Gerechte Strafe?

Gerechte Strafe?

Werkstattberichte eines Rechtsanwalts hierzu

Michael J. Murek


EUR 14,90
EUR 8,99

Format: 13,5 x 21,5 cm
Seitenanzahl: 60
ISBN: 978-3-99107-645-2
Erscheinungsdatum: 16.12.2021
Ein unmoralisches Angebot, ein vorgetäuschter Überfall oder ein Bürgermeister, der es mit dem Gesetz nicht so genau nimmt: Michael Murek berichtet von Menschen, die auf die schiefe Bahn geraten. Das ist mitreißend, spannend und oft auch erheiternd.
1. DER AMOKLAUF DES B. B.
„Schatz“, sagte Bill Burger zu seiner Freundin Nicole Krüger, als sie von einer Grillfeier an einem Forellenteich in den Morgenstunden nach Hause gekommen waren, „schlaf du dich erst einmal aus, ich räume am Teich auf und komme dann auch.“ Nicole und Bill hatten so lange mit Freunden an dem Teich gefeiert, bis es morgens schon wieder hell wurde.

Als Nicole am Sonntagmittag aufwachte, war Bill mit ihrem Fahrzeug weg. Sie dachte sich nichts weiter dabei, weil er ja schließlich aufräumen wollte.

Am Sonntagabend war er immer noch nicht zurück. Ob er zu seinen Eltern gefahren war? Es wunderte sie aber schon, dass er auch über sein Handy nicht erreichbar war.

Am darauffolgenden Montagmorgen – Bill war immer noch von der Bildfläche verschwunden – rief sie ihren Rechtsanwalt Martin Melzer an, der für sie seinerzeit vor dem Arbeitsgericht ein stattliches Schmerzensgeld herausgeholt hatte, weil ihr damaliger Arbeitgeber den Arbeitsplatz unzulässig per Video überwacht hatte. Herr Rechtsanwalt Melzer konnte sich auch keinen Reim darauf machen und versuchte Nicole zu beruhigen.

Am darauffolgenden Montag in den Mittagsstunden überschlugen sich dann allerdings die Ereignisse:

Bill Burger hatte mit dem Fahrzeug von Nicole Krüger mit dem amtlichen Kennzeichen „D-NK 1402“ eine Postbank in Hubbelrath überfallen. Er hatte das Fahrzeug seiner Freundin in einer Seitenstraße geparkt, die Bankangestellten mit einer Schreckschusspistole bedroht und war dabei so nervös, dass er die Beute von circa 1.200 Euro in eine Plastiktüte steckte, beim Verlassen der Bank allerdings schon die Hälfte des Geldes auf der Straße hin zum Fahrzeug seiner Freundin verlor und das Geld durch die Luft flatterte.

Zeugen konnten der Polizei das Kfz-Kennzeichen mitteilen, so dass die Fahndung schnell anlief. Bill Burger war auch polizeilich erfasst, denn er hatte in der Vergangenheit schon öfters mit Drogendelikten zu tun gehabt, weil er auch drogenabhängig war und diese Drogenabhängigkeit letztendlich dazu führte, dass er keinen anderen Ausweg sah, als sich durch den Banküberfall Geld für den Erwerb von Drogen zu besorgen.

Kripobeamte kamen sofort zur Wohnung von Nicole Krüger und gaben ihr gegenüber bekannt, dass ihr Freund Bill Burger zur Fahndung ausgeschrieben worden war.

Rechtsanwalt Martin Melzer konnte nur konstatiert feststellen: „Ach du liebe Güte, was ist nur in Bill gefahren?“ Es war für ihn und für Nicole nicht erklärbar, zumal Bill gerade erst wieder Fuß gefasst und sechs Wochen zuvor eine Arbeitsstelle in dem Ort, in dem Martin Melzer seine Kanzlei hat, angetreten hatte. Am darauffolgenden Dienstag gegen 11 Uhr überfiel Bill Burger eine Spielothek in Erkrath und erbeutete 250 Euro. Die Fahndung lief weiter! Nicole Krüger wurde rund um die Uhr in ihrer Wohnung überwacht. Die Kripobeamten warteten vor der Haustür und informierten sie auch über den zweiten Überfall von Bill. Er war aber immer noch nicht gefasst. Am darauffolgenden Mittwoch überfiel er eine weitere Spielothek in Hilden und erbeutete etwa 150 Euro.

