Thomas Bernhard war ein begnadeter Autor. Die Schriftstellerin Selma Lagerlöf erhielt als erste Frau den Nobelpreis für Literatur. Beide sind und waren zweifellos bedeutende Persönlichkeiten der Literaturgeschichte. Doch sind sie nun Autoren oder Schriftsteller? Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen beiden Begriffen? „Die echten Schriftsteller sind die Gewissensbisse der Menschheit“, schreibt Ludwig Feuerbach. In diesem Beitrag wollen wir klären, was eine*n echte*n Schriftsteller*in ausmacht und ob auch ein*e Autor*in unter diesen Begriff fällt.
Autor*in oder Schriftsteller*in?
Die Differenzierung der Begriffe dient mehr als nur der Befriedigung der Neugier. Denn je nachdem, welchen Begriff man gebraucht, beansprucht man auch verschiedene Aufgaben und Verantwortungsbereiche für sich. Der*die Schriftsteller*in zum Beispiel schafft immer ein Werk der Literatur. Der*die Autor*in hingegen schafft zwar auch ein Werk, jedoch muss dieses nicht zwingend der Literatur zugeschrieben werden. Ein*e Autor*in kann durchaus auch Urheber*in eines Bildbandes, eines Kommentars oder eines Werks der Musik, Kunst oder Fotografie sein. Selbst Spieleentwickler*innen werden mitunter als Autor*innen bezeichnet. Damit wäre ein erster Unterschied schon genannt. Ein*e Autor*in ist Urheber*in eines Werks, ein*e Schriftsteller*in Urheber*in eines literarischen Werks. Somit ist ein*e Schriftsteller*in immer auch Autor*in, ein*e Autor*in aber nicht immer Schriftsteller*in.

Kleine Begriffsgeschichte
Vor dem 17. Jahrhundert wurde mit dem Begriff Schriftsteller noch der Beruf des Schriftsetzers verbunden, der eine eher rechtliche Tätigkeit beschrieb. Erst später, mit der Begriffsbestimmung durch die Gebrüder Grimm, wurde Schriftstellerei als Tätigkeit des literarischen Feldes festgelegt. Das zeigt auch, wie grundlegend sich das Begriffsverständnis seit dem 17. Jahrhundert verändert hat. Den*die Verfasser*in eines Gesetzestextes oder einer Klage würde heute wohl kaum noch jemand als Schriftsteller*in bezeichnen, sehr wohl aber als dessen Autor*in und Urheber*in. Da der Literaturbetrieb seit jeher mit einem gewissen Grad an Geist und Prestige einhergeht, genoss der Begriff des Schriftstellers dem des Autors gegenüber bis etwa ins 20. Jahrhundert elitären Status. Der*die Autor*in war dem*der vergeistigten Schriftsteller*in nicht ebenbürtig. Die Begriffswelten der Schöngeistigkeit und des Feinsinns waren für den*die Schriftsteller*in reserviert. Inzwischen hat sich diese prätentiöse Haltung aber aufgelöst und sowohl Autor*in als auch Schriftsteller*in sind Bezeichnungen, die mit Anerkennung und Wohlgefallen einhergehen.
Schriftsteller*in, Autor*in oder doch Blogger*in?
