Kommunikation im Zeitalter des Smartphones

Kommunikation im Zeitalter des Smartphones

Mit exklusiver Studie zu den Sozialen Medien speziell bei 18–25-Jährigen

Christof Kaufmann


EUR 23,90
EUR 14,99

Format: 13,5 x 21,5 cm
Seitenanzahl: 214
ISBN: 978-3-903271-25-8
Erscheinungsdatum: 21.08.2019
Das Smartphone und die Sozialen Medien haben in kürzester Zeit eine Sprengkraft erhalten, der sich niemand entziehen kann. Höchste Zeit, das Phänomen genau zu verstehen. Für den Erfolg in der Kommunikation – und für eine vorbildliche Rolle als moderner Mensch.
Vorwort – das doppelte Programm

Kürzlich stieg in unserem Haushalt das WLAN aus. Unsere Tochter, mit der wir eine Stunde Bildschirm-Zeit pro Abend vereinbart haben, fragte ganz entgeistert: „Mama, Papa muss ich jetzt am Fernsehen das anschauen, was die im Programm wollen, dass ich es anschaue?“

In diesem Moment wurde mir einmal mehr so richtig bewusst: Was für mich ein halbes Leben lang selbstverständlich war, gilt für den Nachwuchs bereits als Katastrophe – und „anyplace, anytime“ als selbstverständlich.

Zugleich schoss mir ein weiterer Gedanke durch den Kopf. Einer in eigener Sache: „Muss ich in meiner MBA-Masterarbeit das schreiben, was die Vorgabe im Ausbildungsprogramm vorsieht, dass ich schreibe?“

Einerseits ja. Eine Wirtschaftsfakultät, wie in meinem Fall die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) in Basel, erwartet nicht zu Unrecht eine Masterarbeit, die primär auf den wirtschaftlichen Nutzen ausgerichtet ist. Und als CEO von diversen Medien-Unternehmen hatte ich nie ein Problem damit, mit meinem Einsatz auch Geld zu verdienen. Vielmehr betrachte ich das als meine professionelle Pflicht – auch aus materieller Verantwortung gegenüber allen Beteiligten.

Zudem begleitete mich das Thema schon von Beginn dieses Jahrtausends weg. Namentlich ab 2001 im Branchenverband Leading Swiss Agencies, in dem ich als langjähriges Vorstandsmitglied und Vorsitzender der Fachgruppe ‚Media’ die neusten Entwicklungen und ihre kommerzielle Bedeutung aufmerksam verfolgte. Besonders spannend:

Wie gestaltet sich die boomende Smartphone-Nutzung speziell bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren? Und wie kann man diese postadoleszente Zielgruppe – höchst interessant und relevant für Werbung – zeitgemäß erreichen?
Andererseits … Hier geht es um Menschen, die in einer der entscheidendsten Phasen ihrer Identitätsbildung sind. Und in meinem Hinterkopf hörte ich, was der verstorbene österreichische Liedermacher Georg Danzer bereits 1981 mit Blick auf die Computerisierung und die Wechselwirkung mit den Beteiligten sang:

Diese riesige Maschine,
die uns alle kontrolliert,
hat ein krankes Hirn und duldet keinen,
der nicht funktioniert.
Doch ich hab sie jetzt durchschaut,
diese grosse Menschenfalle,
diese riesige Maschine sind wir alle.

Mit dem Smartphone und all den Social-Media-Nutzungen, die damit verbunden sind, potenzieren sich sowohl die Chancen als auch die Gefahren. Ein Grund mehr, sich über das Wirtschaftliche hinaus mit dem Wesen der Kommunikation auseinanderzusetzen! So beschloss ich, zusätzlich zur Original-Masterarbeit, die im zweiten Teil integral vorliegt, verstärkt auch ins Philosophische, Psychologische und Gesellschaftliche einzutauchen. Und nebst der Pflicht auch eine Kür zu schreiben. Diese steht für mich ganz persönlich im Vordergrund – und in diesem Buch deshalb allem voran.

