist das Ganze nicht wirklich witzig.

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