Neben den Begriffen Autor*in und Schriftsteller*in gibt es eine Reihe weiterer Wörter, welche die schreibende Zunft definieren. So sind auch Bezeichnungen wie Blogger*in, Publizist*in, Texter*in, Redakteur*in oder Journalist*in bekannte Bezeichnungen für schreibende Personen. Alle diese Begriffe zeichnet aber aus, dass sie ein klar abgegrenztes Tätigkeitsfeld beschreiben. Ein*e Blogger*in zum Beispiel veröffentlicht seine*ihre Werke ausschließlich online. Blogposts haben den Charakter von Tagebucheinträgen, während der Beitrag eines*einer Journalist*in Objektivitätsgeboten sowie bestimmten Nachrichtenfaktoren genügen muss. Publizist*innen sind entweder eigenständige Autor*innen oder aber Herausgeber*innen von Werken, die von verschiedenen Autor*innen verfasst wurden. Auch die Zielgruppen sowie die Ziele der Akteur*innen unterscheiden sich. Journalist*innen schaffen Informations-, Blogger*innen dagegen in der Regel Unterhaltungsmedien (wobei die Arbeit von Blogger*innen durchaus auch einen journalistischen Anspruch haben können). Die Trennlinie zwischen Autor*in und Schriftsteller*in bleibt in allen Berufsfeldern gegeben: Blogger*innen, Redakteur*innen und Publizist*innen sind zwar alle Autor*innen, jedoch fallen sie nicht automatisch unter die Bezeichnung des*der Schriftsteller*in. Man könnte auch sagen, dass Begriffe wie Publizist*in, Texter*in oder Blogger*in Berufe bezeichnen, wohingegen Autor*in und Schriftsteller*in eine Berufung beschreiben. Die Wirtschaftlichkeit des eigenen Schaffens steht nicht im Vordergrund, wenn man sich als Autor*in oder Schriftsteller*in versucht. Vielleicht ist der Autor*innenberuf auch darum nicht geschützt.
Geschützte vs. freie Berufe
Einige Berufsbezeichnungen, wie etwa Arzt*in, Apotheker*in oder Anwalt*in sind strafrechtlich geschützt und setzen eine Ausbildung voraus, die seinen*ihre Träger*in zum Berufstitel berechtigen. Der Beruf des*der Autor*in bzw. des*der Schriftsteller*in fällt nicht unter den Berufsschutz. Zwar empfehlen sich für bestimmte Berufe auch spezifische Bildungswege. Ein*e Journalist*in zum Beispiel wäre mit einem Publizistikstudium sicher gut beraten. Schriftsteller*innen profitieren vielleicht von einem Germanistik-, Philologie- oder Literaturwissenschaftsstudium. Doch für keinen der Berufe ist eine akademische Ausbildung Voraussetzung. Daher sind die Bezeichnungen Autor*in oder Schriftsteller*in ganz unabhängig von Bildungsgrad, Verdienst oder Institutionszugehörigkeit anwendbar. Autor*in oder Schriftsteller*in kann etwa auch sein, wer Bücher ohne einen Verlag publiziert.
Verlagsvertrag als Autor*in oder Schriftsteller*in?
Ob Sie selbst sich als Autor*in oder Schriftsteller*in bezeichnen, macht auch für den Verlag keinen Unterschied. Allerdings hat sich bei Verlagen die Bezeichnung Autor*in etabliert, weswegen auch „Autor*innenverträge“ und „Autor*innenhonorare“ und nicht etwa „Schriftsteller*innenverträge“ ausverhandelt werden. Somit entfallen auch jegliche rechtliche Spezifikationen. Urheber- oder Persönlichkeitsrechte gelten sowohl für Autor*innen als auch für Schriftsteller*innen. Mit welchem der beiden Begriffe Sie sich persönlich identifizieren, bleibt also primär Ihnen überlassen. Grundsätzlich gilt, dass Sie als Schriftsteller*in sich im Literaturgenre engagieren, also Werke mit künstlerischem oder belletristischem Anstrich schaffen. Als Autor*in ist Ihr Bestreben viel eher publizistischer Natur. Sie schreiben ein Sachbuch oder eine Biografie? Dann passt vielleicht der Begriff des*der Autor*in besser zu Ihnen. Wer Gedichte schreibt, gilt übrigens weder als Schriftsteller*in noch als Autor*in, sondern als Dichter*in oder Lyriker*in. Zwar können auch Dichter*innen Schriftsteller*innen sein, jedoch meistern erstere die Kunst der Lyrik, letztere die Kunst der Prosa. Wenn es um dichterische Freiheit geht, gilt aber gleiches Recht für alle: Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf.
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