Dabei sind auch kritische Betrachtungen gewisser Sachverhalte und Konsequenzen nie ein Plädoyer dafür, das Rad der Zeit zurückzudrehen. Im Gegenteil. Die digitalen Medien sind alles in allem fantastisch. Sie sind sowohl ein wirtschaftlicher Dynamo als auch ein Türöffner für umfängliche gesellschaftliche und humanitäre Entwicklungen. Wenn ich meine Schrift stellenweise als „Machete im dichten Dschungel“ sehe, dann immer mit einem positiven Ziel: Durchs Dickicht zum Licht! Oder um es mit einem weiteren Bild zu sagen: Ich umarme die Digitalisierung – ich möchte einfach wissen, was ich in den Händen halte.


In diesem Sinne: Auf spannende Einblicke und anregende Denkanstösse für Ihre eigene Sicht – und viele weitere Gedanken Ihrerseits!

Zürich, im Sommer 2019

Ihr
Christof Kaufmann



1 Das Smartphone im Licht der Philosophie und Psychologie

1.1 Glück hoch drei: Was Aristoteles, Epikur und Bentham mit dem Handy zu tun haben

„Das höchste von allen Gütern, die man durch Handeln erreichen kann, ist das Glück“, sagte Aristoteles. Das heißt: Handeln, etwas tun können, ist eine entscheidende Quelle des Glücks. In der Kommunikation, im Kontext der Gesellschaft und des Einzelnen, gilt diese Aussage allem voran für das unterhaltende Element. Für Brot und Spiele in der heutigen Zeit. Und auf dem Handy tut sich immer was. So gesehen ist das Smartphone zu einem wahren Glücksbringer für die Gesellschaft geworden, auf den man nicht mehr verzichten will: Das Smartphone ist sozusagen die Prothese, die Glück und Zufriedenheit garantiert. Der beste Freund und Wegbegleiter im Leben. Für eine zunehmenden Zahl von Personen ist das Smartphone mittlerweile das höchste aller Güter – oder jedenfalls das unverzichtbarste.

„Epikur vertritt die Meinung, dass das Glück eine rein persönliche Angelegenheit darstellt, währendem die moderne Philosophie das Glück eher im Kollektiv sieht. Der britische Philosoph Jeremy Bentham proklamierte sogar das größte Glück der größten Zahl.“, wie der philosophisch veranlagte Historiker Noah Harari zitierte.

Alle drei Denkweisen sind im Smartphone vereint: Das Glück für das einzelne Individuum, sein persönliches Smartphone zu besitzen (Epikur), sich damit in den Sozialen Medien, also im Kollektiv der Moderne kommunikativ zu bewegen (moderne Philosophie) und damit das Größtmögliche bezüglich Grenzenlosigkeit, Dauerpräsenz, Erreichbarkeit, Geschwindigkeit und höchster Anzahl an Likes zu erreichen (Bentham).


Wir sollten also unterscheiden, meint Aristoteles:

„Dabei zeigt sich aber der Unterschied zwischen Ziel und Ziel: Das eine Mal ist es das reine Tätig-Sein, das andere Mal darüber hinaus das Ergebnis des Tätig-Seins: Das Werk. Wo es Ziele über das Tätig-Sein hinaus gibt, da ist das Ergebnis naturgemäß wertvoller als das bloße Tätig-Sein.“

Das reine „Tätig-Sein“ bezieht sich auf das eher passivere Element, die Entgegenahme von Informationen und Unterhaltung. Das Werk hingegen, das aus einer aktiveren Auffassung des Tätig-Seins resultiert, bezieht sich in unserem Falle auf das Absenden, auf das Gestalten und Formulieren von Inhalten, welche über das Medium Smartphone vertrieben werden und die passenden Empfänger finden sollen.

Das macht aus Sicht des zweiten Objekts, dem des Absenders, das Smartphone zu einem unschlagbaren Medium und Kommunikationsmittel. Man könnte gar sagen:

Nicht die einzelnen Features machen das Smartphone smart – sondern sein doppelter Platz in der Kommunikationskette. Dadurch erklärt sich auch sein einzigartiger Platz im Leben, insbesondere bei jungen Erwachsenen.

Das Wesentliche in der Kommunikation (deren Wortstamm nicht zufällig sowohl „Communicatio“, Mitteilung, als auch „Communio“, Gemeinsamkeit, enthält) ist ja, dass für die Botschaft immer sowohl Absender als auch Empfänger benötigt werden. Und mit dem Smartphone finden konkrete Handlungen ohne Zeitverzögerung Empfänger. Sie werden in Real-Time bewertet (geliked), sie werden multipliziert und weitherum weitergetragen.