Die Fahndung nach ihm war zwischenzeitlich bundesweit ausgeschrieben. Nicole Krüger war vollkommen verzweifelt, hatte aber immer noch kein Lebenszeichen von ihm erhalten.

Gefasst wurde er letztlich in Rosenheim, also weit weg von seinem und von Nicoles Wohnort. Er saß im Auto seiner Freundin und wurde mit brachialen Mitteln aus dem Seitenfenster der Fahrertür herausgezogen und brutal auf den Boden geworfen. Er stand unter erheblichem Drogeneinfluss, als man ihn festnahm. Nachdem man ihn überführt und nach Düsseldorf verbracht hatte, konnte Nicole ihn zum ersten Mal besuchen. Er äußerte ihr gegenüber nur: „Ich bin froh, dass es vorbei ist. Die verdammten Drogen haben mich fertig gemacht. Ich wusste am Sonntagmorgen weder ein noch aus und brauchte dringend Stoff, so dass ich mich aufgemacht habe, um Geld zu besorgen.“ Seine Drogensucht war auch Thema in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf. Er traf auf durchaus verständnisvolle Richter, die eingesehen hatten, dass die Drogensucht die Triebfeder für sein Ausklinken und die Raubüberfälle war. So kam er mit einer Strafe von drei Jahren und sechs Monaten doch noch recht glimpflich davon.

Von gerichtlicher Seite war zudem eine Entzugstherapie angeordnet worden, die Bill freudig angetreten hatte. Gegenüber Nicole äußerte er sich folgendermaßen: „Ich freue mich, einen neuen Anfang machen zu können, um mein Leben in den Griff zu bekommen und von den Drogen endlich loszukommen.“

Allerdings umfasste sein „neuer Anfang“ auch, dass er sich noch in der Haftanstalt und bei einem Freigang von Nicole Krüger trennte und ihr diesbezüglich nur mitteilte, dass dies für einen Neuanfang zwingend sein würde.

Nicole, die sechs Jahre lang zu ihm gestanden und ihn immer wieder aufgefangen hatte, war darüber natürlich sehr traurig.


2. EIN UNMORALISCHES ANGEBOT
Voller Schmerz und immer wieder kopfschüttelnd hielt Barbara Fuchs den Zettel in der Hand, den ihr Lebensgefährte, Dr. Frederik Schneider, kurz vor seiner Abfahrt in den Skiurlaub verfasst hatte: „Ich will nur in Bad Brückenau bestattet werden.“ Frederik war zwei Tage vorher bei einem Skiunfall in der Schweiz tödlich verunglückt. Der Hergang konnte nie genau geklärt werden, insbesondere nicht, ob seinen Brüdern, die mit ihm im Skiurlaub waren, eine Mitverantwortung an seinem tödlichen Unfall anzulasten war, da sich alle in ein abgesperrtes Gebiet begeben hatten.