Allerdings verschwinden sie aber oft einfach auch im virtuellen Datenfriedhof, weil die Botschaft nicht von Interesse ist oder sich gegenüber Tausend anderen Mitteilungen in Real-Time nicht durchsetzen kann.
Vor allem aber: Die unglaubliche Masse an Informationen kann gar nicht mehr kuratiert, bewertet, priorisiert und in ein gesellschaftliches Wertesystem eingebettet werden. Real-Time heißt auch No-Time. Dies kann zu einer gesellschaftlichen Gefahr werden, da es kein Korrektiv mehr gibt – allein schon aufgrund der reinen Masse und Geschwindigkeit, mit der Informationen per Smartphone empfangen und vertrieben werden.

Thomas von Aquin schreibt in seinem Buch „Über sittliches Handeln“:

„Zu einer willentlichen Handlung nun gehört ein doppelter Akt: Zum einen der innere Akt des Willens, zum anderen der äußere Akt; dabei haben beide Akte jeweils ihr Objekt. Wird so also die äußere Handlung in ihrer Art durch ihr Objekt, auf das sie sich bezieht, bestimmt, so ist der innere Akt des Willens in seiner Art durch den Zweck als sein eigentliches Objekt bestimmt.“

Der äußere Akt (von mir an andere) kann also als der des Absenders beschrieben werden, etwas Aktives, Gewolltes, Ich-Bezogenes in die Außenwelt zu tragen. Der innere Akt (von anderen an mich) obliegt der Unterhaltung und dem Zeitvertreib. Dabei liegt im äußeren Akt bedeutend mehr an Gefahrenpotenzial, da diese Verhaltensweise in der Kommunikation erst durch das Smartphone so richtig an Kraft und Dynamik gewonnen hat. Wie wir alle scheint damit auch die junge Generation unserer Gesellschaft teilweise überfordert zu sein. Achtsamkeit ist insbesondere auch deshalb erforderlich, weil das Smartphone Inhalte mit Gefahrenpotenzial schnell an große Gruppen unserer Gesellschaft zu vermitteln vermag.

Fazit:
Das Medium Smartphone wird passiv wie aktiv genutzt, für Informationen oder zur Unterhaltung in jeder erdenklichen Vielfalt. Die sprichwörtliche Grenzenlosigkeit und die Möglichkeit, im Einsatz nahezu gleichzeitig Empfänger und Sender von Botschaften zu sein, birgt ein Gefahrenpotenzial: In Real-Time können Botschaften unkuratiert multipliziert werden – und nicht mehr zurückgenommen.


1.2 Leviathan vs. Silicon Valley:
Braucht das Individuum ein Korrektiv?

Wir stellen fest, dass das Individuum schutzlos den vielfältigen und manchmal auch gefährlichen Möglichkeiten des Smartphones als Instrument der Kommunikation mit grenzenlosem Vertrieb von Botschaften ausgesetzt ist – ob richtig oder falsch, ob fair oder unfair.

Aus dem kategorischen Imperativ von Immanuel Kant:

„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“

Das setzt aber voraus, dass die betroffenen Personen auch wirklich wissen und einschätzen können, was eine Maxime, eine Haltung, ein Gesetz sein kann, welches sie gegebenenfalls vor fehlgeleiteten Möglichkeiten des Smartphones schützt. Was genau aber ist allgemeinverbindlich zu schützen, wenn vielen noch die Erfahrung zum Mitreden fehlt? Wenn viele Individuen (noch) nicht selbst erfahren haben, wie es ist, unrühmlicher Empfänger – oder unrühmliches Objekt – einer Botschaft eines Absenders zu werden, durch die ihm unmittelbar oder indirekt Schaden zuteilwird?

„Zu diesem Zwecke setze ich voraus, dass sich die Parteien hinter einem Schleier des Nichtwissens befinden. Sie wissen nicht, wie sich die verschiedenen Möglichkeiten auf ihre Interessen auswirken würden, und müssen Grundsätze allein unter allgemeinen Gesichtspunkten beurteilen“, sagte der 2002 verstorbene US-amerikanische Philosoph John Rawls. Er liegt damit dem realen Sachverhalt in Bezug auf das Smartphone schon näher. Doch auch hier: Was ganz genau gilt es zu schützen? Kann man überhaupt Nichtwissen schützen – und wenn ja, wie lässt sich das in Real-Time kontrollieren? Wer wäre der Schuldige? Was wäre eine Herangehensweise, adäquate gesetzliche Normen zu schaffen?

Dem gegenüber kommt Thomas Hobbes zu einem klaren Plädoyer für explizite Gesetze von oben her. Im seinem Leviathan schreibt er:

„Kein Gesetz hat das Ziel, des Volkes unschädliche Freiheit einzuschränken, sondern es soll vor Gefahr und Schaden bewahren, wozu es durch heftige Leidenschaften, Unbesonnenheiten und Torheiten kommen könnte.“

Der Britte John Locke (1632–1704) wiederum – der heute bei vielen als Initiant des Liberalismus gilt – stellt den Menschen ins Zentrum seiner Denkweise. Der Bürger steht im Zentrum und ist ‚Auftraggeber’ der Regierung. Diese ist nur dann legitim, wenn sie den Besitz, das Eigentum und die Freiheit des Einzelnen schützt.

Wie kann Druck auf die Libertäre des Silicon Valley entstehen, die Handlungsfreiheit der einen und den Schutz der anderen in ein Gleichgewicht zu bringen? Diese Frage schwebt über allen hier formulierten Gedanken.

Wir halten fest: Der einzigartige Umstand, dass das Smartphone als Medium und Kommunikationsmittel nicht nur im Sinne des Empfanges, sondern auch als Vermittler und Ersteller von Kommunikation genutzt wird – und dies ohne alle zeitlichen und geografischen Grenzen –, fordert das Individuum auf mehreren Ebenen.

Es eröffnet medial gesehen eine neue Dimension, gar eine neue Kategorie. Nach der klassischen Medientypologie von Harry Pross (1972) wurden Medien in primäre, sekundäre und tertiäre unterschieden. Primäre Medien bedienen sich keinerlei Hilfsmittel – die Informationsübertragung geschieht hier beispielsweise von Angesicht zu Angesicht sowie durch Mimik oder Gestik. Die Sekundärmedien nutzen zwar die Mittel des Bildes, der Schrift, des Drucks oder der Fotografie, aber sie übermitteln ihre Botschaften ohne zusätzliches Gerät. Das Smartphone gehört der klassischen Einteilung nach zu den tertiären Medien, die sich dadurch auszeichnen, dass sowohl der Absender als auch der Empfänger spezifische Geräte benötigen, um die Botschaften zu versenden und zu empfangen – aufgrund seiner besonderen Flexibilität wird es gemäß der Einteilung von Manfred Fassler (1997) aber einer neuen Kategorie von quartären Medien zugeordnet. Diese bedürfen nicht nur technischer Endgeräte zur Kommunikation, sondern können nun auch zeitlich und räumlich unabhängig genutzt werden: Im Vergleich zum traditionellen Telefongespräch muss der andere Kommunikationspartner z.?B. bei einer Chat- oder Whatsapp-Kommunikation die Nachricht nicht zeitgleich entgegennehmen, und sie kann sich je nach Gruppe auch an mehrere Personen mit unterschiedlichem Präsenzgrad richten.

Dabei zersplittert sich nicht nur das Umfeld immer mehr, auch das „Ich“ wird immer fragmentierter, so dass gelegentlich von eigentlichen „Ich-Filialen“ die Rede ist. Roger Willemsen beispielsweise fragt: „Das Selfie, die autoerotische Vervielfältigung, die Filialexistenz – ist das die Zukunft des Ichs?“

Frank Schirrmacher spricht in diesem Zusammenhang auch von einer sich verselbständigenden „Nummer 2“, die losgelöst von der Gesamtpersönlichkeit nach den Gesetzen des Moments agiert.