Einen Tag nach dem tödlichen Unfall benachrichtigte die Mutter des Verstorbenen, Frau Brigitte Schneider, die ein gespanntes Verhältnis zu Frau Fuchs hatte, diese in einem kurzen Telefonat telefonisch über den Todesfall und teilte ihr mit, sie werde ihren Sohn in Bremen beerdigen lassen. In einem späteren Telefonat informierte sie sie darüber, dass die Überführung nach Bremen zwei Tage später erfolgen solle. Diese Aussagen kamen nur mechanisch, ohne Barbara Fuchs gegenüber irgendeine Art von Mitgefühl oder dergleichen zum Ausdruck zu bringen. Barbara Fuchs wusste noch nicht einmal, wo und wann die Beerdigung stattfinden sollte. Alleinerbe des Verstorbenen war Michael Fuchs, der gemeinsame Sohn von Dr. Frederik Schneider und Barbara Fuchs. Die Richterin am Landgericht sagte zu dem Anwalt von Michael Fuchs, dass Frau Schneider millionenschwere Eigentümerin des „Bremer Tagesblatts“ und deshalb in Bremen „eine große Nummer sei“: Dies hinderte das Gericht allerdings nicht, folgende Entscheidung zu treffen: Auf Michael Fuchs’ Antrag hin untersagte das zuständige Landgericht Frau Brigitte Schneider, den Verstorbenen in Bremen beerdigen zu lassen, und drohte ihr für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, an. In dem Beschluss hieß es, dass es das ausschließliche Recht des Sohnes als des nächsten Angehörigen, vertreten durch seine Mutter Barbara Fuchs, sei, über den Ort der Beerdigung des Vaters zu entscheiden. Seltsam war, dass die zuständige Richterin vor Erlass des Beschlusses noch versucht hatte, Frau Brigitte Schneider telefonisch zu erreichen. Die Richterin hatte versucht, die Mutter des Verstorbenen mündlich anzuhören. Auf ihrem Telefonanschluss hatte sich jedoch nur eine weibliche Person gemeldet, die nicht bereit gewesen war, ihre Identität anzugeben. Was dieses „Spielchen“ von Frau Schneider zu bedeuten hatte, kann nur gemutmaßt werden – wollte sie dadurch die Untersagungsentscheidung des Gerichts verhindern? Das Gericht hatte auch den Zettel mit dem Beerdigungsort rechtlich gewürdigt. Das Motiv für diese rechtliche Würdigung bestand darin, dass Barbara Fuchs ihren Lebensgefährten darauf angesprochen habe, was denn sei, wenn er entweder einen Unfall habe oder an medizinische Geräte angeschlossen werden müsse oder versterben würde.

Weil die Beerdigung kurz bevorstand, mischte sich auf einmal der Vater des Verstorbenen, der geschiedene Ehemann von Brigitte Schneider, Herr Hans Schneider, ein, und nahm telefonischen Kontakt zum Prozessbevollmächtigten von Michael Fuchs auf. Mit diesem wurde Folgendes schriftlich fixiert:

1. Die Trauerfeier für Ihren Sohn Dr. Frederik Schneider findet am Montag, dem 08.03., um 9 Uhr 30 in Bremen statt.
2. Ich bestätige die mit Ihnen mündlich getroffene Vereinbarung, dass Frau Barbara Fuchs an der Trauerfeier teilnimmt.
3. Unter dieser Voraussetzung bestätigen wir Ihnen hiermit gegenüber, dass wir aus dem Urteil des Landgerichts, in dem die Bestattung untersagt war, keine Rechte mehr herleiten.

Der Vater des Verstorbenen faxte dann noch folgenden handschriftlichen Zusatz an den Prozessbevollmächtigten von Michael Fuchs: „Ich nehme an, dass mit Ziffer 3 auch auf alle Rechte auf späteres Umbetten des Verstorbenen verzichtet wird. Wenn ich nichts Gegenteiliges von Ihnen höre, gehe ich davon aus, dass dieser Zusatz von Ihnen akzeptiert ist.“

Brigitte Schneider ließ ihren verstorbenen Sohn am 08. März in der Grabstelle in Bremen bestatten. Die Rechnungen – unter anderem für die Rettungsaktion und die Überführung von der Schweiz, für die Bestattung einschließlich Friedhofsgebühren sowie für die Trauerfeier, Bewirtung und einen Grabstein in Höhe von insgesamt mehr als 23.000 Euro – übersandte Frau Schneider, die selbst außerordentlich wohlhabend ist, an den Testamentsvollstrecker des Verstorbenen, seinen früheren Studienkollegen Dr. Hammel.

Im darauffolgenden April besuchten Michael und Barbara Fuchs das Grab und stellten einen weißen Schutzengel aus Porzellan sowie ein emailliertes Bild auf, das Michael gemalt hatte. Brigitte Schneider ließ diese Gegenstände entfernen und teilte dem Testamentsvollstrecker Dr. Hammel telefonisch mit, sie erlaube derartiges nicht. Bei einem Friedhofsbesuch eineinhalb Jahre später stellte Michael Fuchs fest, dass zwei von ihm und seiner Mutter Ende November des vorhergehenden Jahres aufgestellte Steine mit der Gravur „Jeder Tag mit Dir war ein Geschenk“ und ein Trockengesteck vom Grab entfernt worden waren. Über seinen Anwalt bat Michael Fuchs seine Großmutter Brigitte Schneider um die Erlaubnis, auf dem Grab seines Vaters einen Grabstein errichten und Blumen oder Grabpflanzen oder auch Bilder oder Spielzeug aufstellen zu dürfen. Ihm sei unverständlich, dass sie das Bild, welches er für seinen Vater gemalt habe, wieder vom Zaun an der Grabstätte habe entfernen lassen. Brigitte Schneider schrieb zurück, „… dass eine Grabplatte für unseren verstorbenen Sohn bei einem Steinmetz in Auftrag gegeben wurde. Da genaue Vorstellungen bezüglich der Gestaltung vorliegen, wird die Ausführung einige Zeit in Anspruch nehmen. Frau Barbara Fuchs kann wie jeder Friedhofsbesucher am Grab trauern, sie kann Blumen und eine Kerze am Grab aufstellen. Da das Grab seit Generationen die Ruhestätte unserer Familie ist, sind andere Betätigungen jeglicher Art hier nicht gestattet.“ Daraufhin forderte Michael Fuchs durch seinen Anwalt die Großmutter zur Zustimmung zu einer Umbettung nach Bad Brückenau auf, was Brigitte Schneider anwaltlich zurückweisen ließ.

Noch nicht einmal das Kondolenzbuch rückte Frau Brigitte Schneider heraus. Infolgedessen wurde sie vom zuständigen Amtsgericht zur Herausgabe verurteilt, während sie bis dahin die Herausgabe unter Berufung auf ihr Eigentum abgelehnt und angeboten hatte, ihrem Enkel Michael Fuchs eine hochwertige Kopie zu übermitteln, wenn er das Alter und die sittliche Reife habe, die Kommentare und die schriftlichen Beileidswünsche zu begreifen und zu verstehen. Dem trat das Amtsgericht entgegen und führte aus, dass auch das Kondolenzbuch vom originären Totenfürsorgerecht des Sohnes des Verstorbenen umfasst ist. Er und er allein ist Inhaber der Totenfürsorge für seinen verstorbenen Vater. Das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg hatte die Klage von Michael, die Stadt Bremen und die beigeladene Brigitte Schneider zu verpflichten, einer Umbettung des Verstorbenen aus dem Familiengrab auf den Friedhof in Bad Brückenau zuzustimmen, abgewiesen. Damit war Barbara Fuchs – im Namen ihres Sohnes Michael Fuchs – nicht einverstanden und sie legte gegen dieses Urteil Berufung ein.

Der zuständige Bayerische Verwaltungsgerichtshof bejahte den Umbettungsanspruch von Michael und seine Berufung war erfolgreich. Die Schutzwürdigkeit seiner Interessen an der Umbettung von Dr. Frederik Schneider ergibt sich daraus, dass er sein Vater gewesen war und ihm als seinem einzigen Kind das vorrangige, andere Berechtigte verdrängende Totenfürsorgerecht für seinen verstorbenen Vater zusteht. Außerdem entsprach dies dem ausdrücklichen Wunsch Frederiks, in Bad Brückenau bestattet zu sein. Das Gericht hatte weiter ausgeführt, dass in der ausdrücklich als Entscheidung über den Ort seiner Bestattung formulierten Erklärung sogleich die sinngemäße Bestimmung seines Sohnes als derjenigen Person liegt, die für den Fall seines Ablebens totenfürsorgeberechtigt sein sollte. Das Gericht hatte sich auch mit dem Schriftwechsel zwischen dem Vater des Verstorbenen und dem Prozessbevollmächtigten von Michael auseinandergesetzt. Insbesondere ist nicht die Erklärung zu Ziffer 3 rechtswirksam geworden, wonach Michael aus dem Beschluss des Landgerichts keine Rechte mehr herleiten werde. Das Gericht führte zutreffend aus, dass schriftliche, inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen beider Seiten nicht vorlägen. Der Vater Hans Schneider hatte es mit seinem um 20 Uhr 34 übermittelten Fax im Rechtssinn abgelehnt, den Antrag seines Enkelkindes anzunehmen. Dies galt somit als Ablehnung des Antrags, und wurde als neuer Antrag ausgelegt. iesen neuen Antrag hatte der Prozessbevollmächtigte von Michael für ihn nicht angenommen, so dass es bei einem Einigungsmangel verblieben ist. Das bedeutet, dass Michael nicht rechtswirksam auf die Umbettung verzichtet hatte.