Das heißt, dass das Netz mit dem Smartphone als Zugangsgerät sozusagen zu einer Prothese des eigenen Ichs geworden ist. Die Selbstvervielfältigung bedeutet, überall Präsenz zu zeigen beziehungsweise sich laufend zu dokumentieren und kontinuierlich ein „Filialnetz“ – tatsächlich ein Netz des Einfangens, des Nichts-Durchlassens – aufzubauen. Dies wiederum führt dazu, dass sich Personen mehr mit ihrer Selbstdarstellung und Vervielfältigung im Netz beschäftigen als mit ihrem tatsächlichen Selbst. Im Zweiten Leben (Second Life) setzen sie sich mehr mit ihrem fiktiven Klon auseinander als mit dem realen Leben.

Dies baut natürlich gewisse Hemmschwellen im Botschaftstransfer der eigenen Klone ab, welche ja immer „netzfähiger“ sein sollen als die echte Person. Man macht sich also zurecht, lenkt von persönlichen Schwächen ab und akzentuiert und designt sich selbst als Filiale nach den Erfolgskriterien der jeweiligen Plattform. Man gibt sich auf Facebook anders als auf Instagram und ist viel offener und frivoler in seiner Selbstdarstellung auf Snapchat, da hier die eigenen Posts nach 24 Stunden spurlos für immer verschwinden. Da kann man ja mal für einen Tag zum Biest oder Vamp, vom Multiplikator zum Provokateur werden. Doch die Spuren, die wir dabei legen, sind unlöschbar, für immer eintätowiert im zunehmend riesigen Datenberg.

Die Kraft, ja geradezu Gewalt, die vom Smartphone als unberechenbarem Teilchenbeschleuniger ausgehen kann, wie schnell eine Kettenreaktion ausgelöst wird und welche persönlichen Effekte draus entstehen können, wird nach wie vor unterschätzt.

1.2.1 Recht vs. Recht – was gilt nun?

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948, Artikel 19:

„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung: Dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

So gesehen darf sich also jeder Mensch per Smartphone frei und grenzenlos in der ganzen Welt bewegen. Jederzeit, in einer Art virtueller Demokratie und Gleichberechtigung, unabhängig von allen Soziodemographien.

Doch halt. Da ist auch Artikel 12:

„Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigung seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.“

Wir haben also einen Klärungsbedarf und stehen in einer Art Patt-Situation.

Da der Mensch im Mittelpunkt dieser Arbeit steht, gilt es zuallererst, ihn vor Angriffen anderer – aber auch vor sich selbst – zu schützen. Aus seiner Sicht ist der Artikel 12 stärker zu gewichten, denn dieser schützt das einzelne Individuum vor der Masse der Meinungsfreiheit und Meinungsäußerung, welche es im Artikel 19 zu schützen gilt.

Ob und wie die entsprechende Verantwortung übernommen wird, war lange unklar. Tatsächlich ist nun aber zunehmend zu erkennen, dass sich grosse Player wie Google und Facebook doch langsam in eine etwas verantwortungsvollere Position begeben, welche sie lange von sich gewiesen haben. Aufgrund der zahlreichen Verbreitungen von Inhalten, welche den Artikel 12 verletzen, werden sie durch die Politik zunehmend in die Pflicht genommen, sich für die Inhalte, die ihre Plattformen verbreiten, verantwortlich zu zeigen.

Während die Manager aus dem Silicon Valley ein handfestes Interesse an einem möglichst massiv genutzten Internet haben, wird der Gesellschaft und der Politik zunehmend klar, dass es einen Schutz des einzelnen Individuums braucht, dass der Einzelne auch mal vor der Masse geschützt werden muss. Verbindlich und vom Rechtsstaat abgesichert.

Fazit:
Das Individuum steht praktisch schutzlos da, wenn es zum Objekt von Angriffen, Verleumdungen und Unwahrheiten im Netz wird. Die Angreifbarkeit ist umso größer, als die Protagonisten oft auch leichtsinnig sensible Informationen über sich selbst im Netz ausbreiten. Die unbedingte Meinungsfreiheit und Meinungsäußerungsfreiheit im Artikel 19 der Uno Menschenrechtskonvention trifft frontal auf den Artikel 12, der das Privatleben schützen soll. Gesetze, die der speziellen Dynamik der Sozialen Medien gerecht werden, sind noch in den Kinderschuhen. Die Staaten sind gefordert, für Orientierung und Rückhalt zu sorgen – ohne aber ihrerseits in die Privatsphäre einzugreifen.

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