In der mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof war Frau Brigitte Schneider nicht anwesend. Lediglich ihr Sohn Sebastian war dabei, als das Gericht zum Ausdruck brachte, dass es dem Begehren von Michael stattgeben werde. Sebastian Schmidt äußerte beim Hinausgehen aus dem Gerichtssaal lediglich: „Mein Bruder Frederik wird sich im Grabe herumdrehen!“

Frau Brigitte Schneider wollte noch eine letzte Trumpfkarte ziehen: Barbara Fuchs erhielt von einer Rechtsanwältin von Frau Schneider einen Telefonanruf. Eine weibliche Stimme meldete sich nur mit „Anwaltskanzlei“. Diese Dame führte dann gegenüber Barbara Fuchs sinngemäß aus, dass sie es Frederik nicht antun könne, dass sein Leichnam ausgegraben werden müsse. Sie appellierte an Barbara Fuchs, die Totenruhe von Frederik zu wahren.

Dann führte sie weiter aus, dass sie von Frau Schneider ein Angebot unterbreiten solle, mit dem sie alle glücklich werden sollten. Sie bot Barbara Fuchs 500.000 Euro an, damit Frederik in seinem Grab in Bremen bleiben dürfe. Darauf antwortete Barbara Fuchs nur: „Sagen Sie Frau Schneider einen lieben Gruß von mir, selbst wenn sie mir 5.000.000 Euro bieten würde, solle sie sich mit dem Geld den Allerwertesten abputzen.“

Frau Brigitte Schneider musste letztendlich also Folgendes feststellen und als Strafe für sich ansehen,

- dass ihr Sohn in Bad Brückenau bestattet ist und
- dass sie zu der Erkenntnis gelangen musste, dass man mit Geld nicht alles erreichen kann!

Barbara Fuchs ließ ein wunderschönes Haus in unmittelbarer Nähe zum Friedhof von Bad Brückenau mit Blick auf das Grab von Dr. Frederik Schneider errichten.


3. DER TIEFE FALL DES A. M.
Selbstzufrieden winkte er zusammen mit seiner Braut – er im weißen Anzug, sie in einem tief ausgeschnittenen und blütenweißen Kleid – den Zuschauern auf der Hauptstraße in Bad König aus der weißen Kutsche zu. Solch eine prunkvolle Hochzeit hatte der Ort noch nicht gesehen. Im Ausschnitt von Magdalena Breisig, der Braut, blinkte ein wunderschönes Collier, das er ihr zur Vermählung geschenkt hatte und das mit 24 Diamanten besetzt war.

Er, Andreas Meinberg, hatte es geschafft:

Er, der ehemalige Oberfeldwebel, hatte sich von seiner Abfindung Modeschmuck gekauft – Ketten, Ringe, Accessoires, Halstücher und Sonnenbrillen –, für den er guten Absatz gerade bei Schülerinnen, jungen Frauen sowie modebewussten Mädchen finden konnte. Angefangen hatte er in einer kleinen Werkstatt, später mietete er immer größere Räume, um die Ware, die vornehmlich aus der Türkei und Pakistan importiert wurde, auszupacken, zu etikettieren und für die Supermärkte, die er belieferte, verkaufsfertig zu machen. Zunächst war es eine Einzelfirma, später gründete er eine GmbH, die schließlich in die First Collier AG umgewandelt und deren Grundkapital immerhin auf sieben Millionen Euro erhöht wurde.

Er hatte sich mit der First Collier AG einen so guten Namen gemacht, dass er es sich leisten konnte, einen Werbevertrag mit der zukünftigen Nummer Eins der Tenniswelt abzuschließen, deren gieriger Vater allerdings darauf bestanden hatte, von dem Honorar von einer Million Euro die Hälfte in bar zu erhalten.

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